"Gliederung" Widerspruch

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Pillendreher
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"Gliederung" Widerspruch

Beitrag von Pillendreher »

Ich soll für jemanden einen Widerspruch an die Verwaltung schreiben. Gibt es dahingehend irgendeine Art "Gliederung", die ich beachten sollte? Ich dachte an

"Widerspruchsformel"

Rechtliche Begründung

Passt das so? Die Rechtsbehelfsbelehrung gibt dahingehend auch nichts, außer dass man eben die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben muss.
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Tibor
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Re: "Gliederung" Widerspruch

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Auch nicht für die Bekanntschaft von Foristen.
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