Guten Abend,
eine Frage zur Abwägungsfehlerlehre iRe B-Plan-Überprüfung:
Hinsichtlich der Fehler im Abwägungsvorgang (§ 2 III BauGB) wird ja unterschieden zwischen Ermittlungsdefizit (auch Abwägungsdefizit), Bewertungsausfall (auch Abwägungsausfall) und Bewertungsfehleinschätzung (auch Abwägungsfehleinschätzung), wobei ich mir die immer so gemerkt habe:
- Ermittlungsdefizit = relevanter Belang wurde nicht ermittelt
- Bewertungsausfall = relevanter Belang hat keinen Eingang in die Abwägung gefunden (obwohl ermittelt)
- Bewertungsfehleinschätzung = relevanter Belang wurde in seiner Bedeutung verkannt (absolute Betrachtung -- bei Verkennung der Bedeutung im Vergleich zu anderen Belangen greift ja die Fallgruppe der Abwägungsdisproportionalität auf Ebene der mat. RMK, § 1 VII BauGB).
Nun meine Frage: In welche Fallgruppe würdet ihr die Einstellung eines irrelevantes Belangs in die Abwägung einordnen?
B-Plan - Abwägungsfehler: irrelevanter Belang eingestellt
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B-Plan - Abwägungsfehler: irrelevanter Belang eingestellt
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Re: B-Plan - Abwägungsfehler: irrelevanter Belang eingestell
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Re: B-Plan - Abwägungsfehler: irrelevanter Belang eingestell
Hmmm Bei der Ermessensfehlerlehre gibt es ja die Fälle in denen sich die Behörde von völlig sachfremden Erwägungen leiten lässt, was dann ein Ermessensfehlgebrauch wäre. Auf die Abwägungsfehlerlehre übertragen, würde ich das am ehesten bei einer Abwägungsfehleinschätzung verorten, sofern die Behörde dem irrelevanten Belang überhaupt irgendein Gewicht bemisst. Der Belang könnte dann auf das Abwägungsergebnis durchschlagen (Abwägungsdisproportionalität), so dass am Ende ein beachtlicher Mangel vorliegt
Man könnte vielleicht auch sagen, dass schon ein (umgekehrter) Fall eines Abwägungsdefizits vorliegt, wenn ein Belang eingestellt wird, der mit dem maßgeblichen Abwägungsmaterial rein gar nichts zu tun hat.
Man könnte vielleicht auch sagen, dass schon ein (umgekehrter) Fall eines Abwägungsdefizits vorliegt, wenn ein Belang eingestellt wird, der mit dem maßgeblichen Abwägungsmaterial rein gar nichts zu tun hat.
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