Ich soll für jemanden einen Widerspruch an die Verwaltung schreiben. Gibt es dahingehend irgendeine Art "Gliederung", die ich beachten sollte? Ich dachte an
"Widerspruchsformel"
Rechtliche Begründung
Passt das so? Die Rechtsbehelfsbelehrung gibt dahingehend auch nichts, außer dass man eben die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben muss.
"Gliederung" Widerspruch
Moderator: Verwaltung
- Pillendreher
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"Gliederung" Widerspruch
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- Tibor
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Re: "Gliederung" Widerspruch
Keine Rechtsberatung. Auch nicht für die Bekanntschaft von Foristen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."