Aufhebung eines VA durch Gesetz
Moderator: Verwaltung
Aufhebung eines VA durch Gesetz
Hallo,
ich befinde mich gerade in der Vorbereitung auf eine Klausur im Verwaltungsrecht. Über Karteikarten bin ich auf die actus-contrarius Theorie gestoßen und habe dazu eine wohl sehr einfache Frage an Euch:
Kann ein Verwaltungsakt durch Gesetz aufgehoben werden oder verbietet das die actus-contrarius-Theorie?
Meine bescheidenen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse (und das Gesetz: §§ 48-49 VwVfG) sagen mir Letzteres, aber ich finde in meinem Detterbeck nichts zur actus-contrarius-Theorie.
Danke für Eure Hilfe!
ich befinde mich gerade in der Vorbereitung auf eine Klausur im Verwaltungsrecht. Über Karteikarten bin ich auf die actus-contrarius Theorie gestoßen und habe dazu eine wohl sehr einfache Frage an Euch:
Kann ein Verwaltungsakt durch Gesetz aufgehoben werden oder verbietet das die actus-contrarius-Theorie?
Meine bescheidenen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse (und das Gesetz: §§ 48-49 VwVfG) sagen mir Letzteres, aber ich finde in meinem Detterbeck nichts zur actus-contrarius-Theorie.
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Hier ist ein Tipp mit Quelle:
https://www.iurastudent.de/definition/a ... us-theorie
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Ober schlägt Under. Die actus-contrarius-Lehre ist ja letztlich nichts anderes als ein Normebenensicherungskonstrukt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Wobei sich da natürlich auch die Frage nach dem "Verbot des Einzelfallgesetzes" stellt. VA= konkret individuell / Gesetz = abstrakt generell. Das müssten ja dann schon Fälle sein in denen ein Einzelfallgesetz ausnahmsweise zulässig ist, bspw. diese Geschichten mit Autobahnumfahrungen etc., (ohne da jetzt weiter ins Detail zu gehen, ist natürlich schon fraglich ob in meinem Bsp. überhaupt ein Einzelfallgesetz per definitionem vorliegt)
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Abgabenrecht?
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Auch das Rückwirkungsproblem stellt sich ggf. Aber im Grundsatz kann ein VA auch durch ein Gesetz aufgehoben werden.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Kenn ich mich nicht ausEinwendungsduschgriff hat geschrieben:Abgabenrecht?
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Da hast Du häufig eine Situation, die die oben genannte Handlung möglich machen könnte ohne ein Einzelfallgesetz zu sein. Gleichfalls im Sozialrecht. Beides aber jeweils gepaart mit der Rückwirkungsproblematik, worauf julée mit Recht und wenig überraschend hinweist.
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz
Ich kenne da nur die Grundzüge, eben das was man so fürs Examen braucht. Mir ist aber der Fall der Filmförderabgabe bekannt. Dort wurden auf Grund des Filmförderungsgesetzes Abgaben durch Festsetzungsbescheide (VA) erhoben. Angenommen man wollte diese Festsetzungsbescheide zurücknehmen, dann könnte man evtl. 1000e Rücknahmebescheide erlassen, oder ein einziges Gesetz, das alle Bescheide quasi auf einen Rutsch zurücknimmt.
Wäre das so ein Beispiel? Wie gesagt, ich kenn mich in der Materie überhaupt nicht aus.
Wäre das so ein Beispiel? Wie gesagt, ich kenn mich in der Materie überhaupt nicht aus.
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