Ein Vorgesetzter läßt ein Personalgespräch heimlich mithören indem er eine dritte Person beauftragt hat, sich vor dem
Büro aufzuhalten um ggf. als Ohrenzeuge zu fungieren die Tür vom Büro stand offen.
Der Angestellte wußte nichts davon, er ist nicht darüber informiert worden.
Hier sind eindeutig die Persönlichkeitsrechte des Angestellten verletzt worden.
Kann man hier Schadenersatz einklagen?
Mithören von Personalgesprächen heimlich
Moderator: Verwaltung
- scndbesthand
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Re: Mithören von Personalgesprächen heimlich
Das ist Dir doch selbst passiert, oder?
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Re: Mithören von Personalgesprächen heimlich
wieso fragst du danach?scndbesthand hat geschrieben:Das ist Dir doch selbst passiert, oder?
- scndbesthand
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Re: Mithören von Personalgesprächen heimlich
Also war es so.
In diesem Fall liegt ein konkreter Lebenssachverhalt vor, zu dem Du hier eine rechtliche Beratung haben möchtest. Dies ist nach den Forenregeln nicht gestattet. Hilfe gibts beim Anwalt.
In diesem Fall liegt ein konkreter Lebenssachverhalt vor, zu dem Du hier eine rechtliche Beratung haben möchtest. Dies ist nach den Forenregeln nicht gestattet. Hilfe gibts beim Anwalt.
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- Olli
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Re: Mithören von Personalgesprächen heimlich
Richtig, der Thread wird daher geschlossen.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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