Es geht um den TV-L und die rückwirkende Feststellung einer höherwertigen Tätigkeit.
Frage 1: Sofern bereits seit Beschäftigungsbeginn die Eingruppierung falsch war (Bewertungsirrtum), sind dann bei der rückwirkenden Korrektur die im Laufe der Beschäftigung erhaltenen vorzeitigen Stufenaufstiege zu berücksichtigen?
Frage 2: Sofern es sich um eine schleichende Höhergruppierung handelt und als Feststellungstatum der Höherwertigkeit ein bestimmtes Datum aus der Vergangenheit gewählt wird, gehen dann im Wege der Höhergruppierung die später (nach dem Feststellungsdatum) erhaltenen vorzeitigen Stufenaufstiege verloren, so als hätte der Beschäftigte diese nie erhalten?
Eingruppierung im öffentlichen Dienst
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