Hallo,
angenommen es ginge um eine unionsweit geltende Regelung bzgl. Coronaschutzmaßnahmen, in Form von Immunitätsnachweisen, könnte die EU so eine Regelung durchsetzen?
Meine Gedanken dazu:
Ich habe drei Ansatzpunkte
1) Das Prinzip der Einzelermächtigung und das Subsidiaritätsprinzip
2) der Art. 4 II k) [Art. 168 IV AEUV]
3) geteilte Zuständigkeit
Mir ist noch unklar in welchem Verhältnis diese drei zueinanderstehen.
Ich freue mich über jede anregende Antwort,
lieben Gruß!
Corona EuropaR
Moderator: Verwaltung
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