Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Levi
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Levi »

Tibor hat geschrieben:Da es in Bezug auf Steuerrecht aber das besondere Steuergeheimnis gibt, muss man dann eben weniger veröffentlichen.
Aber wenn ich hier bspw http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_ ... 60825.html reinschaue, dann ist es einfach ärgerlich, weil hier nur der Name anonymisiert wurde. Warum veröffentlicht man das so?
Im konkreten Fall wesentlich gravierender finde ich es, wenn das Urteil in der Presse zum Anlass genommen wird, einen angeblichen "Korruptionsverdachtsfall" zu konstruieren, - unter voller Namensnennung des betroffenen Beamten! - Und natürlich mit dem Zauberwort "CumEx"

https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... oppen.html

Erst im letzten Satz des Artikels kann man lesen, dass die oben genannte Entscheidung mit dem namentlich genannten Beamten überhaupt nichts zu tun hat.

Eine unsaubere Anonymisierung in der veröffentlichten Entscheidung finde ich im Vergleich dazu noch relativ harmlos. 
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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Tibor »

Naja, die Welt auf der einen Seite und die Justizverwaltung auf der anderen Seite. Man sollte nicht die Maßstäbe der Welt-Redaktion auf die Justiz anwenden.

EDIT SAGT: Der in der Welt genannte Ramackers war wohl wirklich bei den CumEx Sachen dabei. Der Mann des OVG Urteils wird im Beitrag der Welt nicht genannt. Entweder haben sie den Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Cumexsteuer nicht erkannt, oder sie waren in der Welt-Redaktion zu doof zum googlen.
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Levi
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Levi »

@Tibor:
Ich meinte: Vielleicht sollte man veröffentlichte Entscheidungen gar nicht erst anonymisieren, um solche Verwechslungen zu vermeiden. :-)

Wobei wir in der Sache natürlich einig sind, dass hier die zuständigen Mitarbeiter des OVGs bei der Anonymisierung geschlampt haben. 
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daimos
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von daimos »

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sai
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von sai »

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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von sai »

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C11.15.0

Die Urteilsgründe zur Entscheidung des BVerwG, das die Höchstaltersgrenze für Beamte in NRW von 42 Jahren für europarechts- und verfassungskonform hält.
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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Tibor »

Diese Entscheidung des BFH dürfte auch für die allgemeinen Verwaltungsrechtler von Interesse sein: Ausführungen zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bei Gewährung von Erlassen.

BFH, Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=34228 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von daimos »

Die bayerischen Strafrichter lernen's irgendwie nicht. Das BVerfG erneut zur Strafbarkeit einer Kollektivbeleidigung ("ACAB").

BVerfG, Beschluss vom 16.01.2017, 1 BvR 1593/16

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 59316.html
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Muirne
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Muirne »

daimos hat geschrieben:Die bayerischen Strafrichter lernen's irgendwie nicht. Das BVerfG erneut zur Strafbarkeit einer Kollektivbeleidigung ("ACAB").

BVerfG, Beschluss vom 16.01.2017, 1 BvR 1593/16

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 59316.html
Lesen scheint schwer zu fallen. :-k Sind ja nun auch keine Urteile aus den 60ern, die man mal zur Debatte stellen müsste.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ein Erklärungsversuch: die erste Entscheidung ("FCK CPS") ist ziemlich unter dem Radar durchgeflogen. Warum, weiß ich nicht. Erst 1 BvR 257/14 ("ACAB") wurde in der Fachwelt deutlicher wahrgenommen - wahrscheinlich, weil es das üblichere Kürzel ist. Der nun entschiedene Fall ist ja faktisch ein Parallelfall zu 1 BvR 257/14. Die Kammerentscheidung datiert vom 17. Mai 2016, veröffentlicht am 24. Juni 2016. Die nunmehr aufgehobenen Entscheidungen datieren vom 16. Februar 2016 (Landgericht) und 8. Juni 2016 (Oberlandesgericht). Zu dieser Zeit war über die erste ACAB-Verfassungsbeschwerde bereits entschieden, aber sie war noch nicht veröffentlicht. Nun kann man noch diskutieren, ob das nicht schon alles zwingend aus "Soldaten sind Mörder" folgt - hier kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

(NB: Die Rezeption der Kammerentscheidungen ist sowieso sehr unterschiedlich.)
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Flanke »

Erfolgloser Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem VG Köln, interessante Ausführungen zum Unionsrecht:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_ ... 70125.html
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Urs Blank
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Urs Blank »

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Zugang zu Schmerzmitteln zur Selbsttötung in Ausnahmesituationen:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2017&nr=11

Unabhängig davon, wie man die Entscheidung inhaltlich bewertet (ich traue mir so rasch keine Einschätzung zu): Respekt verdient jedenfalls der Kläger (der Ehemann der - inzwischen verstorbenen - Kranken), der sich über zehn Jahre hin durch nicht weniger als sieben gerichtliche Instanzen gekämpft hat.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Flanke hat geschrieben:Erfolgloser Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem VG Köln, interessante Ausführungen zum Unionsrecht:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_ ... 70125.html
Interessant ist aber sehr milde ausgedrückt.
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Tibor
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von Tibor »

Warum macht man eigentlich diese schrecklichen harten Zeilenumbrüche, wenn man Nachweise aus Rspr. & Lit. einfügt? Das stört doch den Lesefluss viel mehr, als ein Klammernachweis.
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scndbesthand
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Beitrag von scndbesthand »

Tibor hat geschrieben:Warum macht man eigentlich diese schrecklichen harten Zeilenumbrüche, wenn man Nachweise aus Rspr. & Lit. einfügt? Das stört doch den Lesefluss viel mehr, als ein Klammernachweis.
Klammernachweis finde ich nur gut, wenn er sich z. B. durch Fettdruck o. Ä. vom Fließtext hervorhebt.
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