JS hat geschrieben:
Da ich gerade keine Zeit habe, das Wesentliche ist aus meiner Sicht ohnehin bereits gesagt, möchte ich nur einwerfen, dass die gegenwärtigen Sanktionsregelungen nicht im geringsten die dauerhafte Verweigerung der Aufnahme einer zumutbaren Arbeit voraussetzen.
Ich habe auch nicht behauptet, dass dies die konkrete, derzeit geltende Regelung ist (dazu siehe bereits oben). Allerdings dürfte dies ja die Konstellation sein, anhand derer man am besten die grundsätzliche (!) Verfassungsmäßigkeit von Kürzungen im Bereich des Existenzminimums diskutieren kann, bevor man sich den konkreten Regelungen mit all ihren Details nähert.
Samson hat geschrieben:Ich vermute, dass die Zahl derer, die sich langfristig freiwillig im Sozialsystem einrichten würden, dennoch nicht überhand nehme, so attraktiv sind die Sätze sowie die Dauerpassivität der Arbeitslosikeit auch nicht.
Das dürfte bei der ganzen Diskussion um das bedingslose Grundeinkommen der wesentliche Knackpunkt sein, wo man natürlich Vermutungen in beide Richtungen anstellen kann. Gutverdienende werden sicherlich nicht dauerhaft (wohl aber: Verbesserungsversuch, Zweitstudium, Weltreise, drei Monate Rumgammeln zwischen zwei Jobs o. ä.) für 1.000 € oder gar den geltenden Hartz IV-Satz zu Hause bleiben. Aber ich halte die Annahme, dass diejenigen, die derzeit aufgrund ihrer Ausbildung nur ein relativ geringes Einkommen erzielen können, wenn sie ein Grundeinkommen, das wirklich für ein "nicht-stigmatisiertes Leben" reicht, bekämen, vermehrt zu Hause blieben, nicht für vollkommen abwegig.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)