Ich verstehe dieses Forum nicht
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Ich verstehe dieses Forum nicht
Wenn man hier über interessante Rechtsfälle diskutieren möchte, dann werden die Thredas gesperrt.
Entsprechend formuliert man seinen Diskussionsstoff so, dass es in keinem Fall als unzulässige Rechtsberatung ausgelegt werden kann:
"Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!".
Nutzungsbedingungen:
"Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt. Daher können im Jurawelt-Forum (und nicht nur hier) nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden. Sobald erkennbar ist, daß es sich um einen tatsächlichen Fall bzw. eine reale Begebenheit handelt, wird schon die Frage kommentarlos von den Moderatoren gelöscht. Hierzu sind diese ausdrücklich verpflichtet; an geltendes Recht muß sich jeder halten."
Zulässige und Unzulässige Rechtsberatung hat dementsprechend nichts mit realen Begebenheiten zu tun. Es könnten sonst nur rein abstrakte Rechtsfälle, nein die ja nicht, rechtliche konstellationen diskutiert werden, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben und die in der Wirklichkeit nicht auftreten, damit diese unter keinen Umständen in die Wirklichkeit subsumiert werden können.
Im Gegensatz dazu finde ich hier aber extrem viele Beispiele, die nicht so formuliert sind, dass es keinen Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt. Es wird also hier in vielen Antworten dagegen verstossen.
Wenn ich mich aber hier so im Forum umschaue auch unter der Berücksichtigung der beiden Fragen, die ich beantwortet habe, dann wird hier gerade Rechtsberatung erteilt und es werden gerade Hausarbeiten besprochen.
Ich dachte also das sollte nicht sein.
Zu welcher Diskussion dient also das Forum?
In anderen Foren soll man unter seinen Beitrag schreiben: "Wie ist die Rechtslage?" und schon sollen die Antworten unter keinen Umständen mehr Rechtsberatung sein.
Gerade die Beurteilung der Rechtslage in einem abstrakten oder tatsächlichen konkreten Fall ist unzulässige Rechtsberatung, wenn diese nicht von den Personen getätigt wird, die eine Monopolerlaubnis dazu besitzen.
Auch die Tätigkeit in konkreten abstrakten fremden Angelegenheit ist also eigentlich unzulässige Rechtsberatung.
Streng genommen gibt es somit keine Formulierung mit der man sich vor einer Unzulässigkeit schützen kann.
Ein anderes Forum:
VERBOTEN:
Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Frau Musterfrau Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" oder "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?"
ERLAUBT:
Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive (ausgedachte) Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" oder "Welche Rechte hat man allgemein als Mieter? Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?" eingestellt werden.
Vorstehendes ist kein konkreter Einzelrechtsfall mehr, denn es ist ein allgemeiner Fall. Aber der Fragesteller selbst wendet sich mit einem konkreten Fall als Einzelfall (er mit seiner Frage ist ja ein Einzelfall) und zu der rechtlichen Prüfung seiner Frage an das Forum.
Soweit es also nicht ohnehin unzulässig bleibt, liesse sich also das Rechtsberatungsmonopol einfach dadurch umgehen indem man die Fragestellung ändert. Und letztlich kommt heraus, dass ohnehin jegliche rechtliche Beantwortung in Foren unter das Rechtsberatungsmonopol fällt.
Nun mal anders rum gedacht. Wenn die Beratung fiktiver Rechtsfälle erlaubt ist, dann kann man ja auch zB. im Internet die Beratung in fiktiven Rechtsfällen anbieten.
"Rechtsberatung in fiktiven Rechtsfällen kostengünstig nur hier!"
Und das so in dem man den Kunden vorher, genau wie in Rechtsforen erklärt, wie diese ihren Rechtsfall formulieren müssen, damit er nicht unter das Rechtsberatungsmonopol fällt.
Allein die Diskussion über eine ergangene Entscheidung, die ich tätigen wollte, macht je gerade keinen Sinn mehr um den Fragesteller mit konkreten Handlungsweisen rechtlich zu beraten. Demgemäss ist das bereits aus dem Grund kein Verstoss und zusätzlich auch noch als fiktiv beschrieben. Mehr geht nicht.
Nach der Einführung des Gesetzes hat sich das mit den konkreten Handlungsweisen, die man anderen an die Hand geben muss, geändert. Denn der ehemalige Entwurf des RDG ist ganz plötzlich kurz vorm in Kraft treten (heimlich) geändert worden.
Es ist also nicht einmal mehr sicher ob die Diskussion über eine rechtskräftige endgültige Entscheidung nicht auch gegen das RDG verstösst und nur Rechtsanwälte etc. solche Urteile erörtern dürfen. Gerade das wäre aber doch geistig sehr flach angelegt.
Warum ist noch kein Forenbetreiber auf Unterlassung in Anspruch genommen worden obwohl es in jedem Forum hunderte von Fällen unzulässiger Rechtsberatung gibt und auch in diesem?
Hätte man damit beim BVerfG oder EuGH erfolg?
Es ist Bürgern ohne entsprechende Beratungserlaubnis sogar verboten Rechtsanwälte rechtlich zu beraten!
Ich biete das seit 06.2008 (am 01.07.2008 trat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, in Kraft. Mit gleichem Termin wurde die möglichkeiten der Rechtsberatung gegenüber dem alten Rechtsberatungsgesetz erheblich weiter eingeschränkt) auf einer Internetseite an. Ich habe alle angeschrieben, vom Deutschen Anwaltverein, der BRAK bis zu örtlichen Anwaltvereinen. Bitte schickt mir eine Unterlassungserklärung, denn ich biete nicht nur unzulässige Rechtsberatung an, sondern tätige diese sogar mit entsprechenden Nachweisen. Keiner will. Diesbezüglich wird die Grundrechtswidrigkeit aber einfacher nachzuweisen sein wie bezüglich der Rechtsberatungen in Internetforen.
-------------------
Es ist alles ähnlich wie mit dem Disclaimer. Es hat mich über 2 Monate Zeit gelegentlich aber unablässig gekostet bis man den Schwachsinn auf allen Internetseiten der Gerichte in NRW entfernt hat. Ich weiss aber nicht ob dieser irgendwo wieder auftauchte.
(unausrottbare rechtliche Schwachsinn: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg [Az.:312 O 85/98] entschieden,...)
Es konnte und es wollte keiner verstehen, dass es Schwachsinn ist und evtl. Verstösse sogar unterstellt werden, wenn man diesen/einen Disclaimer benutzt.
-------------------
"zwei Schritte vor, einen zurück" aus der NJW 18/2008 Seite 1249
Rechtsdienstleistung ist nach der schließlich verabschiedeten Fassung des §2 Abs. 1 RDG "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert".
Die Anwendung wie die Prüfung des Rechts setzen dieselbe juristische Subsumtion; Anwendung zudem die Kenntnis des Rechts, entweder aufgrund präsenten Wissens oder vorgenommener Prüfung. Aber auch bei vorhandenem Wissen erfolgt doch stets die gedankliche Prüfung einer Subsumtion der tatsächlichen Konstellation unter das bekannte Recht. Jede juristische Tätigkeit eröffnet somit nach §2 Abs. 1 RDG den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Daher kommt es auch nicht darauf an ob man jemanden in Folge einer Beratung konkrete Handlungsweisen nennt. Es reicht bereits die rechtliche Erörterung.
So wird auch der Chatroom im Internet nach wie vor nicht zur unentgeltlich erlaubten Tätigkeit gehören, die auch nur von geeigneten Personen erbracht werden darf. Auch in diesem Fall ist dass soziale Engagement weiter eingeschränkt. Wenn zukünftig eine Hilfsorganisation Asylbewerber im Ausländerrecht kostenlos beraten lassen will, darf dies nicht durch "jedermann" geschehen wobei hier dann im weiteren aber nach Umfang und Komplexität unterschieden werden soll. Genau dass was vom Begriff der "Rechtsdienstleistung" gar nicht (mehr) erfaßt wird.
Entsprechend formuliert man seinen Diskussionsstoff so, dass es in keinem Fall als unzulässige Rechtsberatung ausgelegt werden kann:
"Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!".
Nutzungsbedingungen:
"Das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt. Daher können im Jurawelt-Forum (und nicht nur hier) nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden. Sobald erkennbar ist, daß es sich um einen tatsächlichen Fall bzw. eine reale Begebenheit handelt, wird schon die Frage kommentarlos von den Moderatoren gelöscht. Hierzu sind diese ausdrücklich verpflichtet; an geltendes Recht muß sich jeder halten."
Zulässige und Unzulässige Rechtsberatung hat dementsprechend nichts mit realen Begebenheiten zu tun. Es könnten sonst nur rein abstrakte Rechtsfälle, nein die ja nicht, rechtliche konstellationen diskutiert werden, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben und die in der Wirklichkeit nicht auftreten, damit diese unter keinen Umständen in die Wirklichkeit subsumiert werden können.
Im Gegensatz dazu finde ich hier aber extrem viele Beispiele, die nicht so formuliert sind, dass es keinen Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt. Es wird also hier in vielen Antworten dagegen verstossen.
Wenn ich mich aber hier so im Forum umschaue auch unter der Berücksichtigung der beiden Fragen, die ich beantwortet habe, dann wird hier gerade Rechtsberatung erteilt und es werden gerade Hausarbeiten besprochen.
Ich dachte also das sollte nicht sein.
Zu welcher Diskussion dient also das Forum?
In anderen Foren soll man unter seinen Beitrag schreiben: "Wie ist die Rechtslage?" und schon sollen die Antworten unter keinen Umständen mehr Rechtsberatung sein.
Gerade die Beurteilung der Rechtslage in einem abstrakten oder tatsächlichen konkreten Fall ist unzulässige Rechtsberatung, wenn diese nicht von den Personen getätigt wird, die eine Monopolerlaubnis dazu besitzen.
Auch die Tätigkeit in konkreten abstrakten fremden Angelegenheit ist also eigentlich unzulässige Rechtsberatung.
Streng genommen gibt es somit keine Formulierung mit der man sich vor einer Unzulässigkeit schützen kann.
Ein anderes Forum:
VERBOTEN:
Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Frau Musterfrau Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" oder "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?"
ERLAUBT:
Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive (ausgedachte) Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" oder "Welche Rechte hat man allgemein als Mieter? Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?" eingestellt werden.
Vorstehendes ist kein konkreter Einzelrechtsfall mehr, denn es ist ein allgemeiner Fall. Aber der Fragesteller selbst wendet sich mit einem konkreten Fall als Einzelfall (er mit seiner Frage ist ja ein Einzelfall) und zu der rechtlichen Prüfung seiner Frage an das Forum.
Soweit es also nicht ohnehin unzulässig bleibt, liesse sich also das Rechtsberatungsmonopol einfach dadurch umgehen indem man die Fragestellung ändert. Und letztlich kommt heraus, dass ohnehin jegliche rechtliche Beantwortung in Foren unter das Rechtsberatungsmonopol fällt.
Nun mal anders rum gedacht. Wenn die Beratung fiktiver Rechtsfälle erlaubt ist, dann kann man ja auch zB. im Internet die Beratung in fiktiven Rechtsfällen anbieten.
"Rechtsberatung in fiktiven Rechtsfällen kostengünstig nur hier!"
Und das so in dem man den Kunden vorher, genau wie in Rechtsforen erklärt, wie diese ihren Rechtsfall formulieren müssen, damit er nicht unter das Rechtsberatungsmonopol fällt.
Allein die Diskussion über eine ergangene Entscheidung, die ich tätigen wollte, macht je gerade keinen Sinn mehr um den Fragesteller mit konkreten Handlungsweisen rechtlich zu beraten. Demgemäss ist das bereits aus dem Grund kein Verstoss und zusätzlich auch noch als fiktiv beschrieben. Mehr geht nicht.
Nach der Einführung des Gesetzes hat sich das mit den konkreten Handlungsweisen, die man anderen an die Hand geben muss, geändert. Denn der ehemalige Entwurf des RDG ist ganz plötzlich kurz vorm in Kraft treten (heimlich) geändert worden.
Es ist also nicht einmal mehr sicher ob die Diskussion über eine rechtskräftige endgültige Entscheidung nicht auch gegen das RDG verstösst und nur Rechtsanwälte etc. solche Urteile erörtern dürfen. Gerade das wäre aber doch geistig sehr flach angelegt.
Warum ist noch kein Forenbetreiber auf Unterlassung in Anspruch genommen worden obwohl es in jedem Forum hunderte von Fällen unzulässiger Rechtsberatung gibt und auch in diesem?
Hätte man damit beim BVerfG oder EuGH erfolg?
Es ist Bürgern ohne entsprechende Beratungserlaubnis sogar verboten Rechtsanwälte rechtlich zu beraten!
Ich biete das seit 06.2008 (am 01.07.2008 trat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, in Kraft. Mit gleichem Termin wurde die möglichkeiten der Rechtsberatung gegenüber dem alten Rechtsberatungsgesetz erheblich weiter eingeschränkt) auf einer Internetseite an. Ich habe alle angeschrieben, vom Deutschen Anwaltverein, der BRAK bis zu örtlichen Anwaltvereinen. Bitte schickt mir eine Unterlassungserklärung, denn ich biete nicht nur unzulässige Rechtsberatung an, sondern tätige diese sogar mit entsprechenden Nachweisen. Keiner will. Diesbezüglich wird die Grundrechtswidrigkeit aber einfacher nachzuweisen sein wie bezüglich der Rechtsberatungen in Internetforen.
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Es ist alles ähnlich wie mit dem Disclaimer. Es hat mich über 2 Monate Zeit gelegentlich aber unablässig gekostet bis man den Schwachsinn auf allen Internetseiten der Gerichte in NRW entfernt hat. Ich weiss aber nicht ob dieser irgendwo wieder auftauchte.
(unausrottbare rechtliche Schwachsinn: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg [Az.:312 O 85/98] entschieden,...)
Es konnte und es wollte keiner verstehen, dass es Schwachsinn ist und evtl. Verstösse sogar unterstellt werden, wenn man diesen/einen Disclaimer benutzt.
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"zwei Schritte vor, einen zurück" aus der NJW 18/2008 Seite 1249
Rechtsdienstleistung ist nach der schließlich verabschiedeten Fassung des §2 Abs. 1 RDG "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert".
Die Anwendung wie die Prüfung des Rechts setzen dieselbe juristische Subsumtion; Anwendung zudem die Kenntnis des Rechts, entweder aufgrund präsenten Wissens oder vorgenommener Prüfung. Aber auch bei vorhandenem Wissen erfolgt doch stets die gedankliche Prüfung einer Subsumtion der tatsächlichen Konstellation unter das bekannte Recht. Jede juristische Tätigkeit eröffnet somit nach §2 Abs. 1 RDG den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Daher kommt es auch nicht darauf an ob man jemanden in Folge einer Beratung konkrete Handlungsweisen nennt. Es reicht bereits die rechtliche Erörterung.
So wird auch der Chatroom im Internet nach wie vor nicht zur unentgeltlich erlaubten Tätigkeit gehören, die auch nur von geeigneten Personen erbracht werden darf. Auch in diesem Fall ist dass soziale Engagement weiter eingeschränkt. Wenn zukünftig eine Hilfsorganisation Asylbewerber im Ausländerrecht kostenlos beraten lassen will, darf dies nicht durch "jedermann" geschehen wobei hier dann im weiteren aber nach Umfang und Komplexität unterschieden werden soll. Genau dass was vom Begriff der "Rechtsdienstleistung" gar nicht (mehr) erfaßt wird.
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- Super Mega Power User
- Beiträge: 5042
- Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Das Lösen fiktiver Fälle ist nun einmal elementares Element der juristischen Ausbildung. Auch können abstrakte Rechtsfragen in der Regel leichter dargestellt und erörtert werden, wenn man Beispielsfälle bildet. Das Recht lebt von solchen Fällen. Mit Rechtsberatung hat so etwas rein gar nichts zu tun.
Rechtsberatung liegt hingegen dann vor, wenn der TE nicht an der Erörterung einer rechtlichen Fragestellung, sondern an einem konkreten "Rat" bezogen auf eine konkrete Situation interessiert ist.
Die Abgrenzung ist freilich nicht immer ganz einfach, da sie ja maßgeblich von der inneren Willensrichtung des TE abhängt. Die Praxis zeigt indessen, dass derjenige, der Rechtsberatung sucht, insbesondere wenn es sich um einen juristischen Laien handelt, in der Regel überaus leicht zu enttarnen ist. Etwas schwieriger ist das schon bei Hausarbeitenbesprechungen.
Aber auch in solchen Fällen steht ja dann nur eine "fahrlässige Rechtsberatung" im Raum, was kaum einen Unterlassungsanspruch tragen dürfte.
Rechtsberatung liegt hingegen dann vor, wenn der TE nicht an der Erörterung einer rechtlichen Fragestellung, sondern an einem konkreten "Rat" bezogen auf eine konkrete Situation interessiert ist.
Die Abgrenzung ist freilich nicht immer ganz einfach, da sie ja maßgeblich von der inneren Willensrichtung des TE abhängt. Die Praxis zeigt indessen, dass derjenige, der Rechtsberatung sucht, insbesondere wenn es sich um einen juristischen Laien handelt, in der Regel überaus leicht zu enttarnen ist. Etwas schwieriger ist das schon bei Hausarbeitenbesprechungen.
Aber auch in solchen Fällen steht ja dann nur eine "fahrlässige Rechtsberatung" im Raum, was kaum einen Unterlassungsanspruch tragen dürfte.
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Ich auch nicht:
Zwei Mal gesperrt - ohne eine einzige brauchbare Antwort!
Diskussion gleich Null!
Herzlichen Dank!
VG Eva
Zwei Mal gesperrt - ohne eine einzige brauchbare Antwort!
Diskussion gleich Null!
Herzlichen Dank!
VG Eva
- showbee
- Fossil
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- Registriert: Dienstag 21. August 2007, 19:58
- Ausbildungslevel: RA
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Anderes Forum, andere Sitten!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
- Baron
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- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Dies ist ein Ausbildungsforum für Studenten und Referendare.
Wenn dem geschilderten Sachverhalt ein konkreter Fall zu Grunde liegt (egal, ob man echte Namen oder A/B) verwendet, ist dies nach unserer Ansicht Rechtsberatung. In diesem Fall wird der Thread gesperrt. So einfach ist das.
Wenn dem geschilderten Sachverhalt ein konkreter Fall zu Grunde liegt (egal, ob man echte Namen oder A/B) verwendet, ist dies nach unserer Ansicht Rechtsberatung. In diesem Fall wird der Thread gesperrt. So einfach ist das.
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
... ich weiß - ich kann`s nicht lassen ...
ABER:
Was ist denn abstrakter, als die Frage nach dem Beginn der Verjährung bzw. dem Zugang in einer Behörde mit mehreren Abteilungen???
Ist das zu einfach zum Diskutieren?
-
- Super Power User
- Beiträge: 1249
- Registriert: Montag 9. Mai 2011, 09:20
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Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Es geht nicht (nur) darum, ob abstrakt formuliert oder nicht. Es geht darum, dass bei dir ein echter Fall dahinter steht. Das magst du leugnen oder unter "A,B,C" verstecken, aber echte Juristen merken sowas schnell. Also bekommst du hier auch keine Rechtsberatung, mag sie auch noch so abstrakt sein.
- Bonnvoyage
- Super Power User
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- Registriert: Montag 5. April 2004, 18:48
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Eva, wenn du nur halb soviel Zeit, die du gerade in diesem Forum verbringst, in ein Telefonat mit dem zuständigen Bearbeiter deiner Behörde investiert hättest, dann hättest du nun auch kein rechtliches Problem. Eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet nicht die Welt.
Leider nehmen diese Fälle in ihrer Häufigkeit zur Zeit irgendwie auffallend zu.
Leider nehmen diese Fälle in ihrer Häufigkeit zur Zeit irgendwie auffallend zu.
- Olli
- Moderator
- Beiträge: 13521
- Registriert: Donnerstag 24. Februar 2005, 16:26
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Ich schließe mich dem Thread-Titel an
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
- Mr_Black
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- Ausbildungslevel: RA
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Wenn dieses Forum verstanden wird, würde es verschwinden und durch etwas noch Undurchsichtigeres ersetzt werden.
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
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- Mr_Black
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- Ausbildungslevel: RA
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Beiträge bei denen ich zum Lesen scrollen muss sind eh schon grenzwertig, daher fasse ich das mal zusammen:
mindamino (sinngemäß) hat geschrieben:mimimi niemand will hier kostenlos meine persönlichen Probleme lösen und das prangere ich an. Deswegen führe ich eine ermüdende Diskussion die auf zwei Grundargumenten basiert:
1. die anderen Kinder dürfen das doch auch
2. niemand kann mir nachweisen, dass mein realer Fall, den ich als fiktiv getarnt habe real ist, daher habe ich einen Anspruch auf die Lösung
- Söldner des Rechts -
Orkan der Rechtspflege
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- TaxMan
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Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Wo wir dann schon bei den fünf juristischen W wärenMr_Black hat geschrieben:Beiträge bei denen ich zum Lesen scrollen muss sind eh schon grenzwertig, daher fasse ich das mal zusammen:
mindamino (sinngemäß) hat geschrieben:mimimi niemand will hier kostenlos meine persönlichen Probleme lösen und das prangere ich an. Deswegen führe ich eine ermüdende Diskussion die auf zwei Grundargumenten basiert:
1. die anderen Kinder dürfen das doch auch
2. niemand kann mir nachweisen, dass mein realer Fall, den ich als fiktiv getarnt habe real ist, daher habe ich einen Anspruch auf die Lösung
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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- Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04
Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Es steckt nunmal ein echter Fall dahinter und das Besprechen von konkreten Rechtsproblemen ist in diesem Forum nur esprit/nik gestattet, weil das Schlimmste für seine Mandanten zu befürchten wäre, wenn er von der Hilfestellung des Forums abgeschnitten wäre. Ansonsten ziehen wir es vor, im Elfenbeinturm zu bleiben und das ist auch gut so. Wenn man sich mal die juristischen Foren anschaut, in denen echte Probleme (und sei es mit A,B,C-Bezeichnungen) besprochen werden, dann weiß man, was man an diesem Forum hat.evaneu1965 hat geschrieben:
... ich weiß - ich kann`s nicht lassen ...
ABER:
Was ist denn abstrakter, als die Frage nach dem Beginn der Verjährung bzw. dem Zugang in einer Behörde mit mehreren Abteilungen???
Ist das zu einfach zum Diskutieren?
- famulus
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Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Swann hat geschrieben:Es steckt nunmal ein echter Fall dahinter und das Besprechen von konkreten Rechtsproblemen ist in diesem Forum nur esprit/nik gestattet, weil das Schlimmste für seine Mandanten zu befürchten wäre, wenn er von der Hilfestellung des Forums abgeschnitten wäre.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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- Super Mega Power User
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Re: Ich verstehe dieses Forum nicht
Esprit = Nik?Swann hat geschrieben:esprit/nik
Erscheint plausibel, aber quasi auch nachgewiesen?