Amtshaftungsrecht Landesuntersuchungsamt

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Alexsic2502
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Amtshaftungsrecht Landesuntersuchungsamt

Beitrag von Alexsic2502 »

Hallo ich bearbeite derzeit eine Hausarbeit in der es um "Staatshaftungsrecht" geht.

Mir gehen nur langsam die Anspruchsgrundlagen aus und frage mich ob ich nicht irgendwas übersehe.

Es geht um einen Pferdegestüt Inhaber, der eines morgens feststellt, dass zwei seiner Pferde starken Nasenausfluss habe. Er ruft daraufhin sofort den Tierarzt der meint es könne eine Seuche sein, der Amtstierarzt wird gerufen, der den Verdacht der Seuche nicht ausräumen kann. Der Amtstierarzt ordnet die Sperrung des Bestandes an, mit Therapieverbot. Der Inhaber soll die zwei erkrankten Pferde zur Abklärung des Befundes zum Institut für Tierseuchendiagnostik bringen, was er tut. Die beiden Pferde werden sofort bei eintreffen getötet wobei die Tötung eines Pferdes zu diagnostischen Zwecken gereicht hätte. Die Untersuchung gerät allerdings in Vergessenheit wegen einer Karnevalsveranstaltung im Landesuntersuchungsamt.
Erst auf einen Anruf des Inhabers 3 Tage später erfolgt rin Schnelltest, der den Seuchenverdacht ausräumt. Beide Pferde wären ohnehin gestorben, da die Krankheit zu fortgeschritten war.

Inzwischen sind allerdings 4 weitere Pferde gestorben, wovon 3 bei rechtzeitigem Befund (am Tag nach dem Eintreffen der beiden erkrankten Pferde) mit Antibiotika behandelt, überlebt hätten.

Der Inhaber möchte jetzt von seinem RA wissen, ob und in welcher Höhe und gegen wen ihm wegen der sechs toten Pferde Ersatzansprüche zustehen.

Ich habe jetzt folgendes ungeprüft
§ 839 BGB i.V.m Art 34 GG für die beiden getöteten Pferde -> scheitert an der Kausalität
§ 839 BGB i:V.m Art 34 GG wegen der 4 gestorbenen Pferde -> scheitert nur bei dem einen ohnehin nicht heilbaren Pferd
Art 14 GG i.V.m § 15 TierGesG für die beiden getöteten
Art 14 GG i.V.m § 15 TierGesG für 3 Pferde
- " - für das eine Pferd -> scheitert weil es nicht im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Seuchenbekämpfung gestorben ist.


Mir schweben noch AGL aus dem POG vor, wobei ich mir da wegen des Begriffs "Enteignende Maßnahme" noch nicht ganz klar ist ob ich da durchkomme.

Ich hatte auch noch an eine Fortsetzungsfeststellungsklage gedacht.

Hat jemand vielleicht Literatur zum besagten Thema zu empfehlen? Ist das prüfen von POG Normen überhaupt eine Option?

Liebe Grüße
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Tibor
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Re: Amtshaftungsrecht Landesuntersuchungsamt

Beitrag von Tibor »

Keine Hausarbeitenbesprechung. Geschlossen.
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