Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

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Gelöschter Nutzer

Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Claudia hat geschrieben:Wie lawlita schon gesagt hat: hier im Forum gibts keine Rechtsberatung.

Ja Claudia, um das zu übersehen muss man schon blinder sein als Justitia selbst. Gibt es eine genaue Definition von Rechtsberatung? Worüber redet man in einem Jura-Forum, wenn nicht über rechtliches? Ich verlange auch keine Beratung (kann eh nichts verlangen), der thread sollte nur ein Anstoß zur Diskussion sein. So viel ich gesehen habe, gibt es auch threads in denen noch konkretere Fälle diskutiert werden (bzw. das ist eigentlich noch gar kein Fall, es könnte höchstens irgendwann irgendwo mal einer werden).
In den Foren-Regeln steht ja auch unter Punkt 2:
Daher können im Jurawelt-Forum (und nicht nur hier) nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden.

Was ist ein abstraktes Rechtsproblem? Tauben die Flugzeuge abschießen? Wie unterscheidet man da? Weiß das überhaupt jemand genau? Im Zweifelsfalle entscheidet wohl der Admin, der hat ja eh immer recht. Aber Beispiele müssen erlaubt bleiben.
Wenn willkürlich darüber entschieden wird, muss man wohl in ein weniger kompetentes Forum wechseln. Vielleicht hat man dort ja mehr Glück.
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Kiesela
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Kiesela »

Die Abgrenzung klappt in der Regel einwandfrei und meistens sogar sehr einfach: Beitragszahl des Fragenden 1 und erster Satz mit kruder Versicherung à la "mal rein theoretisch" versehen, dazu ein ausführlich geschilderter Fall, der keinem an der Uni begegnen wird und in dem gern mal in die Ich-Form verfallen wird ;)
Die Drohung mit dem "dann geh ich halt" trifft hier auch niemanden so wirklich - entweder man nimmt die Spielregeln hin oder läßt es eben, an mangelnder Beteiligung wird hier nicht eben gelitten.
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Baron
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Baron »

Zonenfrevler hat geschrieben:Im Zweifelsfalle entscheidet wohl der Admin, der hat ja eh immer recht.
Richtig.
Die Mods haben auch alle Jura studiert und dann ist es recht einfach erkennbar, ob es sich um Inhalte aus dem Studium/Ref handelt oder nicht.
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Mr_Black
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Mr_Black »

Zonenfrevler hat geschrieben: Wenn willkürlich darüber entschieden wird, muss man wohl in ein weniger kompetentes Forum wechseln.
Da gehts zur Tür...
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Gelöschter Nutzer

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kiesela hat geschrieben:Die Abgrenzung klappt in der Regel einwandfrei und meistens sogar sehr einfach: Beitragszahl des Fragenden
Ich kann auch vor dem ersten eigenen thread 50 mal irgendwelche halbherzigen Kommentare zu bestehenden threads machen. Wäre das besser oder geht es um die Qualität?
Im Jura-Studium werden auch nicht alle möglichen Fälle abgedeckt. Geht auch gar nicht.
Kiesela hat geschrieben: Die Drohung mit dem "dann geh ich halt" trifft hier auch niemanden so wirklich - entweder man nimmt die Spielregeln hin oder läßt es eben, an mangelnder Beteiligung wird hier nicht eben gelitten.
Ich will wirklich niemandem drohen oder sinnlos herumtrollen. Wozu auch. Seht es mir bitte nach, dass ich als Nicht-"Stammie" die Gepflogenheiten hier noch nicht so gut kenne.
Trotz allem ist m.E. dieses Verbot der Rechtsberatung viel zu starr formuliert (wo ist es überhaupt formuliert?). Ich halte es für alles andere als konstruktiv. Ich schätze mal, in anderen Ländern wird das auch etwas freier gehandhabt.
Im Großen und Ganzen ist es anscheinend nur eine Sache der Formulierung. Also Formsache. Also sinnlos. Aber ist halt so. Um das zu verstehen, muss man wahrscheinlich schon juristische Hirnwäsche hinter sich haben ;)

BTW: Oh wie fiktiv!
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 21. April 2009, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
Anger
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Anger »

und hier zur Nebentür (Verwaister Link http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?GotoTheme=253;firstlogin=0 automatisch entfernt)
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.

BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
Gelöschter Nutzer

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe DAS hier gefunden. Daraus geht aber für mich noch nicht hervor, dass Diskussionen über tatsächliche Fälle und ihren juristischen Hintergrund verboten wären, wenn man sich davon ausdrücklich distanziert.
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Kiesela
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Kiesela »

Zonenfrevler hat geschrieben:Ich halte es für alles andere als konstruktiv. Ich schätze mal, in anderen Ländern wird das auch etwas freier gehandhabt.
Die rechtlichen Vorschriften zur Rechtsberatung sind das eine. Über deren Sinn und Unsinn zu diskutieren mag theoretisch anregend sein, ist aber für die praktische Anwendung müßig, da sind sie eben, wie sie sind.
Viel wichtiger aber: das ist ein Forum für den Austausch unter (ggf. angehenden) Juristen. Der würde erheblich erschwert, wenn jedes Unterforum durch Hilfe-mein-ebay-Kauf-ist-Mist und Mein-Nachbar-so-unverschämt-Fragen zugemüllt würde. Wer wirklich juristische Beratung braucht, soll sie sich dort holen, wo sie tatsächlich angeboten wird.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, so kann ich das schon eher nachvollziehen Kiesela. Leuchtet ein.
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Mr_Black
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Mr_Black »

Zonenfrevler hat geschrieben: Trotz allem ist m.E. dieses Verbot der Rechtsberatung viel zu starr formuliert (wo ist es überhaupt formuliert?)

§ 1 Rechtsberatungsgesetz

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt:
.
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.
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Gelöschter Nutzer

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Mr_Black: Gut, das wäre hier aber nicht geschäftsmäßig. Also kein Grund. Oder sehe ich das falsch?
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Alexander
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Alexander »

Die Links zur "Tür" und "Nebentür" sind natürlich hart, aber treffen den Punkt: Würden wir hier nicht so "hart" und strikt gegen eben Jenes durchgreifen, hätten wir hier Zustände wie in den genannten "Türen". Das wollen wir nicht, deswegen wird das hier so gehandhabt. Ob das Verbot der RBer sinnvoll ist oder nicht, steht dabei überhaupt nicht zur Debatte. Auch nach der Abschaffung des RBerG in seiner alten Form ändert sich nichts, da nun zwar die Beratung mitunter im Einzelfall doch rechtlich zulässig sein mag - das interessiert hier aber nicht, da sie immer noch nicht hier faktisch geduldet wird. Als bestes Beispiel für den Grund verweise ich wieder auf die "Türen": Wer das und die dortigen Zustände so möchte, kann dort hingehen. Hier gibts das nicht. Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen - ist nicht bös gemeint, ist einfach so. ;)

Gruß

Alexander
Lest die Foren-Regeln!! Danke.

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Gelöschter Nutzer

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Alexander hat geschrieben:Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen.
Du kannst gar nicht beurteilen, ob ein "Newbie" kompetent ist oder nicht, wenn du noch nicht mal seine Beiträge gelesen hast. Pauschal kann man das also nicht stehen lassen.

Wenn ich das also richtig verstanden habe, ist Rechtsberatung - sofern sie nicht geschäftsmäßig betrieben wird - zulässig, aber nicht in diesem Forum. Weil es hier nur um Inhalte des Studiums geht, oder solche, die einem auf dem Weg zum vollendeten Juristen zwangsläufig begegnen könnten.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 21. April 2009, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Mr_Black
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Mr_Black »

Zonenfrevler hat geschrieben:@Mr_Black: Gut, das wäre hier aber nicht geschäftsmäßig. Also kein Grund. Oder sehe ich das falsch?
Nicht für dich, aber der Forenbetreiber schaltet hier Werbung und könnte daher als Anbieter von kostenloser geschäftsmäßiger Rechtsberatung gewertet werden.
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Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von mit18 »

Sorry, das RBerG gilt seit dem 01.08.2008 nicht mehr. Statt dessen § 1 Abs. 1 RDG:

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.
(2) Regelungen in anderen Gesetzen über die Befugnis, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, bleiben unberührt.

Im Übrigen hat Kiesela völlig recht. Die meisten hier haben keine große Lust, ständig (unentgeltlich) Leute zu beraten, weil deren Holunderstrauch auf Nachbars Garten wächst oder sie von Marions Kochbuch abgemahnt wurden.
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
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