Verlinkung des Lissabonner Vertrages
Moderator: Verwaltung
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Verlinkung des Lissabonner Vertrages
Bisher genuegte es ja, hier im Forum den EG-Vertrag als "EG" zu zitieren (z.B. "Art. 234 EG"), um die automatische Verlinkung zum Vertragstext hinzubekommen. Was muss man denn jetzt mit dem neuen EU-Vertrag und Vertrag ueber die Arbeitsweise machen?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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- daimos
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Re: Verlinkung des Lissabonner Vertrages
Nach der Systematik von Dejure.org müsste es nun weiterhin "EU" für den EU-Vertrag sein. Der Vertrag ueber die Arbeitsweise in der EU wird "AEU" abgekürzt. Der alte Art. 234 EG ist nun Art. 267 AEU.
Edit:
Tja, scheint tatsächlich noch nicht zu klappen.
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Tja, scheint tatsächlich noch nicht zu klappen.
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(Winston Churchill)
Im Konjunktiv ist alles möglich.
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