?Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Der zitierte Teil bedeutet aber zunächst nur, dass es erstens ein menschenwürdiges Existenzminimum gibt - welches zudem absolut gilt, was aber nicht bedeutet, dass es auch im Einzelfall ein absolutes Ahdndlungsgebot des Staates enthält - und zweitens, dass dem potentiellen Leistungsempfänger durch das einfache Recht ein subjektiv-öffentliches Recht zugestanden werden muss (eigentlich ein interessanter Schutzgehalt: das einzige verfassungsrechtliche Leistungsrecht fordert, dass das einfache Recht ein Leistungsrecht enthalten muss).daimos hat geschrieben:*seufz* ...markus87 hat geschrieben:Im Gegenteil gibt es Spielregeln für die Gewährung des Existenzminimums.
Nunja, wie soll ich es sagen... aA: BVerfG, Urt. v. 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 -, LS 2:
- "[Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums] ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden [...]."
Der zweite Teil des Leitsatzes und natürlich auch die ergiebigere Entscheidungspassage stellen aber - insoweit fällt das leider hier unter den Tisch - heraus, dass es insoweit einen Gestaltungsspielraum des Sozialgesetzgebers gibt. Diesen Gestaltungsspielraum stellt das Gericht aber nur für die Berechnung der zu gewährenden Leistungen fest. Das bedeutet aber nun nicht, dass ein solcher Gestaltungsspielraum nicht auch für das Sanktionsregime in Betracht kommen kann, das hatte nur das Gericht nicht zu entscheiden und deswegen schweigt auch sein Leitsatz dazu.
Mit anderen Worten: man kann aus der genannten Entscheidung viel ab- und herleiten, der Schluss auf die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit entsprechender Sanktionen jedoch gelingt nicht ohne weiteres. Hierzu muss man schon einen eigenständigen Argumentationsansatz entwickeln.
Z.B. Rn 137: "Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>)."
Was ändert sich an diesem Bedarf beispielsweise bei einem Meldeversäumnis? Nichts.