Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Hier ist Platz für Anregungen, Fragen, Ideen, Lob und Kritik am gesamten Internetangebot von Jurawelt. Wir freuen uns auf neue Ideen und Meinungen!

Moderator: Verwaltung

mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von mit18 »

P.S.:

§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von mit18 »

P.P.S.:

§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
Benutzeravatar
Mr_Black
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6237
Registriert: Dienstag 25. März 2008, 11:47
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Mr_Black »

mit18 hat geschrieben:Sorry, das RBerG gilt seit dem 01.08.2008 nicht mehr. Statt dessen § 1 Abs. 1 RDG:

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Es dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.
(2) Regelungen in anderen Gesetzen über die Befugnis, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, bleiben unberührt.
Stimmt. Macht der Gewohnheit.

Aber:
§ 2 RDG
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

§ 3 RDG
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.

§ 6 RDG
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).

(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
Gelöschter Nutzer

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Mr_Black: Habe die Werbung nicht gesehen, weil ich AdBlock angeschaltet hatte.
mit18 hat geschrieben: Die meisten hier haben keine große Lust, ständig (unentgeltlich) Leute zu beraten, weil deren Holunderstrauch auf Nachbars Garten wächst oder sie von Marions Kochbuch abgemahnt wurden.
Grundsätzlich wird niemand davon abgehalten, einen Thread zu ignorieren. Niemand hat sich hier verpflichtet, auf jeden x-beliebigen Faden zu antworten. Aber ich verstehe es, wenn es sozusagen Off Topic ist, weil es nicht zum Studium etc. dazugehört.
mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von mit18 »

mit18 hat geschrieben:RBerG gilt seit dem 01.08.2008 nicht mehr. Statt dessen § 1 Abs. 1 RDG:
Muss mich da korrigieren: Das RDG gilt schon seit dem 01.07.2008.

@ Mr_Black: Wie soll der Forenbetreiber denn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 sicherstellen? Da droht zumindest eine Mitsörerhaftung!
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von mit18 »

mit18 hat geschrieben:Mitsörerhaftung!
Mitstörerhaftung meinte ich. Einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG gegenüber dem Forenbetreiber hätte zumindest jeder zugelassene RA.
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
Benutzeravatar
Mr_Black
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6237
Registriert: Dienstag 25. März 2008, 11:47
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Mr_Black »

mit18 hat geschrieben: @ Mr_Black: Wie soll der Forenbetreiber denn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 sicherstellen? Da droht zumindest eine Mitsörerhaftung!
Kontrolle und Löschung. Es gab zeitweise eine sehr rigide Rechtsprechung zu diesem Thema, was die Haftung des Forenbetreibers für Äußerungen von Forenschreibern/Kommentaren angeht. (Callactive Fälle)
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von mit18 »

Mr-Black, vielleicht habe ich Dich falsch verstanden. Aber
dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt
lässt sich in einem Forum nicht durch Kontrolle und Löschung sicherstellen.

Wenn Du meintest, dass Beiträge mit konkreter Rechtsberatung gelöscht werden können/sollen hast Du natürlich völlig Recht.
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
Benutzeravatar
Mr_Black
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6237
Registriert: Dienstag 25. März 2008, 11:47
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Mr_Black »

Gerade weil der Forenbetreiber die Anforderung des § 6 nicht garantieren kann, muss er jedwede Rechtsberatung verhindern oder ein Akreditierungssystem für bestimmte Forenbereiche einführen.
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
mit18
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 928
Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
Ausbildungslevel: RA

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von mit18 »

Mr_Black hat geschrieben:Gerade weil der Forenbetreiber die Anforderung des § 6 nicht garantieren kann, muss er jedwede Rechtsberatung verhindern oder ein Akreditierungssystem für bestimmte Forenbereiche einführen.
Genau das wollte ich damit sagen! ;)
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
Benutzeravatar
Claudia
Moderatorin
Moderatorin
Beiträge: 1786
Registriert: Mittwoch 24. August 2005, 17:56
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Claudia »

Alexander hat geschrieben:Die Links zur "Tür" und "Nebentür" sind natürlich hart, aber treffen den Punkt: Würden wir hier nicht so "hart" und strikt gegen eben Jenes durchgreifen, hätten wir hier Zustände wie in den genannten "Türen". Das wollen wir nicht, deswegen wird das hier so gehandhabt. Ob das Verbot der RBer sinnvoll ist oder nicht, steht dabei überhaupt nicht zur Debatte. Auch nach der Abschaffung des RBerG in seiner alten Form ändert sich nichts, da nun zwar die Beratung mitunter im Einzelfall doch rechtlich zulässig sein mag - das interessiert hier aber nicht, da sie immer noch nicht hier faktisch geduldet wird. Als bestes Beispiel für den Grund verweise ich wieder auf die "Türen": Wer das und die dortigen Zustände so möchte, kann dort hingehen. Hier gibts das nicht. Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen - ist nicht bös gemeint, ist einfach so. ;)

Gruß

Alexander
Dem gibts für mich jedenfalls nichts hinzuzufügen. Eine "Sperrung" ist auch nicht als persönlicher Angriff gemeint (wird leider oft so verstanden), sondern dient nunmal dazu die o.g. Regeln einzuhalten...
"Die Tugend in der Mitte" sprach der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.
Anger
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 883
Registriert: Donnerstag 26. Juni 2008, 09:10
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Anger »

Zonenfrevler hat geschrieben:
Alexander hat geschrieben:Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen.
Du kannst gar nicht beurteilen, ob ein "Newbie" kompetent ist oder nicht, wenn du noch nicht mal seine Beiträge gelesen hast. Pauschal kann man das also nicht stehen lassen.
Ich würde den Mods nun nicht unterstellen, dass sie Beiträge nicht lesen, bevor sie sie als Rechtsberatung qualifizieren.

Und glaub mir, man merkt beim ersten Lesen, ob der Fragesteller (angehender) Jurist ist oder nicht. ZB am Inhalt der Frage (im Studium geht es um andere Rechtsgebiete als Forstrecht), an der Sprache (http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... il#p378335) und an der Fähigkeit, konkrete Sachverhalte auf eine abstrakte Rechtsfrage runterzubrechen.

Im Übrigen: Es würde nichts bringen, Rechtsberatungs-Threads zuzulassen und darauf zu bauen, dass diejenigen sie ignorieren, die sich von ihnen gestört fühlen. Nach kurzer Zeit gäbe es nämlich keinen einzigen Juristen mehr hier, und du bekämest nur noch wer-weiß-was-Antworten. Wenn das dein Ziel ist...

Trotz allem aber vielen Dank, dass du die Diskussion angestoßen hast. Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.

Anger
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.

BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
Anger
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 883
Registriert: Donnerstag 26. Juni 2008, 09:10
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Anger »

Anger hat geschrieben:
Zonenfrevler hat geschrieben:
Alexander hat geschrieben:Und im Übrigen machen die Mods eine ganz hervorragende Arbeit in der Abwägung, ob etwas gegen die Regeln verstößt oder nicht; ein "Newbie" hat da einfach kein haltbares Diskussionsmaterial dagegen.
Du kannst gar nicht beurteilen, ob ein "Newbie" kompetent ist oder nicht, wenn du noch nicht mal seine Beiträge gelesen hast. Pauschal kann man das also nicht stehen lassen.
Ich würde den Mods nun nicht unterstellen, dass sie Beiträge nicht lesen, bevor sie sie als Rechtsberatung qualifizieren.

Und glaub mir, man merkt beim ersten Lesen, ob der Fragesteller (angehender) Jurist ist oder nicht. ZB am Inhalt der Frage (im Studium geht es um andere Rechtsgebiete als Forstrecht), an der Sprache (http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... il#p378335) und an der Fähigkeit, konkrete Sachverhalte auf eine abstrakte Rechtsfrage runterzubrechen.

Im Übrigen: Es würde nichts bringen, Rechtsberatungs-Threads zuzulassen und darauf zu bauen, dass diejenigen sie ignorieren, die sich von ihnen gestört fühlen. Nach kurzer Zeit gäbe es nämlich keinen einzigen Juristen mehr hier, und du bekämest nur noch wer-weiß-was-Antworten. Wenn das dein Ziel ist...

Trotz allem aber vielen Dank, dass du die Diskussion angestoßen hast. Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.

Anger
edit: Zum Thema juristische Sprache empfehle ich auch einen Blick in meine oder Mr Black's Signatur...
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.

BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
Benutzeravatar
Alexander
Admin
Admin
Beiträge: 1641
Registriert: Dienstag 11. November 2003, 23:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Alexander »

Anger hat geschrieben:Trotz allem aber vielen Dank, dass du die Diskussion angestoßen hast. Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.
Ja, es hat zumindest einige Klarstellungen gegeben, insofern doch mal wieder interessant, darüber gesprochen zu haben. Auf daß es auch andere lesen.
Lest die Foren-Regeln!! Danke.

Hast Du ein ausreichend sicheres Passwort?
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Rechtsberatung vs. Diskussion abstrakter Rechtsprobleme

Beitrag von Baron »

Anger hat geschrieben: Hoffen wir mal, dass andere Hilfesuchende sie lesen, bevor sie ihr Thema einstellen.
ne... das werden sie ganz sicher nicht tun, sondern einfach drauflos schreiben :)
Antworten