Menschenrechte, insb. Ehe?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Tobias__21
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Klar, selbst in die Wege leiten wird sie das nicht. Wenn dann mit den Schultern zucken und sagen: "Dann macht halt, wenn ihr meint" wobei sie damit auch Gefahr laufen würde Unmut in die Koalition zu bringen. Denn egal mit wem sie regiert, ob FDP, SPD (die ja wohl eine Groko ablehnen, zumindest wird das derzeit getönt), oder was ganz wildes, Rückhalt wird sie von ihren Koalitionspartnern in dieser Sache nicht kriegen. Ob man sich da in ein paar Jahren nochmal mit rumschlagen muss, wird mE ziemlich egal sein, sie ist ja auch schon 62 und ich denke nach dieser Wahl wird sie Schluss machen. Andererseits wird sie das Thema auch in den nächsten vier Jahren nicht los kriegen, wenn KA mit einer Verfassungsänderung ankommt, je nachdem wie schnell das dort landet (wenn überhaupt)....Von daher wäre es für sie wahrscheinlich auch das beste, wenn da gar nichts kommt und in dieser Sache Ruhe im Karton ist.
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julée
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von julée »

Im Ernst: Wenn selbst die AfD es wagt, mit einer offen lesbischen Spitzenkandidatin zur Bundestagswahl anzutreten, dann stellt sich doch die Frage, wen man mit einem Kampf gegen die Ehe für alle noch als Wähler gewinnen kann, insbesondere wenn man der Sache nichts gegen eine vollständig Gleichstellung der Lebenspartnerschaft hat und nur noch um das Wort bzw. das Erfordernis einer Verfassungsänderung ringt.
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Tobias__21
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Sehe ich auch so. Ich selbst kenne aus Kindertagen einen homosexuellen AfD Politiker, der jetzt auf Fb. irgendwas von Grundwerten faselt. Eigentlich ist die AfD ja in Wahrheit eine ganz bunte Partei, Schwule, Lesben, Farbige, ehemalige Kriegsflüchtlinge, Russlanddeutsche, da ist alles vertreten, aber eigentlich wollen sie doch konservativ sein :D
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Sebast1an
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Sebast1an »

Tobias__21 hat geschrieben:https://www.welt.de/politik/deutschland ... -alle.html

Die AfD mal wieder....Prüfen eine Verfassungsklage. Was gibts da zu prüfen? Die stellen weder 1/4 der Mitglieder des BT, noch sind sie eine Landesregierung. Hauptsache mal wieder was rausposaunt, damit man im Gespräch bleibt.

Btw: Aus Bayern könnte ja was kommen. Horst hat ja schon während der Flüchtlingskrise mit dem Säbel gerasselt, sich aber nicht getraut. Jetzt könnte er ja mal durchziehen :)
Verfassungsbeschwerde eines verheirateten AfDlers?
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Beschwerdebefugnis?
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Sebast1an
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Sebast1an »

Wenn aus der Institutsgarantie der verfassungsrechtlich geschützten Ehe ein Abstandsgebot zu anderen Lebenspartnerschaften bzw. der zivilrechtlichen Ehe folgen soll, dann sehe ich kein Problem bei der Beschwerdebefugnis.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Tobias__21 »

Und wo ist da die subjektive Betroffenheit / Benachteiligung?
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Sebast1an
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Sebast1an »

Wenn die verfassungsrechtlich geschützte Ehe nicht mehr bessergestellt ist, wirkt sich das Gesetz folglich auch auf die (nicht mehr exklusiven) Rechte des Einzelnen aus.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Ist das jetzt deine exklusive Einzelmeinung, oder versuchst du hier krampfhaft einen Meinungsstreit aufzumachen?
Sebast1an
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Sebast1an »

Vorkriegsjugend hat geschrieben:Ist das jetzt deine exklusive Einzelmeinung, oder versuchst du hier krampfhaft einen Meinungsstreit aufzumachen?
Hm?

Die Institutsgarantie im Sinne einer Besserstellung ist doch der einzig gangbare Weg, wenn die Ehe für alle gegen die Verfassung verstoßen soll. Und in der Folge müsste eine Verfassungsbeschwerde auch zulässig sein.
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Re: Menschenrechte, insb. Ehe?

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Worin soll denn der Nachteil bestehen? Davon ist doch keiner subjektiv betroffen. Ich kann mir unter keinen Umständen vorstellen, dass eine Individualverfassungsbeschwerde einer Person, die nach altem Recht geheiratet hat, angenommen werden würde.
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