@ anger
danke für das zitieren meines satzes
Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Moderator: Verwaltung
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Sehr gern. Ist ja auch ein Prachexemplar!
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.
BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
zum glück spreche noch schreibe ich so ständig, sonst verstünde mich wohl niemand mehr
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Will ich auf keinen Fall unterstellen. Nur wenn er sagt, dass Newbies generell kein haltbares Diskussionsmaterial in diesem Zusammenhang haben, dann kann das natürlich so nicht stimmen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Und wie ich gesehen habe, werden Postings hier auch im Einzelfall viel kritischer und aufmerksamer begutachtet als in den meisten anderen Foren. Ich hätte es eigentlich wissen müssenAnger hat geschrieben:Ich würde den Mods nun nicht unterstellen, dass sie Beiträge nicht lesen, bevor sie sie als Rechtsberatung qualifizieren.Zonenfrevler hat geschrieben:Du kannst gar nicht beurteilen, ob ein "Newbie" kompetent ist oder nicht, wenn du noch nicht mal seine Beiträge gelesen hast. Pauschal kann man das also nicht stehen lassen.Alexander hat geschrieben:Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen.
Für die Zukunft halte ich es für wichtig, dass gerade neuen Mitgliedern klar gemacht wird, worum es eigentlich geht. Nämlich nicht um Jura im Allgemeinen (Rechtsberatung sowieso nicht, steht ja oben, obwohl das scheinbar doch legal wäre, im Gegensatz zu Punkt 2 der "Regeln"), sondern um die Inhalte des Studiums und des Referendariats.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Mit "legal" hat das nicht das geringste zu tun. Wir sind hier ein rein privater Zusammenschluss von Leuten und können uns die Regeln selbst geben bzw. selbst entscheiden, ob wir uns den Regeln unterwerfen wollen. Wie in nem Sportverein (nur noch loser). Die Grenze liegt dort, wo die Regeln gegen geltendes Recht verstoßen. Aber: Das geltende Recht bildet nur den äüßeren Rahmen, den müssen wir nicht ausfüllen und bspw "legale" Hausarbeitenbesprechung" zulassen. (Das meinst du doch mit "Punkt 2"? Und selbst da stellt sich die Frage, ob es "legal" wäre).Rechtsberatung sowieso nicht, steht ja oben, obwohl das scheinbar doch legal wäre, im Gegensatz zu Punkt 2 der "Regeln"
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.
BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Ich meine ja auch nicht, dass die Legalitäts-Grenze ausgereizt werden muss. Ist dieser Punkt 2 noch aktuell, oder müsste der angepasst werden? Es müsse immer noch ein förmliches Mandatsverhältnis zu einem Rechtsanwalt bestehen? Spielt natürlich für dieses Forum eigentlich keine Rolle, wie wir gelernt haben.
- Alexander
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme
Bin froh, daß erkannt wird, was genau Sache ist. Danke.Anger hat geschrieben:Schreibt viele gute Dinge