Wahlstimme

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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ziviman
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Wahlstimme

Beitrag von ziviman »

Mich interessiert da mal eine Sache:

Zählt ein Wahlzettel, wenn zB. eine ältere Person Briefwahl macht und dann aber vor dem Wahldatum stirbt?
Die Dokumente sind ja eingegangen und noch ordnungsgemäß verfasst worden...

Oder ist das Wahldatum fix, die Stimme muss an dem Tag gültig ein.
Wenn jemand tot ist, dann kann er sich an diesem Tag nicht mehr zählbar melden. Brief muss aussortiert werden...

Gibts da in irgendeinem Gesetz etwas dazu?

PS: Thema ist hier evtl besser aufgehoben. Doppeltheme unter "ÖR" kann dann wohl gelöscht werden...
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dionysos
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Re: Wahlstimme

Beitrag von dionysos »

Ohne es genauer zu wissen (wenn jemand eine gesetzliche Regelung rauskramt, würde mich das auch interessieren - hab aber gerade keine Zeit): aus praktischen Erwägungen würde ich vermuten, dass einfach auf das Vorliegen der Voraussetzungen der Wahlberechtigung im Zeitpunkt der Stimmabgabe abgestellt wird, wobei die Stimmabgabe per Briefwahl eben in einem bestimmten Zeitfenster stattfinden kann.
Chuck Norris missbrauchte in seiner Kindheit katholische Priester.
ziviman
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Re: Wahlstimme

Beitrag von ziviman »

Problem gelöst....

Art. 39 VI Landeswahlgesetz (Bayern)

und auch

§ 39 V Bundeswahlgesetz...

Stimmen werden nicht ungültig
julée
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Re: Wahlstimme

Beitrag von julée »

wäre ja auch etwas unpraktisch, wenn man dann noch tagelang mit dem Auszählen der Briefwahlunterlagen warten müsste, nur weil noch nicht klar ist, ob tatsächlich noch alle Briefwähler leben ;)
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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