Menschenrechte, insb. Ehe?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tibor
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tibor »

Oder Frau Baer zieht schon hinter den Kulissen die Fäden für eine knappe Mehrheit.
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Tobias__21
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Ich glaube nicht, dass da was vom BVerfG kommt. Der EGMR hat auch schon entschieden, dass die Homo-Ehe kein Menschenrecht ist. Wäre die Entscheidung des EGMR anders ausgefallen hätte der Gesetzgeber vielleicht reagiert. Obwohl...Bei der Streik Geschichte mit den Lehrern hat er ja auch nichts gemacht, oder? Ich wüsste auch nicht warum das BVerfG bei einer neuerlichen VB von seiner Position abrücken sollte. Es liegt also wohl an der CDU, die sich da ja querstellen. Und um die Homo-Ehe in einen Koalitionsvertrag zu bringen, müsste die SPD ja erstmal mitregieren. Wenn es weiter so bergab geht, sehe ich da eher schwarz :D
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Amtsschimmel
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Amtsschimmel »

Tobias__21 hat geschrieben:http://www.faz.net/aktuell/politik/bund ... 24935.html
„Die Zeit ist längst reif dafür“, fügte Maas hinzu. Wenn die Politik das nicht entscheide, werde „das Bundesverfassungsgericht dafür sorgen und uns die Entscheidung abnehmen“
Wie kommt da das BVerfG ins Spiel? Das BVerfG hat doch gesagt, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn man die Ehe nicht für homosexuelle Paare öffnet, da darin kein Verfassungsverstoß gegen Art. 6 GG liegt, wollte man das anders sehen, müsse der verfassungsändernde Gesetzgeber tätig werden. Angenommen ein Gesetz kommt jetzt nicht zu Stande, weil die Mehrheit fehlt, wie soll man das dann vors BVerfG bringen? Auch wenn man den Art. 6 GG ändern wollte, müsste man eben die Mehrheit des Art. 79 II GG erreichen. Wenn man es eben nicht durchkriegt, dann ist das doch der gesetzgeberische Wille, warum und wie sollte das BVerfG da reagieren (Gewaltenteilung)? Das BVerfG wird ja nicht von sich aus tätig, also Organstreit? Was wäre dann Streitgegenstand? Ein gesetzgeberisches Unterlassen ist das doch nicht, wenn man eine erforderliche Mehrheit nicht erreicht?
Naja, von einem Heiko Maas würde ich jetzt auch keine bedachten Äußerungen zu irgendwas erwarten. Manchmal bekomme ich bei dem ernsthafte Zweifel im Hinblick auf seine diversen "Verbesserungsvorschläge" (ich erinnere an das Verbot von übersexualisierter Werbung). Allerhöchstens dürfte mittelfristig durch den Generationenwechsel mit einer Änderung der Rechtsprechung zu diesem Punkt zu rechnen sein, da eine große Mehrheit der Nachwuchsjuristen mit der herrschenden Interpretation des Begriffs Ehe nicht d'accord zu sein scheint.
Allerdings verstehe ich auch nicht, was sich Herr Maas konkret vorstellt. Ob ein Anspruch darauf besteht, dass eine solche Bindung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zwingend Ehe heißen muss, also ob der Bezeichnung dieser Verbindung etwas Anspruchbegründendes innewohnt, kann man ja zumindest hinterfragen. Man könnte ja sagen, dass die Bezeichnung von Rechtsinstituten nicht verfassungsrechtlich überprüfbar ist, sondern stets Sache des Gesetzgebers ist.
Tobias__21 hat geschrieben:In wie weit kann denn im ersten Examen eine Klausur drohen, die diese Themen anschneidet? Im WuV Kurs wurde uns gesagt, wir sollen bloß die Objektformel des BVerfG nehmen, sofern überhaupt was zu Art. 1 I GG geprüft wird. Scheinbar halten sich die Prüfungsämter damit eher zurück, da die ganze Thematik nicht so recht greifbar gemacht werden kann und man Gefahr läuft in einen Besinnungsaufsatz abzudriften. Die Klausur wäre ja auch relativ schnell vorbei, würde man vorschnell eine Verletzung der Menschenwürde bejahen, also auch da Zurückhaltung üben. So zumindest der Dozent.
Naja, wäre ja dann auch das, was das BVerfG ab und zu abliefert :D ...
Tobias__21
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Nun wird ja doch über die gleichgeschlechtliche Ehe abgestimmt. Reicht dafür ein einfaches Gesetz, oder wäre eine gleichgeschlechtliche Ehe verfassungswidrig? Was meint ihr? Das BVerfG hat ja mehrmals betont, dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist auch gleichgeschlechtliche Paare mit Rechten auszustatten die der Ehe gleichen, oder ihr nahe kommen. Gleichzeitig hat es aber auch gesagt, dass die Versagung dieser Rechte nicht gegen Art. 6 GG verstößt, da der Verfassungsgesetzgeber von einer klassischen Ehe ausging und auch Art. 6 GG nur die Ehe zwischen Mann und Frau schützt.

Würde also ein Gesetz, dass die Ehe für Menschen gleichen Geschlechts öffnet nicht gegen Art. 6 GG verstoßen und der verfassungsändernde Gesetzgeber müsste tätig werden? Dass da eine Normenkontrolle wird, wenn das Gesetz durchgeht, ist ja sicher. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, direkt an Art. 6 GG anzusetzen (sofern man die dafür erforderliche Mehrheit überhaupt erreicht)? Ich versteh das BVerfG hier so, dass man alle Rechte gewähren kann, die man auch über die Ehe hat, das Ding dann aber nicht Ehe heissen darf...

Dass Fr. Merkel nun doch darüber abstimmen lässt, scheint mir auch eher ein wahlkampftaktischer Schachzug gewesen sein, um der SPD das Ding als Wahlkampfthema zu streichen. Die CDU (insb. die CSU) haben sich ja eigentlich immer dagegen gestellt.
Allerdings kann die Ehe nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt (vgl. BVerfGE 10, 59 <66>) und sich nur hierauf das Recht der Eheschließungsfreiheit bezieht.
Dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 6 Abs. 1 GG, die Ehe als Lebensform anzubieten und zu schützen (Institutsgarantie, vgl. BVerfGE 10, 59 <66 f.>; 31, 58 <69 f.>; 80, 81 <92>), hat der Gesetzgeber mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft durch das LPartDisBG nicht zuwider gehandelt. Regelungsgegenstand des Gesetzes ist nicht die Ehe.
Die Ehe kann nicht ohne Verfassungsänderung abgeschafft oder in ihren wesentlichen Strukturprinzipien verändert werden (so schon von Mangoldt im Ausschuss für Grundsatzfragen des Parlamentarischen Rates, in: Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle, Band 5/II, 1993, bearbeitet von Pikart/Werner, S. 826). Nur für sie besteht ein verfassungsrechtlicher Auftrag zur Förderung.
BVerfG - Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Donnerstag 29. Juni 2017, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Würde also ein Gesetz, dass die Ehe für Menschen gleichen Geschlechts öffnet nicht gegen Art. 6 GG verstoßen und der verfassungsändernde Gesetzgeber müsste tätig werden? Dass da eine Normenkontrolle wird, wenn das Gesetz durchgeht, ist ja sicher. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, direkt an Art. 6 GG anzusetzen (sofern man die dafür erforderliche Mehrheit überhaupt erreicht)?
Das kann mit guten Gründen so sehen. Eben deshalb gibt es auch ein paar Abgeordnete, die gesagt haben, dass sie der "Ehe für alle" im Grunde positiv gegenüberstehen, aber dennoch nicht zustimmen werden, weil eine Verfassungsänderung erforderlich sei. Wieso bist du dir so sicher, dass es zu einer Normenkontrolle kommen wird?

In jedem Fall sind die äußeren Umstände, unter denen dieser Beschluss jetzt zustande kommen soll, wieder einmal durchaus fragwürdig. Aber so ist das eben in der Republik Merkel. :-w
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Würde also ein Gesetz, dass die Ehe für Menschen gleichen Geschlechts öffnet nicht gegen Art. 6 GG verstoßen und der verfassungsändernde Gesetzgeber müsste tätig werden? Dass da eine Normenkontrolle wird, wenn das Gesetz durchgeht, ist ja sicher. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, direkt an Art. 6 GG anzusetzen (sofern man die dafür erforderliche Mehrheit überhaupt erreicht)?
Das kann mit guten Gründen so sehen. Eben deshalb gibt es auch ein paar Abgeordnete, die gesagt haben, dass sie der "Ehe für alle" im Grunde positiv gegenüberstehen, aber dennoch nicht zustimmen werden, weil eine Verfassungsänderung erforderlich sei. Wieso bist du dir so sicher, dass es zu einer Normenkontrolle kommen wird?

In jedem Fall sind die äußeren Umstände, unter denen dieser Beschluss jetzt zustande kommen soll, wieder einmal durchaus fragwürdig. Aber so ist das eben. :-w
Ich denke auch, dass da wahlkampftaktische Überlegungen dahinter stecken... 1/4 der Abgen. wird man zusammenkriegen um eine abstrakte NK einzuleiten.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Vorausgesetzt, Ihro Gnaden wollen es so.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Vorausgesetzt, Ihro Gnaden wollen es so.
Ich glaube eigentlich, dass Merkel andere Probleme als die gleichgeschlechtliche Ehe hat und man das nur jetzt noch schnell durchprügelt um der SPD Wasser von den Mühlen zu nehmen. Sie richtet ihr Fähnchen quasi wieder dem Wind aus :) Bis das Gesetz dann tatsächlich in Kraft ist, fließt ja auch noch etwas Wasser den Rhein runter. Die Wahlen stehen an und je nachdem wie da dann die Verhältnisse sind kann man immer noch mit der abstrakten NK kommen. Fraktionsdisziplin hin oder her. Das ist doch wieder so ne holterdipolter Aktion. Sollen sie doch einfach die Verfassung ändern und damit ein deutliches Zeichen setzen, anstatt so einen Eiertanz aufzuführen.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Donnerstag 29. Juni 2017, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Falls sie mit Schwarz-Gelb regieren kann, stimmt das wohl. Dann wird sie das vielleicht selbst vorantreiben, um einigen Konservativen in der Union entgegenzukommen. Falls sie noch einmal eine GroKo oder irgendeine andere bizarre Konstellation à la "Jamaika" bilden muss, wird es aber auf Anweisung "von oben" wohl kaum eine entsprechende abstrakte Normenkontrolle geben, denke ich.

Vermutlich ist Merkel das Thema wirklich - wieder einmal - völlig egal, aber das ändert nichts daran, dass die Union ihre machtpolitischen Winkelzüge in jeder denkbaren Konsequenz mitträgt.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Das war auch meine Vermutung. Das Ding jetzt zur Abstimmung bringen um Ruhe reinzukriegen (auch auf die Gefahr hin wieder die konservativen in den eigenen Reihen zu vergrätzen) und der SPD ein Wahlkampfthema schon mal zu streichen. Mit dieser Abstimmung wird sie sicher auch einige Wähler abgreifen, die der gleichgeschlechtlichen Ehe positiv gegenüber stehen. Je nachdem wie die Regierungsbildung dann ausfällt, kann sie ihre Konservativen wieder abholen, weil es ihr eigentlich völlig egal ist, ob man jetzt die Ehe für alle hat, oder eben nicht. Allerdings sehe ich für schwarz/gelb auch eher schwarz (:D). Der Schulz Zug scheint wohl noch nicht oft genug entgleist zu sein und die SPD hat gerade wieder etwas Aufwind.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Im Moment denke ich, dass es für Schwarz-Gelb ähnlich knapp reichen wird wie in NRW. Aber das ist in der Tat ein Blick in die Glaskugel.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von sai »

Ich halte das ganze für eine Scheindiskussion.

Art. 6 GG verlangt ja nicht, dass ich eine Ehe gegenüber anderen Partnerschaften ausdrücklich privilegiere.
Man könnte den ganzen Spaß abkürzen, indem man gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einfach dieselben Rechte wie einer Ehe zubilligt, das ganze aber nicht Ehe nennt. Finde ich auch völlig in Ordnung. So bleibt die Unterscheidbarkeit gegeben, von den rechtlichen Konsequenzen her ist es aber dasselbe.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

sai hat geschrieben:Ich halte das ganze für eine Scheindiskussion.

Art. 6 GG verlangt ja nicht, dass ich eine Ehe gegenüber anderen Partnerschaften ausdrücklich privilegiere.
Man könnte den ganzen Spaß abkürzen, indem man gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einfach dieselben Rechte wie einer Ehe zubilligt, das ganze aber nicht Ehe nennt. Finde ich auch völlig in Ordnung. So bleibt die Unterscheidbarkeit gegeben, von den rechtlichen Konsequenzen her ist es aber dasselbe.
Doch das verlangt Art. 6 GG m.E., wenn das BVerfG sagt, dass nur für die Ehe ein verfassungsrechtlicher Auftrag zur Förderung besteht. Wenn Art. 6 GG als Institutsgarantie nur die Ehe zw. Mann und Frau schützt, verstößt die Einführung einer gleichgeschlechtlichen Ehe wohl auch gegen Art. 6 GG. Und ich glaube kaum, dass das BVerfG sich jetzt hinstellt und sagt, dass sich die gesellschaftlichen Vorstellungen gewandelt haben und der Verfassungsgeber die Ehe zwischen Mann/Mann und Frau/Frau einfach nicht auf dem Zettel hatte und man deshalb den Art. 6 GG jetzt einfach anders verstehen muss und es keine Verfassungsänderung braucht. Die gleiche Diskussion hat man nämlich beim Streikrecht für Lehrer und Art. 33 V GG geführt. Gut, Art. 33 ist kein Grundrecht, ich glaube trotzdem nicht, dass das BVerfG jetzt plötzlich von seiner Position abrückt und einen Wandel der gesellschaftlichen Vorstellungen ins Feld führt und Art. 6 GG einfach komplett anders auslegt und seine vorherige Rspr. dazu über den Haufen wirft.

Sicher kann man die gleichen Rechte zubilligen und das nicht Ehe nennen. Das ist aber nicht gewollt. Man will ja gerade die absolute Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau, also muss das Ding auch zwangsläufig Ehe heissen. Sonst könnte man ja auch einfach die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft erweitern und diese völlig mit der Ehe gleichstellen.
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