Kostenhöhe unmittelbare Ausführung?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tobias__21
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Kostenhöhe unmittelbare Ausführung?

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

§ 8 II PolG BW ist eine eigene AGL für den Kostenersatz der Polizei bei unmittelbarer Ausführung einer Maßnahme. Gibt es hier Bestimmungen über die Kostenhöhe?

Hinsichtlich der Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen nach dem LandesverwaltungsvollstreckungsG, gibt es die Vollstreckungskostenordnung (LVwVGKO). Dort gibt es dann bpsw. den § 6 II Gebühr für die Ersatzvornahme: 48€ je eingesetzter Bediensteter und angefangene Stunde. Hinsichtlich der unmittelbaren Ausführung findet sich dort aber nichts. Mir scheint als gäbe es da nur den § 8 II PolG. Der verweist zwar hinsichtlich der Beitreibung der Kosten auf das LVwVG, aber Regelungen zur Kostenhöhe an sich finde ich nicht.

Weiss jemand wie das in der Praxis gehandhabt wird? Auf den ersten Blick würde ich auf die Kostenregelung zur Ersatzvornahme abstellen, denn die ist ja mit der unmittelbaren Ausführung vergleichbar. Oder müssen hier die Kosten stets im Einzelfall ermittelt werden? Aber irgendwelche Richtwerte muss es doch auch da geben, gerade was die Personalkosten angeht..
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Honigkuchenpferd
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Re: Kostenhöhe unmittelbare Ausführung?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

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Tobias__21
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Re: Kostenhöhe unmittelbare Ausführung?

Beitrag von Tobias__21 »

Danke!
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