Hallo!
Bin in der Jugendhilfe/Behindertenhilfe in einer Einrichtung tätig, in der sich auch Jugendliche befinden, welche schon diverse Straftaten begangen haben. Mich würde nun interessieren, was mich solchen Jugendlichen passiert, wenn Sie Ihre Auflagen nicht erfüllen (Ableisten von Arbeitsstunden). Können diese trotz der geistigen Behinderung (leichte Intelligenzminderung) zu einem Jugendarrest verurteilt werden?
Mit Grüßen
S.
Jugendliche mit geistiger Behinderung
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Re: Jugendliche mit geistiger Behinderung
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