Aufhebung eines VA durch Gesetz

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

ich befinde mich gerade in der Vorbereitung auf eine Klausur im Verwaltungsrecht. Über Karteikarten bin ich auf die actus-contrarius Theorie gestoßen und habe dazu eine wohl sehr einfache Frage an Euch:

Kann ein Verwaltungsakt durch Gesetz aufgehoben werden oder verbietet das die actus-contrarius-Theorie?

Meine bescheidenen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse (und das Gesetz: §§ 48-49 VwVfG) sagen mir Letzteres, aber ich finde in meinem Detterbeck nichts zur actus-contrarius-Theorie.

Danke für Eure Hilfe!
Amtsschimmel
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Amtsschimmel »

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Einwendungsduschgriff
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ober schlägt Under. Die actus-contrarius-Lehre ist ja letztlich nichts anderes als ein Normebenensicherungskonstrukt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Tobias__21
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Tobias__21 »

Wobei sich da natürlich auch die Frage nach dem "Verbot des Einzelfallgesetzes" stellt. VA= konkret individuell / Gesetz = abstrakt generell. Das müssten ja dann schon Fälle sein in denen ein Einzelfallgesetz ausnahmsweise zulässig ist, bspw. diese Geschichten mit Autobahnumfahrungen etc., (ohne da jetzt weiter ins Detail zu gehen, ist natürlich schon fraglich ob in meinem Bsp. überhaupt ein Einzelfallgesetz per definitionem vorliegt)
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Einwendungsduschgriff
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Abgabenrecht?
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julée
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von julée »

Auch das Rückwirkungsproblem stellt sich ggf. Aber im Grundsatz kann ein VA auch durch ein Gesetz aufgehoben werden.
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Tobias__21 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Abgabenrecht?
Kenn ich mich nicht aus :)
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Einwendungsduschgriff
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Da hast Du häufig eine Situation, die die oben genannte Handlung möglich machen könnte ohne ein Einzelfallgesetz zu sein. Gleichfalls im Sozialrecht. Beides aber jeweils gepaart mit der Rückwirkungsproblematik, worauf julée mit Recht und wenig überraschend hinweist.
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Re: Aufhebung eines VA durch Gesetz

Beitrag von Tobias__21 »

Ich kenne da nur die Grundzüge, eben das was man so fürs Examen braucht. Mir ist aber der Fall der Filmförderabgabe bekannt. Dort wurden auf Grund des Filmförderungsgesetzes Abgaben durch Festsetzungsbescheide (VA) erhoben. Angenommen man wollte diese Festsetzungsbescheide zurücknehmen, dann könnte man evtl. 1000e Rücknahmebescheide erlassen, oder ein einziges Gesetz, das alle Bescheide quasi auf einen Rutsch zurücknimmt.

Wäre das so ein Beispiel? Wie gesagt, ich kenn mich in der Materie überhaupt nicht aus.
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