Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
ElGraf
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3886
Registriert: Sonntag 4. Juni 2006, 00:03

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von ElGraf »

Ant-Man hat geschrieben:2010 gab es 19 Eingänge und 2011 35 Eingänge beim BVerfG in Bezug auf eine konkrete Normenkontrolle. Es ist also nicht so, dass das BVerfG in der jüngsten Vergangenheit mit entsprechenden Vorlagen überhäuft wurde.
Und?
Parabellum
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6850
Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
Ausbildungslevel: RA

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Parabellum »

ElGraf hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:2010 gab es 19 Eingänge und 2011 35 Eingänge beim BVerfG in Bezug auf eine konkrete Normenkontrolle. Es ist also nicht so, dass das BVerfG in der jüngsten Vergangenheit mit entsprechenden Vorlagen überhäuft wurde.
Und?
Hörst Du nicht den Aufschrei der geknechteten Kreatur?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
ElGraf
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3886
Registriert: Sonntag 4. Juni 2006, 00:03

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von ElGraf »

Ich finde es ja immer wieder faszinierend, wie stark mancher sich für eine vermeintlich gerechte Sache einzusetzen bereit ist.
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Ich denke, dass man meinem Argumentationsstrang folgen kann.

Je höher die Anforderungen an eine Vorlage sind, desto geringer wird die Bereitschaft der Gerichte sein, eine entsprechende Vorlage zu starten.
Die Bereitschaft (oder das Bedürfnis) für eine entsprechende Vorlage war bisher nicht sonderlich groß. Und ich bin der Meinung, dass sich dies weiter verschärfen wird. Das können andere gerne anders sehen. Wenn man aber mal in juris nach den entsprechenden Verfahren sucht, wird man schnell feststellen, dass zahlreiche der Verfahren als unzulässig zurückgewiesen wurden.

Aktuell haben wir einen Fall, der sich mit einer der wohl umstrittensten Fragen im Rundfunkrecht befasst, und sämtliche VG sind von der Verfassungsmäßigkeit überzeugt. Das einzige Gericht, dass leicht kritische Töne hat anklingen lassen, war der BW StGH. Für mich ist das zumindest auffällig. Ich für meinen Teil schließe nicht aus, dass die bisher nicht erfolgte Vorlage an das BVerfG mit den entsprechenden Anforderungen zusammenhängen. Das können andere gerne anders sehen. Da jedoch die "Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit" ein subjektives Element ist, werden wir nie erfahren, ob der von mir aufgestellte Zusammenhang stichhaltig ist oder nicht. Ich halte mir zumindest diese Option offen und tue nicht so, als würde es jeder Richter toll finden, viel Arbeit in eine Vorlage an das BVerfG zu stecken um dann am Ende mitgeteilt zu bekommen: "Unzulässig, weil unzureichend begründet". Es gibt sicherlich Richter, die sparen sich die Vorlage und lassen das Verfahren den normalen Gang gehen.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ant-Man hat geschrieben:2010 gab es 19 Eingänge und 2011 35 Eingänge beim BVerfG in Bezug auf eine konkrete Normenkontrolle. Es ist also nicht so, dass das BVerfG in der jüngsten Vergangenheit mit entsprechenden Vorlagen überhäuft wurde.
Ich pflichte Dir in einem bei: die Anforderungen, die - vor allem seitens des Zweiten Senats - an entsprechende BvL-Verfahren gestellt werden, sind recht hoch und nicht immer einfach zu erfüllen - wobei man sich einmal manche Kammerentscheidung zu Gemüte führen sollte und dort insbesondere immer wieder darüber stolpert, dass die Entscheidungserheblichkeit nicht hinreichend dargelegt worden war.

Deinen Schluss hieraus - namentlich: chilling effects - kann ich nicht unterstützen. Schaut man sich einmal die Entscheidungspraxis des Bundesverfassungsgerichts an, so ist auffällig, dass selbst seitens der Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen nur äußerst selten geltend gemacht wird (ein Beispiel aus jüngerer Zeit, willkürlich gegriffen: 1 BvR 1128/13). Es geht nahezu immer um eine verfassungswidrige Rechtsanwendung seitens der Fachgerichte. Das spiegelt sich natürlich auch in den geringen Vorlagezahlen wider.

Auch wenn die öffentliche Wahrnehmung eine andere sein mag: die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen steht - außerhalb klassischer, schwerwiegender Eingriffe (Gefahrenabwehr- und Strafrecht) und unter selbstgeschaffener, bundesverfassungsgerichtlicher Hypertrophie leidenden Rechtsgebieten (Steuer- und Abgabenrecht) - nur ganz selten einmal. Erstgenannte werden sowieso in der Regel bei heimlichen Eingriffen zur Gefahrenabwehr sowieso nie oder fast nie Gegenstand fachgerichtlicher Überprüfung, so dass sich die Verfassungsbeschwerden hier unmittelbar gegen entsprechende Ermächtigungsgrundlagen richten.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Herr Schraeg »

Sory für die sehr verzögerte Reaktion, aber ich hatte ein paar Tage keine Zeit für das Forum. Ich teile zwar wie die meisten hier die Auffassung von Ant-Man nicht, aber sie ist im Gegensatz zu verschiedenen Exzessen in anderen threads sachlich formuliert und wird nachvollziehbar begründet. Ich bitte daher, es nicht als Spott aufzufassen, wenn ich dieser Bemerkung
ElGraf hat geschrieben:beim "VG Buxtehude" um ein gar künstlerisches Stilmittel handelte, um zu verdeutlichen, in welch gottverlassenen Ecken Deutschlands (bereits im Großwerk "Räuber Hotzenplotz" diente die Wahl dieses Ortes als Heimatstadt des Freundes des Zauberers Zwackelmann ersichtlich weniger einer geografisch genauen Verortung; vielmehr sollte der exotische, dunkle Klang des Ortsnamens die Entlegenheit illustrieren
begeistert applaudiere: =D> =D> =D>

Für die intime Kenntnis dieses herausragenden Werks der deutschen Jugendliteratur und ihr Zitieren will ich ElGraf gerne die (virtuelle) Hotzenplotz-Ehrenmedaille in Gold verleihen.
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Eine Schlappe nach der anderen :-w :

VG Greifswald, Urteil vom 12. August 2014 – 2 A 621/13

VG Würzburg, Urteil vom 24. Juli 2014 – W 3 K 13.926

VG München, Urteil vom 16. Juli 2014 – M 6b K 13.5628

VG Augsburg, Beschluss vom 29. Juli 2014 – Au 7 S 14.877

VG Bayreuth, Beschluss vom 17. Juli 2014 – B 3 S 14.420
Benutzeravatar
JS
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2344
Registriert: Mittwoch 24. Dezember 2003, 18:20

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

Der einzige (mir bekannte) Erfolg bisher bezieht sich auf formale Mängel bei der Beitragserhebung:

LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 5 T 81/14 (Verwaister Link http://openjur.de/u/708173.print automatisch entfernt)

Das Verfahren ist beim BGH unter dem Aktenzeichen I ZB 64/14 anhängig.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Weitere Schlappen:

VG Augsburg, Urteil vom 23. Oktober 2014 – Au 7 K 14.905

VG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2014 – 6 K 7041/13
VG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2014 – 6 K 6618/13

VG Stuttgart, Urteil vom 01. Oktober 2014 – 3 K 1360/14
VG Stuttgart, Urteil vom 01. Oktober 2014 – 3 K 4897/13

VG Augsburg, Urteil vom 15. September 2014 – Au 7 K 14.217
VG Augsburg, Urteil vom 11. September 2014 – Au 7 K 14.612

VG Potsdam, Urteil vom 19. August 2014 – 11 K 4160/13

VG München, Urteil vom 13. August 2014 – M 6b K 13.5459
VG München, Urteil vom 13. August 2014 – M 6b K 13.3845
VG München, Urteil vom 13. August 2014 – M 6b K 13.3958
VG München, Urteil vom 01. August 2014 – M 6a K 14.1238
VG München, Urteil vom 01. August 2014 – M 6a K 14.250
Gelöschter Nutzer

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe hierzu eine Frage:

Die Erhebung des Säumniszuschlags wird in allen Urteilen als rechtmäßig erachtet. ME muss der Kläger aber doch auf einen VA in Form des Kostenbescheids warten, bevor er hiergegen einen Widerspruch einlegen kann. Deshalb wird er doch zwangsläufig saumig.

Oder gibt es hierfür eine Möglichkeit der Verpflichtungsklage gegen wen auch immer, um einen Kostenbescheid zu erlangen um dann hiergegen Widerspruch einlegen zu können? Diese ist gem. § 42 I Fall 2 VwGO doch auf den Erlass eines begünstigenden VA gerichtet.

Ich meine nämlich mal gelesen zu haben, dass es keine Möglichkeit gibt eine Verpflichtungsklage auf Erlass eines Kostenbescheids gibt.

Ich verstehe einfach nicht, wie dieser Säumniszuschlag erhoben werden kann, wenn ein Kostenbescheid noch nicht ergangen ist. Ohne diesen besteht doch nämlich noch keine Zahlungspflicht. Bzw. die Zahlungspflicht kann doch ohne den Kostenbescheid nicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden? Nochmal: Wenn da immer nur Zahlungsaufforderungen kommen, kann die Behörde in diesem Fall doch gar nicht reinvollstrecken, weil hierfür ein Grund-VA bestehen muss. Wo ist hier mein Denkfehler?
Survivor
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3109
Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Survivor »

M.E. könnte der Fehler in der Gleichsetzung von VA und Bescheid liegen. Unterscheidet man jedoch insofern, dann ergäbe sich die Säumnis bereits unmittelbar aus dem VA, der die Zahlungspflicht feststellt. Aber das ist nur aus der Hüfte geschossen. Der Duschgriff und Herr Schraeg werden hier sicherlich Umfassenderes beitragen können.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

§ 11 Abs 1 der Satzungen lauten:

Werden geschuldete Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Fälligkeit in voller Höhe entrichtet, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro fällig. Der Säumniszuschlag wird zusammen mit der Rundfunkbei- tragsschuld durch Bescheid nach § 10 Abs. 5 RBStV festgesetzt. Mit jedem Be- scheid kann nur ein Säumniszuschlag festgesetzt werden.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
JS
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2344
Registriert: Mittwoch 24. Dezember 2003, 18:20

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

chefsebbo hat geschrieben:Ich habe hierzu eine Frage:

Die Erhebung des Säumniszuschlags wird in allen Urteilen als rechtmäßig erachtet. ME muss der Kläger aber doch auf einen VA in Form des Kostenbescheids warten, bevor er hiergegen einen Widerspruch einlegen kann. Deshalb wird er doch zwangsläufig saumig.
Ich verstehe auch nicht, warum das Reihenweise durchgewunken wird. Säumniszuschläge, die gezwungenermaßen entstehen, wenn man Rechtsmittel einlegen will, erscheinen mir mit den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes nicht in Einklang zu bringen. Das sieht auch das LG Tübingen so.

LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 5 T 81/14 (Verwaister Link http://openjur.de/u/708173.print automatisch entfernt) Rn. 22
Schon der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes verlangt vor der Festsetzung von Kosten oder Säumniszuschlägen einen rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheid, da andernfalls der Rechtsweg erst nach Festsetzung von Rückständen/Zuschlägen eröffnet werden würde (vgl. VG Augsburg a.a.O.).
Ebenfalls fragwürdig ist, dass man, da der Rundfunkbeitrag ohne Beitragsbescheid fällig werden soll, nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Ordnungswidrigkeit begehen muss, wenn man Rechtsmittel einlegen will. :crazy: Jedenfalls dann, wenn der Erlass eines Beitragsbescheids länger als sechs Monate auf sich warten lässt. Dies ist gegenwärtig zumindest beim ersten Bescheid die Regel. Wer zahlt, der bekommt keinen Beitragsbescheid.

Denn die Rundfunkanstalten vertreten die Auffassung, es müsse kein originärer Beitragsbescheid erlassen werden, da sich die Zahlungspflicht bereits aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergebe. Lediglich rückständige Rundfunkbeiträge seien mittels Verwaltungsakt festzusetzen, um die Zahlung der Rundfunkbeiträge zwangsweise durchzusetzen (VG Augsburg, Beschluss vom 09.10.2013, Au 7 S 13.1467 Rn. 14). Tatsächlich spricht § 10 Abs. 2 Satz 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von einer Schickschuld.
Survivor hat geschrieben:M.E. könnte der Fehler in der Gleichsetzung von VA und Bescheid liegen. Unterscheidet man jedoch insofern, dann ergäbe sich die Säumnis bereits unmittelbar aus dem VA, der die Zahlungspflicht feststellt. Aber das ist nur aus der Hüfte geschossen. Der Duschgriff und Herr Schraeg werden hier sicherlich Umfassenderes beitragen können.
Wie gesagt gibt es nur Bescheide, die rückständige Rundfunkbeiträge festsetzen. Vorherige Verwaltungsakte gibt es nicht. Die Zahlungsaufforderungsschreiben durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice stellen keine Verwaltungsakte dar (VG Augsburg, Beschluss vom 09.10.2013, Au 7 S 13.1467, Rn. 22).

Mir ist keine mit dem Rundfunkbeitrag vergleichbare Konzeption bei der Erhebung von Gebühren und Beiträgen bekannt. Gibt es eine solche?
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
ElGraf
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3886
Registriert: Sonntag 4. Juni 2006, 00:03

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von ElGraf »

Braucht man denn wirklich einen Bescheid, um dann den Rechtsweg beschreiten zu können? Wie wäre es mit einer Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Gebührenzahlungspflichtsrechtsverhältnisses?
Survivor
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3109
Registriert: Montag 22. August 2005, 11:37

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Survivor »

Die Konstruktion ist für mich auch noch nicht recht verständlich. Duschgriff oder Herr Schraeg [-o< ?
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
Antworten