Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Neskovic sollte man kennen, war BGH Richter und ist MdB (oder umgedreht oder beides?!).
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
- Olli
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Also die Personalie Neskovic kann man sicher schon mal gehört haben (nicht ganz unumstritten BGH-Richter geworden, BT-Abgeordneter für DIE LINKE).Ant-Man hat geschrieben:Nochmal: Muss man die genannten Personen und ihre Parteizugehörigkeit kennen?showbee hat geschrieben:Gerade bei einem Verfassungswidrigkeitsdiktum iS "Hartz4" sollte man nicht 2 von 3 Aufsätzen aus der Feder von Linken-Politikern nehmen, gel? Ist so, als ob ich zur Rechtswidrigkeit von Gorleben 2 Aufsätze von Trittin/Künast zitieren.
Ich bin mir sicher, dass man in den Aufsätzen genügend Literaturhinweise finden wird, in denen das Thema vorurteilsfrei behandelt wird. Wenn du einen solchen Aufsatz kennst, kannst du ihn ja nennen.
Edith hat mir geraten, nächtstes Mal auch die zweite Seite zu lesen - showbee hat es bereits beantwortet.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Letzteres stimmt nicht mehr. Gnaz aktuell:Olli hat geschrieben:Also die Personalie Neskovic kann man sicher schon mal gehört haben (nicht ganz unumstritten BGH-Richter geworden, BT-Abgeordneter für DIE LINKE).Ant-Man hat geschrieben:Nochmal: Muss man die genannten Personen und ihre Parteizugehörigkeit kennen?showbee hat geschrieben:Gerade bei einem Verfassungswidrigkeitsdiktum iS "Hartz4" sollte man nicht 2 von 3 Aufsätzen aus der Feder von Linken-Politikern nehmen, gel? Ist so, als ob ich zur Rechtswidrigkeit von Gorleben 2 Aufsätze von Trittin/Künast zitieren.
Ich bin mir sicher, dass man in den Aufsätzen genügend Literaturhinweise finden wird, in denen das Thema vorurteilsfrei behandelt wird. Wenn du einen solchen Aufsatz kennst, kannst du ihn ja nennen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 72737.html
- showbee
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Gut, das konnte ich gestern nicht wissen
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Oha.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Wenn man diese Linie konsequent durchzöge, dürfte man bald gar keine Aufsätze mehr lesen. Das Sanktionsregime bei den Regelleistungen nach SGB II wird früher oder später auch vor's BVerfG kommen. Dessen bin ich mir sicher. Die nächsten Vorlagebeschlüsse der Sozialgerichte liegen ja bereits wieder in Karlsruhe.showbee hat geschrieben:Gerade bei einem Verfassungswidrigkeitsdiktum iS "Hartz4" sollte man nicht 2 von 3 Aufsätzen aus der Feder von Linken-Politikern nehmen, gel? Ist so, als ob ich zur Rechtswidrigkeit von Gorleben 2 Aufsätze von Trittin/Künast zitieren.
Neben der Linkspartei gibt es aber noch zahlreiche andere Organisationen, die Hartz IV für verfassungswidrig halten: neben dem DGB sind das AWO und Diakonie und natürlich die Sozialverbände (VdK, SoVD etc.).
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Das ist alles so objektiv ... Booohhoooo
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Naja, es ist schon ein Unterschied, ob da jemand einigermaßen neutral die Verfassungsmäßigkeit untersucht oder versucht, seine vorgefertigte Meinung rechtlich zu untermauern.Ant-Man hat geschrieben:Samson ging es um eine Bewertung der Rechtslage und eine solche wird er in den oben erwähnten Aufsätzen finden.
Im Sozialrecht dürfte freilich das Problem sein, dass sich eigentlich nur Leute damit freiwillig beschäftigen, die entweder für die eine oder für die andere Seite stehen.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Ja gut, die juristischen Argumente eines Rechtsanwalts in seinen Schriftsätzen sind auch nicht objektiv, aber oft juristisch korrekt.showbee hat geschrieben:Das ist alles so objektiv ... Booohhoooo
Nur weil eine juristische Ansicht den politischen Wünschen einer Person entgegenkommt, muss sie doch nicht fachlich und dogmatisch verfehlt sein.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Wer ist schon objektiv? Niemand. Weil wir alle Menschen mit unterschiedlichen Werten und Grundüberzeugungen sind. Zwei Juristen - drei Meinungen. Warum sollte das bei so sensiblen Themen wie einem menschenwürdigen Existenzminimum denn gerade anders sein?showbee hat geschrieben:Das ist alles so objektiv ... Booohhoooo
Viel spannender fände ich die Frage, ob sich Arbeitseinsätze von SGB II-Empfängern mit Art. 12 II GG vertragen.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Die vermeintliche oder tatsächliche politische Einstellung eines Autors führt nicht zur Falschheit der von ihm getätigten Aussagen. Sie sagt darüber nichts aus. Demzufolge eretzt der Hinweis auf diese politische Einstellung nicht die argumentative Auseinandersetzung.showbee hat geschrieben:Neskovic ist nun nicht wirklich eine neutrale Quelle, oder?
Neutralität gibt es darüber hinaus sowieso nur theoretisch, nie praktisch. Selbst Richter sind geprägt von persönlichen Einstellungen.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Da du derartigen Unfug schreibst hasst du weder julées Posting noch direkt § 31a Abs. 3 SGB II gelesen. Erst bei einer Minderung um mehr als 30 Prozent können "auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen" erbracht werden. Sie müssen nur erbracht werden, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben.Survivor hat geschrieben:@Julee: Ich kann bei dem Sanktionssystem nach Hartz-IV keine Ungerechtigkeit erkennen. Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen sorgt dafür, dass das grundgesetzlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum in jedem Falle gewahrt bleibt. Wenn Herr Boes meint, Geistheilung oder was auch immer betreiben zu müssen, anstatt Jobangebote anzunehmen, dann mag er mit seiner Tätigkeit auch seinen Lebensunterhalt bitte selbst sicherstellen.
Sprich: Sanktionen von 100 % ohne Ausgleich sind zumindest nach dem Gesetz möglich (und das erfolgt auch in der Praxis).
Da noch von der Wahrung des soziokulturellen Existenzminimum in jedem Fall zu reden entbehrt jeder Grundlage. Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn jede Minderung vollständig durch Sachleistungen oder geldwerte Leistungen ausgeglichen werden würde.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Unsinn. Sanktionen von 100 % ohne gleichzeitige Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums durch Ausgabe von Gutscheinen werden nicht ausgesprochen. Das eingeräumte Ermessen ist in diesen Fällen selbstverständlich auf Null reduziert, wenn Gutscheine beantragt werden. Es liegt am Leistungsberechtigten, Gutscheine zu beantragen, zumal er mit der Sanktionsentscheidung darauf hingewiesen wird. Eine Sanktion bedeutet in Praxi für den Leistungsberechtigten also den Entzug von Barmitteln. Das Existenzminimum, also die unbedingt notwendige Versorgung mit den lebensnotwendigen Bedarfen, ist auch dann sichergestellt.JS hat geschrieben:Da du derartigen Unfug schreibst hasst du weder julées Posting noch direkt § 31a Abs. 3 SGB II gelesen. Erst bei einer Minderung um mehr als 30 Prozent können "auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen" erbracht werden. Sie müssen nur erbracht werden, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben.Survivor hat geschrieben:@Julee: Ich kann bei dem Sanktionssystem nach Hartz-IV keine Ungerechtigkeit erkennen. Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen sorgt dafür, dass das grundgesetzlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum in jedem Falle gewahrt bleibt. Wenn Herr Boes meint, Geistheilung oder was auch immer betreiben zu müssen, anstatt Jobangebote anzunehmen, dann mag er mit seiner Tätigkeit auch seinen Lebensunterhalt bitte selbst sicherstellen.
Sprich: Sanktionen von 100 % ohne Ausgleich sind zumindest nach dem Gesetz möglich (und das erfolgt auch in der Praxis).
Da noch von der Wahrung des soziokulturellen Existenzminimum in jedem Fall zu reden entbehrt jeder Grundlage. Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn jede Minderung vollständig durch Sachleistungen oder geldwerte Leistungen ausgeglichen werden würde.
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Re: Hartz IV Sanktionen und die Verfassung
Es mag vielleicht keine vollständige Objekttivität (i.S. 100%) geben. Allerdings kann man wohl subjektive Einflüsse graduell bemessen. Wenn also ein Ordinarius (Staatsrechtler) eine Abhandlung zu dem Thema verfasst wird dies tendentiell objektiver ausfallen als ein Aufsatz eines Poiltikers einer Randgruppenspartenpartei. Natürlich kann auch dem Staatsrechtler Lobbyismus unterstellt werden, dies ist doch aber unwahrscheinlicher als beim Politiker, der ja Lobbyvertreter schlechthin ist (Stammklientel der vermeintlichen Wählerschaft).JS hat geschrieben:Die vermeintliche oder tatsächliche politische Einstellung eines Autors führt nicht zur Falschheit der von ihm getätigten Aussagen. Sie sagt darüber nichts aus. Demzufolge eretzt der Hinweis auf diese politische Einstellung nicht die argumentative Auseinandersetzung.showbee hat geschrieben:Neskovic ist nun nicht wirklich eine neutrale Quelle, oder?
Neutralität gibt es darüber hinaus sowieso nur theoretisch, nie praktisch. Selbst Richter sind geprägt von persönlichen Einstellungen.
Nochmals: Wenn in einer ÖRechtshausarbeit über die Zulässigkeit der Fortführung von Endlager Gorleben geschrieben würde, würdest du dann Aufsätze von Grünen-Politikern (oder auch von der CSU) als "objektivierte Quelle mit argumentativer Auseinandersetzung" ansehen? Wohl sicherlich nicht. Im Gegenteil, wer nach der "Wahrheit" sucht (wahre Wissenschaft), kommt natürlich nicht umhin die Extrema auszuloten um in der Mitte nach der Wahrheit zu suchen.
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