Hallo, ich habe mich in diesem Forum angemeldet in der Hoffnung hier eine schnelle Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Folgender Sachverhalt:
Ich führe ein Computer-Ladengeschäft mit Reparatur und es kommt immer wieder vor, dass Kunden ein Gerät zur Reparatur bringen und dies trotz mehrmaliger Erinnerung (oft sind sie dann auch längere Zeit gar nicht erreichbar) über einen langen Zeitraum nicht abholen und bezahlen.
Nun erfuhr ich, dass ich die zur Reparatur abgebenen Geräte nach einer gewissen Zeit verkaufen darf im Sinne des Pfandrechts.
Ich habe also etwas im BGB gelesen um mich über den genauen Ablauf zu informieren und bin dabei über das Wort "untunlich" gestolpert mit dem ich zwar etwas anfangen kann mir aber seiner juristischen Beduetung in diesem Zusammenhang nicht sicher bin. Deshalb frage ich hier nach eben dieser Bedeutung.
Gruß
holadio
§1234 BGB - "untunlich"?
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Re: §1234 BGB - "untunlich"?
In Zukunft Vorkasse nehmen. Und
- Olli
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Re: §1234 BGB - "untunlich"?
Bevor Du fremdes Eigentum verkaufst, frag doch bite einen Anwalt, wie Du mit diesem Problem umzugehen hast. Konkrete Rechtsberatung gibt es hier nicht, der Thread wird daher geschlossen.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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