Ja, aber - so meine Erinnerung - dann über § 138 BGB und nur zum bewussten Verstoss gegen den Grundsatz der Sparsamkeit der Haushaltsführung. Ob sich das so ohne weiteres übertragen lässt? Abwegig wäre eine solche Prüfung sicher nicht.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Es gibt ja Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Nichtigkeit von Verträgen, die den Makel der bewußten Umgehung des öffentlichen Haushaltsrechts tragen...Herr Schraeg hat geschrieben:...ich bin überzeugt, dass seit gestern in verschiedenen Kanzleien noch an Memos zu § 134 BGB gefeilt wird.
Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Moderator: Verwaltung
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Ja, über § 138 BGB.
S. z. B. hier: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4 ... -peinlich/
S. z. B. hier: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4 ... -peinlich/
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- Olli
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Darüber diskutiert ihr im Fachforum? Das Thema hat den Treffpunkt verdient.
- Olli
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Gute Idee
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
...die heutige Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel im EuWG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00410.html
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Hier der m.E. maßlos überzogene Kommentar von H. Prantl:
http://www.sueddeutsche.de/politik/sper ... -1.1185059
http://www.sueddeutsche.de/politik/sper ... -1.1185059
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Ich finde auch, dass Prantl da ordentlich daneben greift. Überzeugend finde ich hingegen das Sondervotum von Di Fabio und Mellinghoff.
- Einwendungsduschgriff
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Wie lange kann sich die SZ eigentlich noch derart mindere Qualität im Rechtsressort leisten?
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Wie Markus87 schon angemerkt hat: das dissenting vote ist klug, fundiert und durchdacht (obwohl mich nach erster Durchsicht die Mehrheitsmeinung trotzdem eher überzeugt). Aber diese differenzierten Gedanken greift Prantl eben nicht auf, sondern poltert mit Schaum vor dem Mund los. Wie immer halt. Das Standardproblem von Prantl und damit auch der SZ.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Der Artikel ist echt schlecht. Natürlich ist die SZ nicht die JZ, aber dieser Kommentar klingt wie ein Gegenentwurf zu "Post von Wagner"
Hab die Entscheidung nur kurz mal überflogen, aber es scheint mir nichts bahnbrechend neues an Argumenten dabei zu sein. Die Argumente sind bekannt, es ist m.E. einfach eine Frage der Gewichtung anhand des konkreten Einzelfalls, also hier, der konkreten Wahl. Warum man da so polemisch werden muss, ist mir auch nicht ganz klar.
Hab die Entscheidung nur kurz mal überflogen, aber es scheint mir nichts bahnbrechend neues an Argumenten dabei zu sein. Die Argumente sind bekannt, es ist m.E. einfach eine Frage der Gewichtung anhand des konkreten Einzelfalls, also hier, der konkreten Wahl. Warum man da so polemisch werden muss, ist mir auch nicht ganz klar.
- Olli
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
recht_selten hat geschrieben:Gegenentwurf zu "Post von Wagner"
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
haha, der Kommentar von Prantl geht total an der Sache vorbei. Sehr lustig!
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 33311.html
Da wollte mich jemand um meinen Sonntagsnachmittagsspaziergang bringen. Skandalös, das.
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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht
Und nochmal OVG NRW zum Nichtraucherschutzgesetz NRW:
Orientierungssatz: "Nichtraucher werden den Gefahren des Passivrauchens auch dann ausgesetzt, wenn sie etwa beim Betreten der Gaststätte, bei Toilettengängen oder für Bestellungen gezwungen sind, sich vorübergehend in einem Raucherraum aufzuhalten oder ihn zu durchqueren. Von einer strikten Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich kann dann nicht mehr gesprochen werden. Auf die Dauer und Häufigkeit eines solchen zwangsweisen Aufenthalts im Einzelfall kommt es insoweit nicht an. Das Vorhandensein eines zweiten Eingangs ändert hieran nichts, wenn dieser beispielsweise von Behinderten nicht genutzt werden kann."
Beschluss vom 20. 4. 2010 - 4 B 1703/10 -
Städte- und Gemeinderat 2011, Nr 7-8, 34,
EStT NW 2011, Nr 7-8, 35-36,
NWVBl 2011, 396
oder einfach: http://lv.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2011/4_B_1703_10beschluss20110420.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Orientierungssatz: "Nichtraucher werden den Gefahren des Passivrauchens auch dann ausgesetzt, wenn sie etwa beim Betreten der Gaststätte, bei Toilettengängen oder für Bestellungen gezwungen sind, sich vorübergehend in einem Raucherraum aufzuhalten oder ihn zu durchqueren. Von einer strikten Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich kann dann nicht mehr gesprochen werden. Auf die Dauer und Häufigkeit eines solchen zwangsweisen Aufenthalts im Einzelfall kommt es insoweit nicht an. Das Vorhandensein eines zweiten Eingangs ändert hieran nichts, wenn dieser beispielsweise von Behinderten nicht genutzt werden kann."
Beschluss vom 20. 4. 2010 - 4 B 1703/10 -
Städte- und Gemeinderat 2011, Nr 7-8, 34,
EStT NW 2011, Nr 7-8, 35-36,
NWVBl 2011, 396
oder einfach: http://lv.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2011/4_B_1703_10beschluss20110420.html (Verwaister Link automatisch entfernt)