Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Samson
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Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Samson »

Bestimmt haben die meisten hier schon von dem Feldzug von Ralph Boes gegen das Hartz IV-System gehört/gelesen.

Dieser Langzeitarbeitslose, "deutschlands dreistester Hartz-IV Empfänger (Bild) kämpft gegen unser Sozialsystem indem er über längere Zeit gezielt Sanktionen der Arge provoziert hat, und nun nachdem seine Sozialleistungen drastisch gekürzt wurden, eine Verfassungsbeschwerde anstrebt (ob diese noch zulässig ist, jetzt wo die Sanktionen zurückgenommen wurden, sei dahingestellt).

siehe:
http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/2012/wer-arbeitet-ist-der-dumme-100.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
http://www.buergerinitiative-grundeinko ... s/BUKA.htm
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/hart ... .bild.html

Er sieht es als völlig selbstverständlich an, dass jede Kürzung der Grundsicherung einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt, da der hartz IV Satz - wie das BverfG festgestellt habe - das Existenziminimum darstellt, dessen unterschreitung eine "Antastung" der Menschenwürde darstelle.

Ich habe mich bisher nie ernsthaft mit Sozialrecht befasst; angesichts dessen, dass das BverfG kürzlich entschied, die Menschenwürde gebiete, auch Asylbewerbern Leistungen in Höhe der Grundsicherung zu zahlen (die Entscheidung habe ich nicht gelesen) erscheint das nicht evident unplausibel.

Andererseits meine ich, gelernt zu haben (das war vor dem "hartz IV Urteil") dass Art. 1 GG wie auch das Sozialstaatsprinzip keine Anspruchsgrundlage für konkrete staatliche Leistungen sind.

Vielleicht gibt es hier Leute, die von der Materie mehr verstehen, daher wüsste ic, wie hier die Meinung zur Boes Position ist, dass jede Sanktion gegen grundsicherungsempfänger, dass heißt die Ganze Praxis der Sozialleistungsgewährtung, verfassungswidrig ist und gegen die Menschenwürde verstößt. Vielleicht etwas ausführlicher als "blödsinn".
julée
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von julée »

Mal davon abgesehen, dass Boes ein seltsamer Kauz ist und ein recht laienhaftes Verständnis der Menschenwürde hat, ist es natürlich eine spannende Frage, ob man bei Hartz IV noch kürzen darf.

Die Sanktionen sind in den §§ 31 ff. SGB II geregelt. Bei einer Kürzung von 30 % oder mehr gibt es ggf. Sachleistungen ("kann"; wenn Kinder im Haushalt "muss", vgl. § 31a Abs. 3 SGB II); bei einer Kürzung von mind. 60 % Überweisung der Miete direkt an den Vermieter ("soll").
Es weder also grds. substituierende Leistungen erbracht, d.h. verhungern muss der Leistungsempfänger nicht und obdachlos wird er in der Regel auch nicht.
Gekürzt wird also de facto bei den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung (hier wären ggf. auch ergänzende "Sachleistungen" möglich) und beim Alkohol (so ausdrücklich) - dieses vor allem, da letztlich die Barmittel entzogen werden. Und mit der "nicht-stigmatisierten Teilhabe" ist es natürlich ohne Barmittel nicht besonders weit.
Samson hat geschrieben:Andererseits meine ich, gelernt zu haben (das war vor dem "hartz IV Urteil") dass Art. 1 GG wie auch das Sozialstaatsprinzip keine Anspruchsgrundlage für konkrete staatliche Leistungen sind.
Vorher jedenfalls nicht ausdrücklich benannt, nun eine Anspruchsgrundlage. Freilich wird dem Staat ein großer Gestaltungsspielraum eingeräumt, d.h. er kann grds. selbst festlegen, wie er das Existenzminimum bereitstellt. Die Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze wurde ja im Ergebnis allein darauf gestützt, dass die Berechnungsgrundlage nicht nachvollziehbar war (ähnlich m. W. n. bei den Leistungen für Asylbewerber).

Ich würde einen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auch in Bezug auf die Leistungsgewährung bejahen, d.h. die direkte Überweisung der Miete würde ich ebenso wie die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen (weiter gedacht: Kinogutscheine/Gratiszeitungen/kostenloser Bibliotheksausweis) für zulässig halten, solange hierdurch das Existenzminimum gewahrt bleibt.
Soweit ergänzende Leistungen erst ab einer Kürzung um mind. 30 % vorgesehen sind, wäre die Frage, ob 80 % (dieser Betrag wäre auszuzahlen, wenn wegen Meldeverstößen 2-mal (à 10 %) gekürzt worden ist) noch zur Deckung des Existenzminimums ausreichen.
Ob eine Totalsanktionen zulässig ist, also der vollständige Entzug von Bargeld, gute Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass zumindest die Verfügung über einen minimalen Bestand an Bargeld ("Taschengeld") zum Existenzminimum gehört - allerdings bestünde hier eine Leistungspflicht des Staates ja erst, wenn der Leistungsempfänger keinerlei Barmittel (Ersparnisse) mehr zur Verfügung hat.

Problematisch finde ich übrigens die Regelungen für unter 25-Jährige. Hier greifen die Sanktionen ja relativ schnell und sehr hart durch.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Frittenverkäufer »

Gebietet es die Menschenwürde, Personen das Existenzminimum zu gewähren, die die Spielregeln nicht einhalten? Die Masse der Sanktion sind Meldeversäumnisse. D.h. jemand kommt nicht zum Termin, ohne dies genügend zu entschuldigen.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von T203004 »

Frittenverkäufer hat geschrieben:Gebietet es die Menschenwürde, Personen das Existenzminimum zu gewähren, die die Spielregeln nicht einhalten?
Ja! Gerade das macht Art. 1 unseres Grundgesetzes aus. Die Menschenwürde muss bedingungslos beachtet werden.
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JS
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von JS »

Frittenverkäufer hat geschrieben:Gebietet es die Menschenwürde, Personen das Existenzminimum zu gewähren, die die Spielregeln nicht einhalten? Die Masse der Sanktion sind Meldeversäumnisse. D.h. jemand kommt nicht zum Termin, ohne dies genügend zu entschuldigen.
Selbstverständlich ja.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Medjurix »

T203004 hat geschrieben:
Frittenverkäufer hat geschrieben:Gebietet es die Menschenwürde, Personen das Existenzminimum zu gewähren, die die Spielregeln nicht einhalten?
Ja! Gerade das macht Art. 1 unseres Grundgesetzes aus. Die Menschenwürde muss bedingungslos beachtet werden.

Das stimmt. Jedoch sollte man Personen, die einfach nur "faul und arbeitsunwillig" sind und "sich zu fein sind zum Arbeiten", die in der sozialen Hängematte abhartzen und sich auf Kosten des Steuerzahlers ein schönes Leben machen, ruhig auch mal einen "Tritt in den Allerwertesten" geben, damit sie aufwachen und merken, dass jeder etwas tun muss, um seine Existenz zu sichern.
Es ist schlimm, dass der Arbeitsmarkt so schlecht ist und viele trotz intensiver Suche keinen Job finden, aber es gibt auch jene faulen Elemente, die alles als selbstverständlich erachten, dass der Steuerzahler ihnen Wohnung und Heizung finanziert und jammern dann noch über den zu kurzen Regelsatz, lassen dabei aber völlig außer Acht, dass sie ja zusammen mit Wohnung und Heizung einen ganz beachtlichen Betrag erhalten.
Schlimm finde ich allerdings auch, dass viele Jobs so gering bezahlt werden, dass einige Arbeitslose zu Recht sagen, sie würden ja weniger rausbekommen, wenn sie arbeiten für so geringes Geld als wenn sie Hartz IV beziehen.

Lg Medjurix
Man muss das Unmögliche versuchen,
um das Mögliche zu erreichen.

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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Survivor »

@Julee: =D> Ich kann bei dem Sanktionssystem nach Hartz-IV keine Ungerechtigkeit erkennen. Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen sorgt dafür, dass das grundgesetzlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum in jedem Falle gewahrt bleibt. Wenn Herr Boes meint, Geistheilung oder was auch immer betreiben zu müssen, anstatt Jobangebote anzunehmen, dann mag er mit seiner Tätigkeit auch seinen Lebensunterhalt bitte selbst sicherstellen.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Ant-Man »

Das im Ausgangspost aufgeworfene Problem wird ausführlich in folgenden Aufsätzen behandelt:

Neskovic/Erdem, Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV - Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 134-140

Burkiczak, Zwischenrufe - Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 324-326

Neskovic/Erdem, Für eine verfassungsrechtliche Diskussion über die Menschenwürde von Hartz IV-Betroffenen - Replik auf den Zwischenruf von Burkiczak (vorstehend in diesem Heft abgedruckt auf S 324 ff.), in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 326-329
Samson
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Samson »

Ant-Man hat geschrieben:Das im Ausgangspost aufgeworfene Problem wird ausführlich in folgenden Aufsätzen behandelt:

Neskovic/Erdem, Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV - Zugleich eine Kritik am Bundesverfassungsgericht, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 134-140

Burkiczak, Zwischenrufe - Zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV, in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 324-326

Neskovic/Erdem, Für eine verfassungsrechtliche Diskussion über die Menschenwürde von Hartz IV-Betroffenen - Replik auf den Zwischenruf von Burkiczak (vorstehend in diesem Heft abgedruckt auf S 324 ff.), in: Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 326-329
Interessant, vielen Dank.
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showbee
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von showbee »

Neskovic ist nun nicht wirklich eine neutrale Quelle, oder?
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von showbee »

dto. Erdem: http://www.rosalux.de/publikationen/autorenprofil/profil_detail/isabel-erdem.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Ant-Man »

Samson ging es um eine Bewertung der Rechtslage und eine solche wird er in den oben erwähnten Aufsätzen finden.

Btw: Die Namen der Autoren sagen mir nichts (muss man die etwa kennen?). Ich wähle Literatur aber auch nicht danach aus, welche Partei ein bestimmter Autor unterstützt. ;)
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showbee
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von showbee »

Gerade bei einem Verfassungswidrigkeitsdiktum iS "Hartz4" sollte man nicht 2 von 3 Aufsätzen aus der Feder von Linken-Politikern nehmen, gel? Ist so, als ob ich zur Rechtswidrigkeit von Gorleben 2 Aufsätze von Trittin/Künast zitieren.
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Ant-Man »

showbee hat geschrieben:Gerade bei einem Verfassungswidrigkeitsdiktum iS "Hartz4" sollte man nicht 2 von 3 Aufsätzen aus der Feder von Linken-Politikern nehmen, gel? Ist so, als ob ich zur Rechtswidrigkeit von Gorleben 2 Aufsätze von Trittin/Künast zitieren.
Nochmal: Muss man die genannten Personen und ihre Parteizugehörigkeit kennen?

Ich bin mir sicher, dass man in den Aufsätzen genügend Literaturhinweise finden wird, in denen das Thema vorurteilsfrei behandelt wird. Wenn du einen solchen Aufsatz kennst, kannst du ihn ja nennen.
Samson
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung

Beitrag von Samson »

Ant-Man hat geschrieben:
showbee hat geschrieben:Gerade bei einem Verfassungswidrigkeitsdiktum iS "Hartz4" sollte man nicht 2 von 3 Aufsätzen aus der Feder von Linken-Politikern nehmen, gel? Ist so, als ob ich zur Rechtswidrigkeit von Gorleben 2 Aufsätze von Trittin/Künast zitieren.
Nochmal: Muss man die genannten Personen und ihre Parteizugehörigkeit kennen?

Ich bin mir sicher, dass man in den Aufsätzen genügend Literaturhinweise finden wird, in denen das Thema vorurteilsfrei behandelt wird. Wenn du einen solchen Aufsatz kennst, kannst du ihn ja nennen.
Ich habe bei beck online jedenfalls keinen gefunden (auch wenn ich zugeben muss, nicht allzu lange gesucht zu haben).
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