Identitätsfeststellung: konkrete Gefahr?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tibor
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Re: Identitätsfeststellung: konkrete Gefahr?

Beitrag von Tibor »

Nein, das ist nicht nur faktisch so, es ist auch tatsächlich so. Denn das "besondere Gesetz zur Tätigkeit des BVerfG" richtet sich nur an das BVerfG. Selbst in einem gedachten Organstreit müsste ja das BVerfG über seine eigene Auslegung selbst entscheiden. Nicht umsonst wird deshalb der sog. judicial self-restraint betont, wenn es um die "Machtausübung" des BVerfG geht. Dies gilt m.E. auch für die Auslegung des BVerfGG selbst. Der judicial self-restraint könnte hier dazu führen, dass das BVerfG bei der Auslegung/Anwendung des BVerfGG eher/mehr subjektiv-historische Argumente berücksichtigen muss, um den Ausgleich der staatlichen Institutionen zu berücksichtigen.
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