"Hanns Martin", wenn schon. Und nicht "auch als NSDAP-Mitglied", sondern als Terroropfer.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Hanns-Martin, soviel Korrektheit muss sein, auch für NSDAP-Mitglieder.
Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Moderator: Verwaltung
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Also: Hanns Martin Schleyer, NSDAP-Mitglied und Opfer des Terrors der RAF. Alle zufrieden?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmi ... -Klage.pdf
Warum soll hier eine qualifizierte Verfassungsrüge erforderlich sein? Eine solche ist doch nur bei Rechtsakten der EU erforderlich, weil diese grundsätzlich über dem Verfassungsrecht stehen. Hier wendet man sich doch gegen die schlichte Mitwirkung des deutschen Vertreters.
Warum soll hier eine qualifizierte Verfassungsrüge erforderlich sein? Eine solche ist doch nur bei Rechtsakten der EU erforderlich, weil diese grundsätzlich über dem Verfassungsrecht stehen. Hier wendet man sich doch gegen die schlichte Mitwirkung des deutschen Vertreters.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Zur aktuellen PM des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-061.html
Warum gibt man sich als BVerfG Mühe den Moderator zu anonymisieren, wenn der BGH vorher alles offengelegt hat?
BGH, Urteil vom 29. 4. 2014 – VI ZR 137/13
"Die im Zeitpunkt der Berichterstattung 12 Jahre alte Tochter des Fernsehmoderators Günther J. nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Bekanntgabe des zu Günther J. bestehenden Kindschaftsverhältnisses in Anspruch. ...
Im Jahr 2000 wurde die Klägerin von Günther J. und seiner Ehefrau Thea S.-J. als Kind angenommen. ...
Darin heißt es unter voller Namensnennung u. a.: "…" Der Zuchtmeister" steht über dem Teil des neunseitigen Porträts von Günther J. (50, "Wer wird Millionär"), der detailliert über sein Vatersein erzählt."
http://lexetius.com/2014,1486
Warum gibt man sich als BVerfG Mühe den Moderator zu anonymisieren, wenn der BGH vorher alles offengelegt hat?
BGH, Urteil vom 29. 4. 2014 – VI ZR 137/13
"Die im Zeitpunkt der Berichterstattung 12 Jahre alte Tochter des Fernsehmoderators Günther J. nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Bekanntgabe des zu Günther J. bestehenden Kindschaftsverhältnisses in Anspruch. ...
Im Jahr 2000 wurde die Klägerin von Günther J. und seiner Ehefrau Thea S.-J. als Kind angenommen. ...
Darin heißt es unter voller Namensnennung u. a.: "…" Der Zuchtmeister" steht über dem Teil des neunseitigen Porträts von Günther J. (50, "Wer wird Millionär"), der detailliert über sein Vatersein erzählt."
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
https://www.youtube.com/watch?v=0hx2bhamjcETibor hat geschrieben:Günther J. (50, "Wer wird Millionär")
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Ich hätte mir zur Einleitung der Pressemitteilung folgenden Satz gewünscht: Trotz seiner Entscheidung zeigt das BVerfG, wie wichtig ihm der Persönlichkeitsschutz ist und nennt den Moderator nicht Günther J., denn das wäre zu offensichtlich, sondern G. Jauch.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Oder wie damals bei den Simpsons...
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Schon 3, die meinen Link nicht geöffnet haben. Bin enttäuscht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Hehe. Ihr müsst einfach via Tapatalk foren, dann werden verlinkte Medieninhalte automatisch dargestellt.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Wenn ein Urteil des BVerwG diese Normen im Kopf anführt:
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... 6U2C4.15.0
und sich mit einer gewissen Ausführlichkeit dem Badischen Civilstaatsdieneredikt und der Bayerischen Hauptlandespragmatik widmet, dann bekommt der Revisionskläger für 720 EUR eine Menge für sein Geld geboten.WRV Art. 76, 104 Abs. 1, Art. 128 Abs. 3, Art. 129 Abs. 2 und 3
PreußVerf 1920 Art. 79, 80
RBG 1873 §§ 84, 89 Abs. 1 und 2, §§ 90, 91 Abs. 1 und 2, § 103
PrDiszG 1852 §§ 24, 29, 35 Abs. 1, §§ 41, 47, 64 Nr. 2, § 78
PrBDStO 1932 § 27 Abs. 2, §§ 32, 39 Abs. 1, §§ 43, 49
PrALR 1794 §§ 98, 99, 100, 101
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... 6U2C4.15.0
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Swann hat geschrieben:Wenn ein Urteil des BVerwG diese Normen im Kopf anführt:
und sich mit einer gewissen Ausführlichkeit dem Badischen Civilstaatsdieneredikt und der Bayerischen Hauptlandespragmatik widmet, dann bekommt der Revisionskläger für 720 EUR eine Menge für sein Geld geboten.WRV Art. 76, 104 Abs. 1, Art. 128 Abs. 3, Art. 129 Abs. 2 und 3
PreußVerf 1920 Art. 79, 80
RBG 1873 §§ 84, 89 Abs. 1 und 2, §§ 90, 91 Abs. 1 und 2, § 103
PrDiszG 1852 §§ 24, 29, 35 Abs. 1, §§ 41, 47, 64 Nr. 2, § 78
PrBDStO 1932 § 27 Abs. 2, §§ 32, 39 Abs. 1, §§ 43, 49
PrALR 1794 §§ 98, 99, 100, 101
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... 6U2C4.15.0
Da mal WissMit seinNachdem dem Kaiser im Jahr 1790 durch Art. 24 § 10 der Kaiserlichen Wahlkapitulationen bereits verboten worden war, Reichshofräte ohne vorheriges Gerichtsverfahren und eine gerichtliche Entscheidung ihres Dienstes zu entsetzen (vgl. Krause, Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, 2008, S. 297), findet sich die allgemeine Anordnung des Ausschlusses einer "administrativen Entlassung" durch den Entlassenden selbst erstmals in § 98 des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794
- Einwendungsduschgriff
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Schöne Zusatzfrage für die öffentlich-rechtliche Klausur oder als Thema einer mündlichen Prüfung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-072.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-072.html
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
SS-Untersturmführer vielleicht noch?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Also: Hanns Martin Schleyer, NSDAP-Mitglied und Opfer des Terrors der RAF. Alle zufrieden?
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Schöne Subsumtion. Die Hinweise auf die Verfassungsbeschwerde lesen sich wie eine diskrete Aufforderung.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Schöne Zusatzfrage für die öffentlich-rechtliche Klausur oder als Thema einer mündlichen Prüfung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-072.html
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17