Verlinkung des Lissabonner Vertrages

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Schnitte
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Verlinkung des Lissabonner Vertrages

Beitrag von Schnitte »

Bisher genuegte es ja, hier im Forum den EG-Vertrag als "EG" zu zitieren (z.B. "Art. 234 EG"), um die automatische Verlinkung zum Vertragstext hinzubekommen. Was muss man denn jetzt mit dem neuen EU-Vertrag und Vertrag ueber die Arbeitsweise machen?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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daimos
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Re: Verlinkung des Lissabonner Vertrages

Beitrag von daimos »

Nach der Systematik von Dejure.org müsste es nun weiterhin "EU" für den EU-Vertrag sein. Der Vertrag ueber die Arbeitsweise in der EU wird "AEU" abgekürzt. Der alte Art. 234 EG ist nun Art. 267 AEU.

Edit:
Tja, scheint tatsächlich noch nicht zu klappen.
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