Bekanntgabe VA & Datenschutz

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

refpfalz
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 24. April 2018, 16:17
Ausbildungslevel: RRef

Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von refpfalz »

Hallo,

ein Bürger möchte dass seine Bescheide zukünftig nur noch mit dem Zusatz "vertraulich" versendet werden (insbesondere steuerrechtlich relevante), da er nicht möchte, dass seine Mitarbeiter nur für ihn bestimmte Briefe öffnen. Seine Praxis und seine private Adresse stimmen überein, es existiert nur ein Briefkasten.

HAt er da einen Anspruch drauf? Ist die BEhörde verpflichtet diesen Zusatz auf die Briefe hinzuzufügen? Ich tue mir gerade schwer , datenschutzrechtliche BEstimmungen dazu zu finden.

Danke für jede Antwort!
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 662
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Sebast1an »

Einen zweiten Briefkasten anbringen und sich den ganzen Ärger sowie die Zeit für das Googlen ersparen.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
refpfalz
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 24. April 2018, 16:17
Ausbildungslevel: RRef

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von refpfalz »

Ich bin nicht der Arzt, sondern der Referendar der die Antwort geben soll. :) So ein pampiges Schreiben könnte ich natürlich auch raushauen, ist aber nicht Zweck der Übung.(würde ich im übrigen aber such empfehlen...)

Also unter stichworten wie Bekanntgabe va Datenschutz usw finde ich bisher nichts, was verwundert, da es ja durchaus praxisrelevant sein sollte ein bescheid mit dem Hinweis "vertraulich" versendet werden soll.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Tibor »

Schau mal in die Kommentierung zu § 122 Abgabenordnung bzw. den Anwendungserlass dazu. Ich würde aber auch vermuten, dass das Problem in der Risikosphäre des Steuerpflichtigen liegt, der eben entsprechende Anweisungen an sein Personal geben muss, wenn er Personal auf den "gemischten Briefkasten" Zugriff gewährt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Hat der Arzt keinen Steuerberater? Auf § 122 Abs. 1 Satz 3 AO wird hingewiesen. Das hilft natürlich nur bei Verwaltungsakten. Schließe mich sonst Tibor an. Das Datenschutzrecht wird darauf wohl keine Antwort enthalten. Was spricht gegen einen Anruf bei der Steuerbehörde und einer freundlichen Nachfrage unter Schilderung der Situation? Falls das nicht fruchtet: Erörterung mit dem Personal und Aufstellen von Postregeln.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
Kroate
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1466
Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Kroate »

Hilft nur nicht, wenn der TE Ref in der Behörde ist und dort die Aufgabe übertragen bekommen hat. Wäre zumindest typisch Behörde, lieber einen Ref recherchieren lassen als einfach die Schreiben mit Vertraulichkeitsvermerk zu versehen.

Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Mei, so lernt er noch etwas. Warum etwas machen, auf das man keinen Anspruch hat?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
Kroate
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1466
Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Kroate »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mei, so lernt er noch etwas. Warum etwas machen, auf das man keinen Anspruch hat?
Weil es dem Bürger das Leben erheblich erleichtert ohne das Ressourcen der Behörde verschwendet würden?

Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Tibor »

Und warum sagt der Arzt seiner Mitarbeiterin nicht einfach: Briefe vom FA nicht öffnen!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Eben.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Liz »

Kroate hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Mei, so lernt er noch etwas. Warum etwas machen, auf das man keinen Anspruch hat?
Weil es dem Bürger das Leben erheblich erleichtert ohne das Ressourcen der Behörde verschwendet würden?

Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
Doch es würde in Zweifelsfall Ressourcen der Behörde verschwenden, wenn bei jedem Schreiben händisch dieser Vermerk anzubringen wäre. Das dürfte nicht mit einem Tastendruck für alle künftigen Schreiben zu bewerkstelligen sein.
refpfalz
Newbie
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 24. April 2018, 16:17
Ausbildungslevel: RRef

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von refpfalz »

Nochmal zur Klarstellung:

ich sollte ein Antwortschreiben an den Herrn aufsetzen. Ich sollte in Richtung Ablehnung argumentieren, weil zu dem Zeitpunkt nicht klar war ob es technisch möglich ist den Schreiben diesen Zusatz im EDV hinzuzufügen (mittlerweile ist klar, geht wohl, ist aber nicht 100% failproof...) . Hatte ich auch schon erledigt, bevor ich den Thread eröffnet habe.

Meine Argumentation war in etwa: insbesondere in Hinblick auf die umfangreichen Änderungen im Bereich des Datenschutzrechts sind aus Sicht der Behörde alle Schreiben mit datenschutzrechtlich relevanten Informationen versehen, eine besondere Kennzeichnung mit "vertraulich" oder "persönlich" wäre redundant, durch die Blume gesagt dass es seine Risikosphäre ist in dem konkret gelagerten Fall + bisschen blabla.

Ich konnte halt keine konkreten Normen/Rechtsprechung nennen um das ganze zu unterfüttern, deswegen hier die Nachfrage. Vielen Dank für die NEnnung des § 122 AO , leider konnte ich in meinem Kommentar auch nichts zum Thema finden.

Werde jetzt aber auch nicht mehr viel Zeit da reinstecken, es war nur so ne Mini Aufgabe. Ich kann euch wissen lassen wie es ausgeht, aber ich vermute, dass die Schreiben in Zukunft einfach den Zusatz bekommen werden.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Tibor »

Ganz klar: Verwaltungsakte sind bekanntzugeben. Die Bekanntgabe erfolgt gegenüber dem Inhaltsadressaten an den angegebenen Bekanntgabeadressaten. Wenn es keinen abweichenden Bekanntgabeadressaten=Zustellungsbevolächtigten (bspw RA, StB oder Tante Erna) gibt, dann wird eben auch die tatsächliche Bekanntgabe per Post oder ZU ggü dem Inhaltsadressaten erfolgen. Damit ist das Problem kein Problem mehr der Behörde, denn diese muss nur ordentlich bekanntgeben, damit der VA wirksam wird. Der Briefkasten gehört nicht mehr zur Sphäre der Behörde; die Behörde trifft nur ein Risiko des Postverlustes (sie muss nämlich im Zweifel den Zugang = Wirksamkeit des VA nachweisen können), nicht aber die Kenntnisnahme des Inhalts auch (!) durch andere Personen. Genauso wenig kommt es auf die tatsächliche Kenntnis des Inhaltsadressaten an (Brief fliegt ungeöffnet in die Papiertonne oder der StB übersendet diesen nicht). Das ist zudem nicht anders zu behandeln, als wenn der Nachbar des Steuerpflichtigen heimlich Briefe aus dem Briefkasten fischt, liest und wieder in den Briefkasten zurücklegt. Auch insoweit hat die Behörde keine besonderen Pflichten.

Ein Datenschutz-Thema ist das nicht, denn eine Offenbarung (Bekanntgabe an Dritte) von Steuerdaten erfolgt gerade nicht, weil der Bescheid an den Steuerpflichtigen geht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Ein Datenschutz-Thema ist das nicht, denn eine Offenbarung (Bekanntgabe an Dritte) von Steuerdaten erfolgt gerade nicht, weil der Bescheid an den Steuerpflichtigen geht.
So ist es.

Wenn der Bescheid an "Vorname Name, Straße, Ort" oder auch an "Vorname Name, Institution, Straße, Ort" gerichtet ist, dann ist er an die genannte Person und nicht an die dort ansässige Institution gerichtet und daher auch nur vom Adressaten zu öffnen. Wem das Direktionsrecht zukommt, der muss dann eben sie Mitarbeiter entsprechend an- und einweisen; wer selbst dort nur beschäftigt ist, sollte sich seine private Post nicht an den Arbeitsplatz/die Dienstanschrift schicken lassen, falls und wenn dort alle Post geöffnet wird.

Es ist weder das Problem der Behörde noch liegt es in deren Verantwortlichkeit, wenn korrekt adressierte Schreiben durch Unbefugte geöffnet werden. Das ist vielmehr eine Frage der Praxisorganisation.
refpfalz hat geschrieben:ein Bürger möchte dass seine Bescheide zukünftig nur noch mit dem Zusatz "vertraulich" versendet werden (insbesondere steuerrechtlich relevante), da er nicht möchte, dass seine Mitarbeiter nur für ihn bestimmte Briefe öffnen. Seine Praxis und seine private Adresse stimmen überein, es existiert nur ein Briefkasten.
Dann soll er seine Mitarbeiter anweisen, nur für ihn bestimmte Briefe nicht zu öffnen.

Das Leben kann so einfach sein ...
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bekanntgabe VA & Datenschutz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Das dürfte sich ja auch bei einer Arztpraxis bewerkstelligen lassen. Üblicherweise gehen Schreiben an die Institution mit "Praxis Dr. Schlumpf, Les-Schtroumpfs-Straße 1, 0815 Schlumpfhausen". Ansonsten an Herrn Dr. Papa Schlumpf, [...]". Arzthelferin Schlumpfine ist also darauf hinzuweisen, dass sie nur Post an die Praxis zu öffnen hat.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Antworten