Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Ist denn gar kein Verwaltungsgericht in Deutschland zu finden, welches bereit ist, eine Vorlage an das BVerfG zu starten?! ::?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

Warum sollte sich ein VG diese Mühe machen, wenn dann aus Karlsruhe ne Unzulässigkeitsklatsche droht, weil sich die Kammer nicht eingehend genug mit den Beschlüssen von Annodazumal auseinander gesetzt hat (vgl 2 BvL 2/09)?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Swann »

In der Tat, Karlsruhe ist oft recht ruppig mit Richtervorlegern und in einem arkanen Rechtsgebiet wie dem Rundfunkgebührenrecht braucht es Mut, um da was nach Karlsruhe zu schicken.
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Rundfunkgebühren für

Beitrag von Ant-Man »

Tibor hat geschrieben:Warum sollte sich ein VG diese Mühe machen, wenn dann aus Karlsruhe ne Unzulässigkeitsklatsche droht, weil sich die Kammer nicht eingehend genug mit den Beschlüssen von Annodazumal auseinander gesetzt hat (vgl 2 BvL 2/09)?
Die Vorlage macht viel Arbeit und der Ausgang ist ungewiss. Soll das etwa heißen, dass ab sofort keine Vorlagen an das BVerfG erfolgen sollen?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ant-Man: solange die Fachgerichte zur Überzeugung gelangen, dass die Ausgestaltung des Rundfunkbeitragsrechts verfassungsgemäß ist, stellt sich schlicht die Frage einer Vorlage nicht.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Flanke
Power User
Power User
Beiträge: 625
Registriert: Freitag 26. November 2004, 14:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Flanke »

Tibor hat geschrieben:Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
Jedes Gericht muss vorlegen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Norm überzeugt ist. Art. 100 GG enthält andere Vorgaben als Art. 267 AEUV. Der springende Punkt ist, was der Duschgriff sagt.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

Eben, ein guter Richter kann alles begründen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
ElGraf
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3886
Registriert: Sonntag 4. Juni 2006, 00:03

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von ElGraf »

Flanke hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
Jedes Gericht muss vorlegen, wenn es von der Verfassungswidrigkeit einer streitentscheidenden Norm überzeugt ist. Art. 100 GG enthält andere Vorgaben als Art. 267 AEUV. Der springende Punkt ist, was der Duschgriff sagt.
Was der Duschgriff sagt, kann aber nach Meinung einiger Diskutanten hier nicht sein und schon gar nicht richtig und das muss einem jeden anständigen Rechtsanwender sofort ins Auge springen.
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ant-Man: solange die Fachgerichte zur Überzeugung gelangen, dass die Ausgestaltung des Rundfunkbeitragsrechts verfassungsgemäß ist, stellt sich schlicht die Frage einer Vorlage nicht.
Das streite ich auch gar nicht ab. Allerdings schließe ich es nicht aus, dass ein Gericht zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hat, jedoch von einer Vorlage an das BVerfG aufgrund des erheblichen Begründungsaufwands mit unsicheren Erfolgsaussichten absieht.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

Eben. Zweifel --> keine Vorlagepflicht. Und ein fauler Richter kann leicht aus einer Überzeugung nur einen Zweifel machen und die Sache nach oben eskalieren lassen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Swann
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6456
Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Swann »

Nun sind solche richterpsychologische Erwägungen so wohlfeil wie müßig.
Flanke
Power User
Power User
Beiträge: 625
Registriert: Freitag 26. November 2004, 14:11
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Flanke »

Tibor hat geschrieben:Eben. Zweifel --> keine Vorlagepflicht. Und ein fauler Richter kann leicht aus einer Überzeugung nur einen Zweifel machen und die Sache nach oben eskalieren lassen.
Das gilt aber für den Bundesrichter genauso. Es gibt nach Art. 100 GG keine gesteigerte Vorlagepflicht für Bundesgerichte. (Unter anderem) darin liegt der Unterschied zu Art. 267 AEUV. Darum kann ich diese Aussage:
Tibor hat geschrieben:Das VG muss ja nicht vorlegen. Nur Bundesgerichte müssen auch mit dem Unzulässigkeitsverdikt umgehen können.
immer noch nicht nachvollziehen.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Tibor »

Nunja, beim Bundesgericht liegt die Neigung, eine Vorlage nicht zu machen, eben eher fern, weil es eben keine weitere Instanz gibt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Tibor hat geschrieben:Eben. Zweifel --> keine Vorlagepflicht. Und ein fauler Richter kann leicht aus einer Überzeugung nur einen Zweifel machen und die Sache nach oben eskalieren lassen.
Ich habe mich unglücklich ausgedrückt, aber du deutest es schon an: Der Richter ist vermutlich von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, startet aber aus den bisher genannten Gründen bewusst keine Vorlage an das BVerfG. Beweisen kann man die (wahre) Haltung des Richters natürlich nicht, aber ich schließe es nicht aus, dass für manchen Richtern das ganze Thema ein zu heißes Eisen ist und sie die Verantwortung auf die nächsthöheren Instanzen abschieben ("Irgendein Verwaltungsgericht wird die Sache ja schon vorlegen").
Antworten