Hab da mal ne Frage...
wie genau baue ich eine Urteilsverfassungsbeschwerde in der Begründetheit auf.
Der Standardaufbau lautet ja Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung...
hab jetzt den Fall, dass jemand gegen ein Zivilgerichtsurteil VB erhebt, in dem das Gericht gesagt hat, die Meinungsfreiheit eines anderen würde das allg. Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegen und die Unterlassungsklage somit abwies.
Es läuft also (glaube ich) auf eine Prüfung hinaus, in der Allg. Persönlichkeitsrecht (und evtl andere GR wie Menschenwürde und Berufsfreiheit) gegen die Meinungsfreiheit des anderen stehen.
wie kann ich das vernünftig aufbauen?
Danke im Voraus!
Urteilsverfassungsbeschwerde Begründetheit Aufbau
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Re: Urteilsverfassungsbeschwerde Begründetheit Aufbau
Bei der Urteilsverfassungsbeschwerde musst du in der Begründetheit zuerst den Prüfungsmaßstab konkret festlegen (Stichwort: BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz).
Sodann ist zu klären, ob der Akt der öffentlichen Gewalt (hier: Urteil) tatsächlich Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt. Bei der Urteilsverfassungsbeschwerde ist dies in zweierlei Hinsicht denkbar:
1) Verfassungswidrigkeit der prozessualen oder materiellen Norm?
2) Urteil beruht auf spezifischer Verfassungsverletzung?
Wenn also in deinem Fall eine Verletzung der Meinungsfreiheit in Rede steht, prüfst du nach dem bekannten Schema Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung. Im Rahmen der Rechtfertigung stellst du klar, dass eine solche ein verfassungsgemäßes Gesetz und eine im konkreten Fall verfassungsgemäße Anwendung desselben voraussetzt. Bei der verfassungsgemäßen Anwendung im Einzelfall läuft es dann in aller Regel auf eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen hinaus, also etwa Art. 5 I 1 GG gegen Art. 2 I iVm 1 I GG.
grtz
BuggerT
Sodann ist zu klären, ob der Akt der öffentlichen Gewalt (hier: Urteil) tatsächlich Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt. Bei der Urteilsverfassungsbeschwerde ist dies in zweierlei Hinsicht denkbar:
1) Verfassungswidrigkeit der prozessualen oder materiellen Norm?
2) Urteil beruht auf spezifischer Verfassungsverletzung?
Wenn also in deinem Fall eine Verletzung der Meinungsfreiheit in Rede steht, prüfst du nach dem bekannten Schema Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung. Im Rahmen der Rechtfertigung stellst du klar, dass eine solche ein verfassungsgemäßes Gesetz und eine im konkreten Fall verfassungsgemäße Anwendung desselben voraussetzt. Bei der verfassungsgemäßen Anwendung im Einzelfall läuft es dann in aller Regel auf eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen hinaus, also etwa Art. 5 I 1 GG gegen Art. 2 I iVm 1 I GG.
grtz
BuggerT
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Re: Urteilsverfassungsbeschwerde Begründetheit Aufbau
Hallo BuggerT,
kann deinen Ausführungen (noch) nicht ganz folgen.
Kannst du mal probieren deine Ausführungen in einem Prüfungsschema darzustellen? (übrigens macht der Bf sein allgemeines PR und nich seine Meinungsfreiheit geltend)
könnte ein Schema in etwa so aussehen?
II.) Begründetheit
1.) Prüfungsmaßstab des BVerfG
2.) SB
a.) persönlicher SB
b.) sachlicher SB
3.) Eingriff
--> durch Urteil?
4.) verfassungsrechtliche Rechtfertigung
a.) sind die Urteile formell und materiell verfassungsmäßig?
(was muss ich hier machen? fragen, ob das Gericht Art. 3 I gewahrt hat? evtl Normen nicht berücksichtigt hat)
b.) beruht das Urteil auf einer spezifischen Verfassungsverletzung?
richtige Grundrechtsbewertung, Abwägung der GR der Beteiligten (dürfte ich hier auch einfach die
Berufsfreiheit des Bf erwähnen wenn diese passen könnte?)
III.) Gesamtergebnis
kann deinen Ausführungen (noch) nicht ganz folgen.
Kannst du mal probieren deine Ausführungen in einem Prüfungsschema darzustellen? (übrigens macht der Bf sein allgemeines PR und nich seine Meinungsfreiheit geltend)
könnte ein Schema in etwa so aussehen?
II.) Begründetheit
1.) Prüfungsmaßstab des BVerfG
2.) SB
a.) persönlicher SB
b.) sachlicher SB
3.) Eingriff
--> durch Urteil?
4.) verfassungsrechtliche Rechtfertigung
a.) sind die Urteile formell und materiell verfassungsmäßig?
(was muss ich hier machen? fragen, ob das Gericht Art. 3 I gewahrt hat? evtl Normen nicht berücksichtigt hat)
b.) beruht das Urteil auf einer spezifischen Verfassungsverletzung?
richtige Grundrechtsbewertung, Abwägung der GR der Beteiligten (dürfte ich hier auch einfach die
Berufsfreiheit des Bf erwähnen wenn diese passen könnte?)
III.) Gesamtergebnis
- Kritschgau
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Re: Urteilsverfassungsbeschwerde Begründetheit Aufbau
zu 3)
Ja Eingriff durch Urteil
zu 4)
Nein - so nicht. Der Eingriff in die Grundrechte durch das Urteil ist dann gerechtfertigt, wenn:
- das gericht sich auf ein formell und materiell verfassungsgemäßes Gesetz gestützt hat und
- bei Anwendung dieser Gesetze die Bedeutung der Grundrechte nicht verkannt hat.
Ja Eingriff durch Urteil
zu 4)
Nein - so nicht. Der Eingriff in die Grundrechte durch das Urteil ist dann gerechtfertigt, wenn:
- das gericht sich auf ein formell und materiell verfassungsgemäßes Gesetz gestützt hat und
- bei Anwendung dieser Gesetze die Bedeutung der Grundrechte nicht verkannt hat.
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Re: Urteilsverfassungsbeschwerde Begründetheit Aufbau
Schau dir mal Augsberg/Vielllechner, "Die Drittwirkung von Grundrechten als Aufbauproblem", JuS 2008, 406 ff. an. Vielleicht hilfts weiter.
1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen ist zu bankenfreundlich und für das erkennende Gericht unbeachtlich. - LG Stuttgart - 12.06.1996. -21 O 519/95
Re: Urteilsverfassungsbeschwerde Begründetheit Aufbau
ähhm,SB vom allg.Persönlichkeitsrecht oder was?