Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Mit der Begründung der StA kann man nur raten, sich vor jeder Beleidigung zu vergewissern, dass man genügend Publikum hat, dass schon verstehen wird, dass man ja wohl auf keinen Fall ernsthaft jemanden beleidigen möchte.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Und jemanden beleidigt, der das verdient hatjulée hat geschrieben:Mit der Begründung der StA kann man nur raten, sich vor jeder Beleidigung zu vergewissern, dass man genügend Publikum hat, dass schon verstehen wird, dass man ja wohl auf keinen Fall ernsthaft jemanden beleidigen möchte.
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Re: AW: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Das scheint mir - leider - der entscheidende Punkt zu sein.[enigma] hat geschrieben:Und jemanden beleidigt, der das verdient hatjulée hat geschrieben:Mit der Begründung der StA kann man nur raten, sich vor jeder Beleidigung zu vergewissern, dass man genügend Publikum hat, dass schon verstehen wird, dass man ja wohl auf keinen Fall ernsthaft jemanden beleidigen möchte.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Aber wenn ich jemanden beleidige, der es ganz offensichtlich nicht verdient hat, dann müsste doch für wirklich jeden glasklar sein, dass ich das auf keinen Fall so gemeint haben kann, oder?
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Dem ist zuzustimmen, jedoch mit einer Einschränkung. Hätte er das über Obama gesagt, wäre Böhmermann für 2 Jahre ohne Bewährung und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Es geht hier nicht um den Internetliebling, sondern um das Opfer. Erdogan, Putin und der koreanische Machthaber Kim Dotcom sind in Deutschland vogelfrei.Swann hat geschrieben:Es läuft jedenfalls auf ein Zweiklassen-Beleidigungsstrafrecht hinaus. Der Obdachlose, der dem Polizeibeamten ein "[Wort wollen wir hier nicht hören]" hinterherruft, muss mit 30 Tagessätzen zur Rechtstreue angehalten werden, der Internetliebling bekommt von einer LOSt'in bescheinigt, dass er "keinen ernstlichen" Ehrangriff habe führen wollen. Das ist nur wenig absurder als zur Schuldunfähigkeit führende Unterzuckerung.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Deine Zustimmung berührt mich unangenehm, kann ich aber nicht verhindern; jedoch kann ich dem Rest deines Beitrags widersprechen.
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Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kim_DotcomJuratutorium hat geschrieben:Es geht hier nicht um den Internetliebling, sondern um das Opfer. Erdogan, Putin und der koreanische Machthaber Kim Dotcom ind in Deutschland vogelfrei.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Vielleicht hat er geheime Informationen über einen Putsch vom sympathischen Dickerchen aus Kiel.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Stimmt, Herta Däubler-Gmelin versauert ja auch noch immer in ihrer finsteren Kerkerzelle. Ein ähnliches Gedicht über Obama hätte aber tatsächlich das Problem, dass die Begleitumstände nicht dazu zwingen, sich zumindest mit der satirischen Komponente zu beschäftigen. Zumal Obama in diesem Fall nicht einmal Interesse an einer Strafverfolgung haben bzw. diplomatisch darauf hinwirken würde.Juratutorium hat geschrieben:Dem ist zuzustimmen, jedoch mit einer Einschränkung. Hätte er das über Obama gesagt, wäre Böhmermann für 2 Jahre ohne Bewährung und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.Swann hat geschrieben:Es läuft jedenfalls auf ein Zweiklassen-Beleidigungsstrafrecht hinaus. Der Obdachlose, der dem Polizeibeamten ein "[Wort wollen wir hier nicht hören]" hinterherruft, muss mit 30 Tagessätzen zur Rechtstreue angehalten werden, der Internetliebling bekommt von einer LOSt'in bescheinigt, dass er "keinen ernstlichen" Ehrangriff habe führen wollen. Das ist nur wenig absurder als zur Schuldunfähigkeit führende Unterzuckerung.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Sag bloß du hast den Witz bemerkt.Tibor hat geschrieben:https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kim_DotcomJuratutorium hat geschrieben:Es geht hier nicht um den Internetliebling, sondern um das Opfer. Erdogan, Putin und der koreanische Machthaber Kim Dotcom ind in Deutschland vogelfrei.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Ich tue mich schwer daran, bei dir zwischen Witz, witzig und haaresträubend zu unterscheiden.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Böhmermanns Pressekonferenz
https://www.youtube.com/watch?v=T3SzUdeVewo
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Der nächste Bürger, der einen Polizisten als "Bullen" bezeichnet und dafür ein halbes Monatsgehalt abdrücken muss, sollte sich einfach mal dieses Video anschauen.
Strafverteidiger haben jedenfalls seit diesem Vorfall eine neue Schutzbehauptung im Repertoire: Der Angeklagte ist Satiriker! Das ist kein geschützter Beruf, insoweit ist letztlich jeder irgendwo Satiriker. Ich bin z.B. auch Satiriker, oder will das hier jemand bestreiten?
Strafverteidiger haben jedenfalls seit diesem Vorfall eine neue Schutzbehauptung im Repertoire: Der Angeklagte ist Satiriker! Das ist kein geschützter Beruf, insoweit ist letztlich jeder irgendwo Satiriker. Ich bin z.B. auch Satiriker, oder will das hier jemand bestreiten?
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Nein, du bist der Witz in persona.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Es gibt Juristen, die mit sowas Karriere gemacht haben: Beltz, Uthoff...u.v.m. Vielleicht schreibe ich ja auch mal ein Bühnenprogramm