vermtl.Frittenverkäufer hat geschrieben:a.A. vermtl. gut vertretbar.Igor hat geschrieben:ich weiss es nicht. deswegen frage ich ja. die art der zusammenstellung (z.B farbliche hervorhebung usw.), die von den jeweiligen homepages vorgenommen wurde, war aber schon immer geschützt.Manolaw hat geschrieben:2003 waren Urteile noch durch Urheberrecht geschützt?
[Rechts-News] Warum das Verbot?
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In der Tat eine sehr strenge Regelung. Denn wie Manolaw schon sagte, Entscheidungen an sich genießen gerade keinen urheberrechtlichen Schutz. Ich kann also ohne weiteres ein Urteil des BGH etc kopieren und auf meiner Homepage zum Abruf bereithalten. Natürlich kann ich es (aus urheberrechtlicher Sicht) auch hier im Forum posten.
Dasselbe dürfte für Pressemitteilungen gelten.
Aufpassen muss man allerdings dann, wenn es sich schon um Bearbeitungen handelt, etwa um eine stark redigierte Fassung einer Entscheidung, um nicht amtlich verfasste Leitsätze oder dergleichen mehr.
Diese Regelung gibt es übrigens schon ein paar Tage, also auch 2003 war die Rechtslage keine andere .
Allerdings geht es hier ja nicht nur um Entscheidungen, sondern auch um Aufsätze oder sonstige Literatur. Möglicherweise wurde die Regelung vor diesem Hintergrund so streng verfasst. Denn hier gilt der urheberrechtliche Schutz natürlich uneingeschränkt.
grtz
BuggerT
Dasselbe dürfte für Pressemitteilungen gelten.
Aufpassen muss man allerdings dann, wenn es sich schon um Bearbeitungen handelt, etwa um eine stark redigierte Fassung einer Entscheidung, um nicht amtlich verfasste Leitsätze oder dergleichen mehr.
Diese Regelung gibt es übrigens schon ein paar Tage, also auch 2003 war die Rechtslage keine andere .
Allerdings geht es hier ja nicht nur um Entscheidungen, sondern auch um Aufsätze oder sonstige Literatur. Möglicherweise wurde die Regelung vor diesem Hintergrund so streng verfasst. Denn hier gilt der urheberrechtliche Schutz natürlich uneingeschränkt.
grtz
BuggerT