BSG-Krankengeld-Falle

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Machts Sinn
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BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Machts Sinn »

Wirksam und gnadenlos trennt die BSG-Krankengeld-Falle Versicherte aus banalen formalen Gründen von ihren durch Zwangs-Beiträge erworbenen Krankengeld-Ansprüchen und von der kostenfreien Versicherung.

Die per wortlaut- und systemwidriger Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V vor acht Jahren vom 1. BSG-Senat geschaffene Konstruktion ist für Versicherte existenzbedrohend, im Krankenkassen-Wettbewerb aber unverzichtbar.

Die Unverhältnismäßigkeit führt zu harscher Kritik. Dem BSG wird vorgehalten, es versuche nicht nachvollziehbar – unlauter – eine nicht existente gesetzliche Regelung zu suggerieren; seine Rechtsauslegung sei contra legem, gehe über Argumente hinweg und sei mit dem Gesetzbindungsgebot unvereinbar.

Nun soll die BSG-Krankengeld-Falle entschärft, für den Massen-Einsatz umgebaut und in den Stand der Gesetzgeber-Krankengeld-Falle erhoben werden. Danach bleiben Ansprüche auf Krankengeld nur noch bestehen, „wenn nach dem Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird.“

Für das Krankenkassenforum ist die Diskussion über die rechtlichen Aspekte zu anspruchsvoll:

Link entfernt.

Kommt hier jemand mit?

Gruß!
Machts Sinn
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Baron
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Baron »

Über das generelle Thema kann hier gerne (unter Beachtung der Foren-Regeln) diskutiert werden.

Links auf andere Portale? Nein, danke.
Machts Sinn
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Machts Sinn »

Danke. O.K.

Hier wäre Diskussion zur Frage gewünscht, ob sich die sog. BSG-Krankengeld-Rechtsprechung nach näherer - kritischer - Betrachtung überhaupt als „Recht“sprechung erweist, oder ob sie mehr in Richtung „Unrecht“-Sprechung durch fiktive Konstruktionen fernab gesetzlicher Vorgaben tendiert - zum Nachteil der Versicherten.

Konkreter: ist auf den Krankengeld-Anspruch für die Dauer der jeweiligen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgerichteter Selbstvollzug von BSG-Vorstellungen jenseits des SGB X und des § 46 SGB V legal?
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Einwendungsduschgriff
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Bist Du Betroffener?
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famulus
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von famulus »

Wie kommst du denn darauf???
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Kasimir
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Kasimir »

Vielleicht solltest du das Problem mal sachlich und verständlich schildern. Dein Kauderwelsch ist leider ziemlich unverständlich.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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j_laurentius
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von j_laurentius »

Ich glaube nicht, daß vom Threaderöffner eine verständlichere Schilderung zu erwarten ist.

Aus meiner Praxis folgender Fall: Der Mandant war im Krankengeldbezug und bis 12.12.2014 krankgeschrieben, mit ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Am 12.12.2014 litt der Mandant unter einer akuten Erkrankung, die so heftig war, daß er sich außerstande sah, "nur" zwecks Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Praxis seines behandelnden Arztes aufzusuchen. Er telefonierte mit der Praxis wegen einer Lösung, die Sprechstundenhilfe erklärte ihm nach seinen Angaben, er solle dann halt am Montag vorbeikommen, das reiche aus. Er erhielt dann am Montag, dem 15.12.2014, eine neue AU-Bescheinigung mit Wirkung ab dem 15.12.2014. Dies nahm seine Krankenkasse zur Veranlassung, nicht nur die Krankengeldzahlung für den von AU-Bescheinigungen nicht abgedeckten Zeitraum unter Hinweis auf § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V zu verweigern, sondern auch das Erlöschen seiner bisherigen Mitgliedschaft festzustellen, weil die Voraussetzungen für das Fortbestehen seiner Versicherungspflicht nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nicht mehr gegeben seien; eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V komme zwar in Betracht, aber diese beinhaltet insbesondere keinen Krankengeldanspruch. Wenn der Mandant in diese mißliche Situation aufgrund von einer Falschberatung seiner Arztpraxis geraten sein sollte, stehe es ihm frei, Schadenersatzansprüche gegenüber der Praxis geltend zu machen, die Krankenkasse sei insoweit nicht der richtige Ansprechpartner. Das Ganze entspricht im Wesentlichen der Gesetzeslage und der BSG-Rechtsprechung (wir streiten uns momentan noch darüber, ob der Beratungsfehler der Arztpraxis der Risikosphäre der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen ist oder nicht; dem Mandanten war ja grundsätzlich bekannt, daß er spätestens am Tag, an dem die ärztliche Feststellung der AU endet, für die "Fortschreibung" sorgen muß, um nahtlos im Krankengeldbezug zu bleiben, er ist durch eine Falschangabe der Arztpraxis auf eine falsche Fährte gebracht worden, mal schauen, wie es ausgeht).

Ob der Threaderöffner solche Fallkonstellationen meint, weiß ich allerdings nicht.
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Einwendungsduschgriff
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Prima. Kasimirs, famulus' und meinen Seitenhieb nicht verstanden und nunmehr doch - jedenfalls mittelbar - Rechtsberatung vollziehen. Warum sind gerade die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Forum häufig so offen gegenüber einer - hier durch die ausreichenden Hinweise der Anmeldebedingungen untersagten - Rechtsberatung, für welche sie nicht einmal ein Entgelt erhalten? Mich ärgert das wirklich. Dieses Forum bewahrt sich noch einen gewissen Anspruch im Vergleich zu anderen Foren, die sich die Juristerei auf die Fahnen geschrieben haben. Dabei soll es bitte bleiben.

(Es tut mir leid, wenn es Dich - liebe Jana - jetzt so trifft, aber mich ärgert dieses Unverständnis schon seit längerem. No offence intended...)
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Montag 11. Mai 2015, 13:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Baron
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Baron »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Prima. Kasimirs, famulus' und meinen Seitenhieb nicht verstanden und nunmehr doch - jedenfalls mittelbar - Rechtsberatung vollziehen. Warum sind gerade die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Forum häufig so offen gegenüber einer - hier durch die ausreichenden Hinweise der Anmeldebedingungen untersagten - Rechtsberatung, für welche sie nicht einmal ein Entgelt erhalten? Mich ärgert das wirklich. Dieses Forum bewahrt sich noch einen gewissen Anspruch im Vergleich zu anderen Foren, die sich die Juristerei auf die Fahnen geschrieben haben. Dabei soll es bitte bleiben.
Locker bleiben. Der entfernte Link führte zu einem Forum, in dem tatsächlich eine abstrakte Fragestellung und kein individueller Einzelfall bespochen wurde. :sherlock:
julée
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von julée »

In der Darstellung eines wohl typischen Problemfalls würde ich allerdings noch keine Rechtsberatung sehen.

Die begehrte Erklärung, ob und wenn ja, warum die BSG-Rechtsprechung gesetzwidrig ist, ist ja nicht geliefert worden.
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von j_laurentius »

Äh, ich habe keine Rechtsberatung intendiert und sehe auch nicht, daß ich eine solche erteilt hätte. Ich wollte einfach nur einen Fall schildern, in welchem sich durchaus sehr handfeste Probleme bei der Handhabung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V stellen, um das Ganze mal auf eine etwas sachlichere Grundlage zu stellen. Sollte mein Posting vom objektiven Empfängerhorizont her anders ausgelegt werden, mag es entfernt werden, ich hänge da nicht dran ;)
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Einwendungsduschgriff
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Darum geht es auch nur bedingt. Der TE möchte eine individuelle Rechtsberatung. Sich darauf überhaupt inhaltlich einzulassen, widerspricht meiner Idee dieses Forums. Egal, ob es sich nun um direkte Rechtsberatung handelt oder nicht - Janas Ausführungen helfen doch sehr. Igors Kommentar kann ich nicht nachvollziehen: es ging nie um den Ausgangspost und den dort niedergelegten Link. Vielleicht kann er mal erläutern, wie er meinen Post verstanden hat. Das wäre doch recht hilfreich. Vor dieser Folie wird vielleicht auch sein Hinweis auf eine ruhige Verhaltensweise verständlich...

(Mir geht es nicht darum, um die Einzelheiten von Rechtsberatung zu streiten. Ich erlebe in diesem Forum nur mittlerweile eine Vorgehensweise, die sich nicht verträgt mit unseren Bedingungen. Ich möchte, dass wir konsequent Anfragen ablehnen, die nicht unseren Bedingungen entsprechen. Und hierfür war die Beantwortung Janas - der ich das nicht vorwerfen möchte - kontraproduktiv. Meinereiner ist da auch nicht frei davon, aber ich habe verstanden, dass wir da restriktiv sein müssen. Viele aus dem Moderatorenteam - gerade Tibor - haben das verstanden und ziehen diese Linie durch. Auf anderem, inneren zweifelnden Wege wird dieses Forum auf kurz oder lang von Menschen überrollt, die nicht an einem fachlichen Diskurs teilnehmen möchten, sondern schlicht nur ihren eigenen Vorteil zum Gegenstand haben (häufig leidlich gut verpackt) - vulgo: helft mir.)
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Herr Schraeg
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von Herr Schraeg »

Vermutlich hat Igor kurz in dem anderen Forum recherchiert und dabei festgestellt, dass es dem TE eben gerade nicht um eine individuelle Rechtsberatung geht. Vielmehr sucht der TE Verbündete in einem offenbar schon seit vielen Jahren geführten abstrakten Streit um § 46 SGB V und dessen Auslegung durch das BSG bzw. die abweichenden aktuellen Entscheidungen der Instanzgerichte. In diesem Kampf scheint der TE ziemlich isoliert zu stehen, denn seine threads werden in dem anderen Forum gesperrt so wie er selbst dort unter einem anderen Namen auch schon gesperrt wurde. Er verbreitet seine Thesen, angereichert um die üblichen kruden Ausführungen eines Querulanten zu Rechtsbeugung durch deutsche Gerichte, auch in den Kommentaren bei Fischers Kolumnen in der ZEIT. Also kein Rechtsratschnorrer, sondern eher ein rechtsunkundiger und beratungsresistenter Michael Kohlhaas, mit dem eine Diskussion unerspriesslich zu werden verspricht.
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famulus
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von famulus »

=D>
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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j_laurentius
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Re: BSG-Krankengeld-Falle

Beitrag von j_laurentius »

@Einwendungsduschgriff: OK, verstehe. Ich äußere mich ja normalerweise gar nicht zu derartigen Threads, aber hier hatte ich den Eindruck, daß eine Diskussion durchaus geführt werden sollte. Aber grundsätzlich sehe ich die Sache so wie Du.

Wenn die Ausführungen von Herrn Schraeg stimmen, sollte der Thread hier dann wirklich gesperrt und gelöscht werden.
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