Kronzeuge

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Gelöschter Nutzer

Kronzeuge

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Der Kronzeuge in einem brisanten Prozess bekommt vor seinem Haus Besuch von einem mit 2 Küchenmessern bewaffneten Mann. Der Mann kneift, zieht Leine. Der Kronzeuge verfolgt ihn unauffällig, verständigt die Polizei, es kommt zur Festname.

Der Kronzeuge erhielt im Vorfeld bereits ernst zu nehmende Veräußerungen, dass man ihn umbringen lassen werde.

10 Minuten vor der Begegnung mit dem bewaffneten Mann, erscheint eine der angeklagten Personen an der Tür des Kronzeugen, vergewisstert sich quasi dass der Zeuge zuhause ist, geht. Danach schlägt der bewaffnete auf, kneift. Ein dritter im Bunde, ein Bekannter der zu beklagenden Person und möglicherweise Mitwisser in der Sache, steht auf der Straßenseite gegenüber und beobachtet den Vorgang. Diese Person wohnt ganz woanders, und ist normalerweise niemals in dieser Gegend anzutreffen, noch wurde sie jemals im wohnlichen Umfeld des Kronzeugen gesichtet in mehreren Jahren. Bis zum Kerl mit dem Messer.

Der Kerl wird also festgenommen. Der Kronzeuge geht zur Polizei, gibt den Sachverhalt zu Ohr, - die Dringlichkeit den Zeugen aus dem Weg zu räumen leuchtet dem Polizisten ebenfalls ein. Der Zeuge ging zur Polizei, da es nicht der erste Anschlag auf sein Leben war, jedoch der erste in dieser Art, und nun wurde jemand involviertes gestellt, und Zeuge befürchtete zügige Nachfolge eines weiteren Versuches.

Jetzt, Hauptteil:

Der Polizist gibt vor dem Kronzeugen an, dass der Messer-Mann dort bekannt sei, - es würde sich um eine Beziehungstat handeln. Der Mann wollte "heute 4, und morgen 4." Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, wollte der Zeuge wisse, zu wem der Mann wollte, wenn nicht zum Zeugen selbst.
Dürfte der Polizist nicht sagen.
Den geschilderten Sachverhalt nam der Polizist ebenfalls nicht !, zu protokoll, und verwies an einen anderen Kollegen bei bedarf aufzusuchen, "in nächster Zeit."

Der Zeuge befragte nun alle im Haus wohnenden Parteien, ob der Messermann ihnen bekannt sei, nach Aussehen, Namen, oder ob sie irgendwelche Streiteren hätten.

Person nicht bekannt, keine Streitereien vorhanden.


Meine Frage nun: In wie weit hat sich der Polizist mit dieser Handlung strafbar gemacht, da er ja selbst einsah, dass die zu grunde liegende Geschichte einen Mordversuch quasi nötigst macht, für die Gegenseite da es sich um noch Kapitalere Schwerverbrecherstrukturen handeln, als nur einen Mord. Organisiertes Verbrechen auf Beamtenebene. Der Staat als Schwerverbrecher. Vereinigungen von schwarzen Schafen solls ja geben.

Da die Version des Polizisten offenbar glatt gelogen war, da niemand aus dem Parteienhaus den Mann vom Namen her, oder vom Aussehen oder über Ecken kennt, ist jetzt die Frage nach dem strafbaren Grundsatz der Handlung des Polizisten.

Der Zeuge könnte als vermeintlich Unbeteiligter, als welcher er Polizeilich aufgenommen wurde, keine Akteneinsicht beantragen.

Der Weg wäre dann Anzeige gegen den Polizeibeamten bei der StA zu stellen, und Akteneinsicht, nicht als Zeuge, sondern als "Ziel", zu stellen. Das sollte möglich sein. Was bringt man gegen den Polizisten vor?

Kleine Geschichte.

MfG
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Tibor
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Re: Kronzeuge

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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