Virtual Suicide
Moderator: Verwaltung
Virtual Suicide
Normalerweise haben phbBB-Foren doch den "Account löschen"-Button. Habt ihr den mit Absicht rausgenommen?
- lawlita
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Re: Virtual Suicide
Virtual Suicide - das hört sich ja nett an. Ist das die übliche Bezeichnung, wenn man seinen account löscht?
Dann wäre ich ja selbst schon mehrmals über den Jordan gesprungen.
Dann wäre ich ja selbst schon mehrmals über den Jordan gesprungen.
Re: Virtual Suicide
Ja. Eben. Her damit.lawlita hat geschrieben:Virtual Suicide - das hört sich ja nett an. Ist das die übliche Bezeichnung, wenn man seinen account löscht?
Dann wäre ich ja selbst schon mehrmals über den Jordan gesprungen.
- lawlita
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Re: Virtual Suicide
Die Erkältung scheint meine geistige Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen:JM hat geschrieben:Ja. Eben. Her damit.lawlita hat geschrieben:Virtual Suicide - das hört sich ja nett an. Ist das die übliche Bezeichnung, wenn man seinen account löscht?
Dann wäre ich ja selbst schon mehrmals über den Jordan gesprungen.
Her womit?
Re: Virtual Suicide
Mit einem "kill yourself"-Button. Wie bei StudiVZ muss man das in einem Anflug von Emotionalität machen und darf nicht zögern; geht nur mit einem Button.
Re: Virtual Suicide
Soweit ich weiß, muss man in Deutschland Usern die Möglichkeit geben, ihren Account zu löschen. Aber es sollte auch reichen, wenn ein Admin den Account und die dazugehörigen Daten löscht.
Falsch fände ich es nicht, überall das Selbstlöschen zu ermöglichen. Ich wüsste nicht, woraus z.B. eine Community einen Anspruch haben sollte, dass jemand seine Daten nicht löschen kann.
Falsch fände ich es nicht, überall das Selbstlöschen zu ermöglichen. Ich wüsste nicht, woraus z.B. eine Community einen Anspruch haben sollte, dass jemand seine Daten nicht löschen kann.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 12. Februar 2008, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
- lawlita
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Re: Virtual Suicide
Ah, verstehe.
[hintervorgehaltenerhand]Vielleicht ist das Forum in Wirklichkeit eine Sekte: Austritt nicht möglich!
Allerdings sind manche Sekten wiederum der Selbsttötung nicht so abgeneigt...[/hintervorgehaltenerhand]
[hintervorgehaltenerhand]Vielleicht ist das Forum in Wirklichkeit eine Sekte: Austritt nicht möglich!
Allerdings sind manche Sekten wiederum der Selbsttötung nicht so abgeneigt...[/hintervorgehaltenerhand]
- BuggerT
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Re: Virtual Suicide
Vgl auch:Lex Midoch hat geschrieben:Soweit ich weiß, muss man in Deutschland Usern die Möglichkeit geben, ihren Account zu löschen. Aber es sollte auch reichen, wenn ein Admin den Account und die dazugehörigen Daten löscht.
Falsch fände ich es nicht, überall das Selbstlöschen zu ermöglichen. Ich wüsste nicht, woraus z.B. eine Community einen Anspruch haben sollte, dass jemand seine Daten nicht löschen kann.
http://www.law-podcasting.de/loeschungs ... -mitglieds
grtz
BuggerT
Re: Virtual Suicide
Guter Beitrag, aber aus meiner Sicht nicht vollständig. Ich würde z.B. aufgrund der negativen Meinungsfreiheit einen Löschanspruch auch von Postings bejahen. Aufgrund welcher Norm im UrhG soll denn der Forenbetreiber einen Anspruch auf Veröffentlichung haben? Es handelt sich bei den Postings nicht einmal um Zitate, da die Postings selbst der Ursprungstext sind und nicht z.B. durch den Forenbetreiber zitierweise eingefügt wurden. Also greift hier schon nicht die Rechtfertigung durch einen möglichen "besonderen Zweck" aus § 51 UrhG. Schwieriger wird es dagegen wohl bei solchen Teilen von originalen Postings, die tatsächlich von anderen Usern zitiert wurden.BuggerT hat geschrieben:http://www.law-podcasting.de/loeschungs ... -mitglieds
Großen Aufwand bedeutet es jedenfalls nicht, die originalen Postings zu löschen. Man jagt einmal einen Query durch die Datenbank, und innerhalb von Sekunden ist das Zeug gelöscht.
- Einwendungsduschgriff
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Re: Virtual Suicide
Negative Grundrechtsgewährleistungen in (un)mittelbarer Drittwirkung? (Wenn man einmal sehr großzügig über die Frage nach der Einschlägigkeit der Meinungsfreiheit hinweggeht...)Lex Midoch hat geschrieben:Ich würde z.B. aufgrund der negativen Meinungsfreiheit einen Löschanspruch auch von Postings bejahen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- BuggerT
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Re: Virtual Suicide
Das UrhG kannst du in den allermeisten Fällen ausblenden, weil kaum ein Beitrag die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen wird, so dass urheberrechtlicher Schutz überhaupt nicht besteht.Lex Midoch hat geschrieben:Guter Beitrag, aber aus meiner Sicht nicht vollständig. Ich würde z.B. aufgrund der negativen Meinungsfreiheit einen Löschanspruch auch von Postings bejahen. Aufgrund welcher Norm im UrhG soll denn der Forenbetreiber einen Anspruch auf Veröffentlichung haben? Es handelt sich bei den Postings nicht einmal um Zitate, da die Postings selbst der Ursprungstext sind und nicht z.B. durch den Forenbetreiber zitierweise eingefügt wurden. Also greift hier schon nicht die Rechtfertigung durch einen möglichen "besonderen Zweck" aus § 51 UrhG. Schwieriger wird es dagegen wohl bei solchen Teilen von originalen Postings, die tatsächlich von anderen Usern zitiert wurden.BuggerT hat geschrieben:http://www.law-podcasting.de/loeschungs ... -mitglieds
Zur neg. Meinungsfreiheit siehe schon den Einwand vom Duschgriff.
grtz
BuggerT
Re: Virtual Suicide
Ja, das stimmt natürlich.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Negative Grundrechtsgewährleistungen in (un)mittelbarer Drittwirkung? (Wenn man einmal sehr großzügig über die Frage nach der Einschlägigkeit der Meinungsfreiheit hinweggeht...)Lex Midoch hat geschrieben:Ich würde z.B. aufgrund der negativen Meinungsfreiheit einen Löschanspruch auch von Postings bejahen.
Dann bliebe eben nur noch, notwehrbedingt den Server lahmzulegen, bis der Forenbetreiber nachgibt.
- Alexander
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Re: Virtual Suicide
Lex Midoch hat geschrieben:Dann bliebe eben nur noch, notwehrbedingt den Server lahmzulegen, bis der Forenbetreiber nachgibt.
- Alexander
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Re: Virtual Suicide
Aus genau den Gründen des "spontanen virtual suicides" gibt es die Möglichkeit hier nicht. Ich habe schon etliche (wertvolle) User davon abgehalten, genau das zu tun.
Wer allerdings seinen Account löschen will, der kann sich natürlich jederzeit an mich wenden. Der Account wird dann inaktiviert, die Email-Adresse und das Pw ausgetauscht und damit faktisch stillgelegt und komplett anonymisiert. Da kein User hier (mehr) mit Realname auftritt, ist das völlig ausreichend und wahrt die Interessen beider Seiten.
Gruß
Alexander
Wer allerdings seinen Account löschen will, der kann sich natürlich jederzeit an mich wenden. Der Account wird dann inaktiviert, die Email-Adresse und das Pw ausgetauscht und damit faktisch stillgelegt und komplett anonymisiert. Da kein User hier (mehr) mit Realname auftritt, ist das völlig ausreichend und wahrt die Interessen beider Seiten.
Gruß
Alexander
Re: Virtual Suicide
Es wirkt aber!Alexander hat geschrieben:Lex Midoch hat geschrieben:Dann bliebe eben nur noch, notwehrbedingt den Server lahmzulegen, bis der Forenbetreiber nachgibt.