Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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JS
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

ElGraf hat geschrieben:Braucht man denn wirklich einen Bescheid, um dann den Rechtsweg beschreiten zu können? Wie wäre es mit einer Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Gebührenzahlungspflichtsrechtsverhältnisses?
VG Stuttgart 3 K 526/13 hält die Feststellungsklage für unzulässig. „Maßnahmen der Verwaltung” seien abzuwarten. (Verwaister Link http://natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html automatisch entfernt)

VG Potsdam, 19.08.2014, 11 K 4160/13 hält die Feststellungsklage für zulässig, unter anderem unter Hinweis auf Säumniszuschläge.

VG Freiburg, 02.04.2014, 2 K 1446/13 hält die Feststellungsklage für unzulässig und weißt unter anderem darauf hin, dass auch bei erhobener Feststellungsklage die Rundfunkbeitragspflicht weiterhin besteht und auch Beitragsbescheide erlassen werden können.

Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit der Feststellungsklage entbindet diese tatsächlich nicht sofort von der Zahlungspflicht. Dieser könnte man sich vorläufig nur durch einen erfolgreichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO (bzw. gegebenenfalls im Nachgang § 80 Abs. 5, 6 VwGO) entledigen. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist allerdings ein Beitragsbescheid, der nach gegenwärtiger Konzeption stets bereits mit einem Säumniszuschlag versehen ist.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ant-Man hat geschrieben:Eine Schlappe nach der anderen :-w :
Du - und andere User - scheinst beziehungsweise scheinen mir persönlich angegriffen von den für Euch negativen Entscheidungen zu sein. Trübt das eventuell Eure Beurteilungen?
Zur später aufgeworfenen Rechtsfrage der Säumniszuschläge in den kommenden Tagen etwas mehr.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:Eine Schlappe nach der anderen :-w :
Du - und andere User - scheinst beziehungsweise scheinen mir persönlich angegriffen von den für Euch negativen Entscheidungen zu sein. Trübt das eventuell Eure Beurteilungen?
Nein. ;)

Die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist ja umstritten und das, was ich bisher zu dem Thema gelesen habe, spricht eher für eine Verfassungswidrigkeit (a.A. vertretbar). Ich gebe allerdings zu, dass ich mich mit dem Thema nicht ausführlich beschäftigt habe, sondern mich eher auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt habe ("Das leuchtet ein.").

Und auch wenn meine obigen Ausführungen in Bezug auf eine Vorlage an das BVerfG "öffentlich" keine Zustimmung gefunden haben, so werden diese hier "im Hintergrund" im Grundsatz sehr wohl geteilt.

Ich bin übrigens - unabhängig von der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit - nicht gegen Rundfunkbeiträge. Ich bin der Meinung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mehr zu bieten haben als die Privatsender (sky ausgenommen). Mit der konkreten Verwendung der Gelder bin ich zum Teil aber nicht einverstanden.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

War auch nicht übertrieben ernst gemeint - nur hat man diesem Thread bislang auch nicht sonderlich viele taugliche Argumente gelesen, die für eine Verfassungswidrigkeit streiten. Von daher finde ich ein "a. A. vertretbar" schon mutig. Da sollte schon mehr kommen als ein Verweis auf ein paar lobbyfinanzierte Staatsrechtslehrer. Hintergrundgespräche: das wundert mich nicht.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Mein Widerspruch gegen den Kostenbescheid, der mir in ein paar Wochen zugehen wird, ist schon 7 Seiten lang, wobei ich auf etwa einer Seite darauf eingehe, dass der Säumniszuschlag nicht rechtmäßig ist. Darüber hinaus habe ich noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 IV VwGO gestellt. Mal schauen, wie die sich dazu äußern. Gestern ging mir die letzte Zahlungserinnerung zu. Sollte ich innerhalb von zwei Wochen nicht zahlen, werden die Kosten mit deinem Bescheid festgesetzt, gegen welchen sich mein Widerspruch richten wird.

Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden, wie die Geschichte weitergeht. Ich denke, der Säumniszuschlag könnte mir sogar erlassen werden. Ob ich klage habe ich noch nicht entschieden. Aber ich würde schon gerne wissen, ob der Säumniszuschlag in Ordnung geht oder nicht.

Deshalb behalte ich mir das mal vor, auch wenn damit noch einmal 105€ Gerichtskosten einhergehen. Aber so beschäftige ich mich wenigstens mit Verwaltungsrecht AT.

Falls ich gegen die Rechtsberatungsklausel verstoßen sollte, wäre ich über einen Hinweis dankbar.
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Re: AW: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von markus87 »

Ich habe hier noch kein einziges Argument gelesen, das auch nur ansatzweise gegen den Zuschlag sprechen würde. Wieso sollte ein Zusammenhang zur Rechtsmittelfähigkeit bestehen, wenn das Rechtsmittel gar keine aufschiebende Wirkung hat? Woher folgt das Recht auf sanktionslose Verletzung bestehender Zahlungspflichten, bis diese rechtskräftig festgestellt sind?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

markus87 hat geschrieben:Wieso sollte ein Zusammenhang zur Rechtsmittelfähigkeit bestehen, wenn das Rechtsmittel gar keine aufschiebende Wirkung hat?
Woraus schließt Du, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung nach § 80 I VwGO haben? Die rückständigen Beiträge werden durch Festsetzungsbescheid festgesetzt (§ 10 V RBeitrStV). Der § 80 II 1 Nr. 1 VwGO ist aber bei einem reinen Festsetzungsbescheid dann nicht erfüllt, da keine Anforderung i.S.d. § 80 II 1 Nr. 1 VwGO gegeben ist (so u.a. VG Gera, Beschluss vom 06.05.2004 – 5 E 71/04 = NVwZ-RR 2005, 5 (5); Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 26. EL 2014, § 80 Rn. 145 m.w.Nachw.; a.A. [jedoch ohne Begründung] Tucholke, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl. (2012), Vierter Teil - RBeitrStV, § 10 Rn. 50). Der Festsetzungsbescheid müsste demnach mit einem Leistungsbescheid kombiniert werden, damit § 80 II 1 Nr. 1 VwGO eingreifen kann. :-k
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Re: AW: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von markus87 »

Wenn es ernsthaft keinen Leistungsbescheid gibt, frage ich mich was der Chefsebbo macht....
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich berufe mich ja auch gleichzeitig auf § 80 IV 3 VwGO: die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit sehe ich bereits dadurch gegeben, dass das VG Freiburg die Sprungrevision zugelassen hat (Urteil s. oben, Rz. 53).

Abschließend geklärt ist das ganze ja noch nicht.
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JS
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Re: AW: Rundfunkgebühren für

Beitrag von JS »

markus87 hat geschrieben:Ich habe hier noch kein einziges Argument gelesen, das auch nur ansatzweise gegen den Zuschlag sprechen würde. Wieso sollte ein Zusammenhang zur Rechtsmittelfähigkeit bestehen, wenn das Rechtsmittel gar keine aufschiebende Wirkung hat? Woher folgt das Recht auf sanktionslose Verletzung bestehender Zahlungspflichten, bis diese rechtskräftig festgestellt sind?
Meine Beiträge hast du gelesen? Von einem "Recht auf sanktionslose Verletzung bestehender Zahlungspflichten, bis diese rechtskräftig festgestellt sind" hat niemand geschrieben. Vom Recht auf sanktionslose Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln schon.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von JS »

Ant-Man hat geschrieben:
markus87 hat geschrieben:Wieso sollte ein Zusammenhang zur Rechtsmittelfähigkeit bestehen, wenn das Rechtsmittel gar keine aufschiebende Wirkung hat?
Woraus schließt Du, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung nach § 80 I VwGO haben? Die rückständigen Beiträge werden durch Festsetzungsbescheid festgesetzt (§ 10 V RBeitrStV). Der § 80 II 1 Nr. 1 VwGO ist aber bei einem reinen Festsetzungsbescheid dann nicht erfüllt, da keine Anforderung i.S.d. § 80 II 1 Nr. 1 VwGO gegeben ist (so u.a. VG Gera, Beschluss vom 06.05.2004 – 5 E 71/04 = NVwZ-RR 2005, 5 (5); Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 26. EL 2014, § 80 Rn. 145 m.w.Nachw.; a.A. [jedoch ohne Begründung] Tucholke, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl. (2012), Vierter Teil - RBeitrStV, § 10 Rn. 50). Der Festsetzungsbescheid müsste demnach mit einem Leistungsbescheid kombiniert werden, damit § 80 II 1 Nr. 1 VwGO eingreifen kann. :-k
Der reine Festsetzungsbescheid dient lediglich dazu, einen abstrakten Beitragsanspruch zu konkretisieren und zu fixieren, ohne eine Fälligkeit zu bestimmen (LKV 2004, 201, 202). Bei den Rundfunkbeitragsbescheiden wird allerdings zur umgehenden Zahlung aufgefordert und andernfalls mit Mahnung und Vollstreckung gedroht. Es wird sogar ein Säumniszuschlag erhoben. Zudem liegt nach der Konzeption des Rundfunkbeitrags die Fälligkeit desselben bereits vor dem Erlasszeitpunkt des Beitragsbescheids. Nach alledem liegt eine Anforderung von öffentlichen Abgaben vor, mit dem Ergebnis, dass die aufschiebende Wirkung von Anfechtungswiderspruch und Anfechtungsklage entfällt.
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Re: AW: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von markus87 »

Ich hoffe, eure Schriftsätze sind nicht so wirr.

Edit: hat sich nicht auf den letzten Beitrag bezogen.
Zuletzt geändert von markus87 am Sonntag 14. Dezember 2014, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AW: Rundfunkgebühren für

Beitrag von JS »

markus87 hat geschrieben:Ich hoffe, eure Schriftsätze sind nicht so wirr.
Das Problem ist, dass die Konzeption des Rundfunkbeitrags wirr ist, ebenso wie das Vorgehen und die Bescheide des Beitragsservice.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von Ant-Man »

http://www.focus.de/finanzen/news/netfl ... 69489.html

Und hier das Gutachten:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"

Beitrag von famulus »

Ant-Man hat geschrieben:http://www.focus.de/finanzen/news/netfl ... 69489.html

Und hier das Gutachten:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Verwaister Link automatisch entfernt)
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»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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