Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tobias__21
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:
Ich wittere den nächsten PR-Stunt.
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Tibor
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tibor »

Aha. Danke! ::oops:
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[enigma]
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
[enigma] hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Böhermanns Anwalt bringt die Problematik treffend auf den Punkt:
Böhmermann nimmt in der Sache mittlerweile die Dienste des Medienanwalts Christian Schertz in Anspruch. Schertz übt harsche Kritik am Verhalten der Bundesregierung. "Besonders schwierig finden wir, dass die Kanzlerin sich bereits öffentlich mit einer rechtlichen Bewertung geäußert hat und das Auswärtige Amt Gutachten anfertigen lässt", sagte Schertz dem SPIEGEL. "Man sollte hier die Grundsätze der Gewaltenteilung beachten."
^ ftfy
Stimmt, der Vorwurf, dass das Auswärtige Amt, das grundsätzlich für die Ermächtigung nach § 104a StGB zuständig ist, den Grundsatz der Gewaltenteilung missachtet, wenn es ein Gutachten in Auftrag gibt, st wirklich überaus treffend.
Es geht eher um die Einmischung der Kanzlerin, die sich Zitat "öffentlich äußert und das auswärtige Amt Gutachten anfertigen lässt", nicht, dass das auswärtige Amt Gutachten anfertigt (ohne lässt). Ich will nicht ausschließen, dass Staatsanwaltschaft und ggfs. Gericht trotz der eindeutigen Positionierung von Kanzlerin und den Elite-Juristen des auswärtigen Amtes zu einer eigenen, objektiven und unabhängigen Entscheidung gelangen können. Aber man sollte es ihnen vielleicht nicht schwerer machen, als es ohnehin schon ist.

Die politische Einmischung ist übrigens auch dann unglücklich, wenn sie denn der Vermeidung eines Strafverfahrens dienen soll. Denn gerade hier gehört die Entscheidung, ob es sich noch um zulässige Satire handelt oder nicht doch wenn überhaupt dann in den Gerichtssaal.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

Aber mit der "Gewaltenteilung" ist es nicht so einfach, wenn die Fragen letztlich auch in der Bundesregierung zu beantworten sind - nur die Justiz machen lassen, funktioniert im Falle des § 104a StGB ja gerade nicht. Und ein stures "kein Kommentar" oder allenfalls ein als oppertun geltendes "heul' doch, das ist halt Meinungsfreiheit" dürften der Gesamtsituation auch nicht dienlich sein.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

julée hat geschrieben:Aber mit der "Gewaltenteilung" ist es nicht so einfach, wenn die Fragen letztlich auch in der Bundesregierung zu beantworten sind - nur die Justiz machen lassen, funktioniert im Falle des § 104a StGB ja gerade nicht. Und ein stures "kein Kommentar" oder allenfalls ein als oppertun geltendes "heul' doch, das ist halt Meinungsfreiheit" dürften der Gesamtsituation auch nicht dienlich sein.
Gegen die Prüfung im Rahmen des § 104a StGB sagt ja niemand was, so verstehe ich auch Scherz nicht. Es geht um die Einmischung der Kanzlerin (die von § 104a StGB gerade nicht gefordert wird) und insbesondere, dass sie bereits vor einer juristischen Prüfung zu einem eigenen Ergebnis kommt. Das ist wie gesagt auch dann ein Problem, wenn diese juristische Prüfung gar nicht stattfindet, weil es eben nicht zur Anzeige kommt.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Es geht eher um die Einmischung der Kanzlerin, die sich Zitat "öffentlich äußert und das auswärtige Amt Gutachten anfertigen lässt", nicht, dass das auswärtige Amt Gutachten anfertigt (ohne lässt). Ich will nicht ausschließen, dass Staatsanwaltschaft und ggfs. Gericht trotz der eindeutigen Positionierung von Kanzlerin und den Elite-Juristen des auswärtigen Amtes zu einer eigenen, objektiven und unabhängigen Entscheidung gelangen können. Aber man sollte es ihnen vielleicht nicht schwerer machen, als es ohnehin schon ist.

Die politische Einmischung ist übrigens auch dann unglücklich, wenn sie denn der Vermeidung eines Strafverfahrens dienen soll. Denn gerade hier gehört die Entscheidung, ob es sich noch um zulässige Satire handelt oder nicht doch wenn überhaupt dann in den Gerichtssaal.
Du weißt, dass ich beileibe kein Fan von Merkel bin, und es gefällt mir auch nicht, dass sie sich dazu geäußert hat. Ich kann aber sehr gut verstehen, warum sie das getan hat. Wenn die türkische Regierung ein Strafverlangen stellt, wie sollte die Bundesregierung dann eine Ermächtigung zur Strafverfolgung verweigern, insbesondere wenn das fragliche Gutachten (m.E. zu Recht) zum Ergebnis einer Strafbarkeit kommt? Und welche öffentliche Wirkung hat das alles?

Ich denke, dass Böhmermann Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit - gerade auch in der Türkei - hier keinen Gefallen getan hat. Es überrascht allerdings nicht, dass er nun auch den zugegebenermaßen unschönen, aber eben doch pragmatischen Ansatz der Bundesregierung torpediert, die Sache möglichst nicht weiter hochkocken zu lassen.

Nebenbei gehört zur Wahrheit auch, dass Merkel eine rechtliche Einordnung nicht vorgenommen hat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Du weißt, dass ich beileibe kein Fan von Merkel bin, und es gefällt mir auch nicht, dass sie sich dazu geäußert hat. Ich kann aber sehr gut verstehen, warum sie das getan hat. Wenn die türkische Regierung ein Strafverlangen stellt, wie sollte die Bundesregierung dann eine Ermächtigung zur Strafverfolgung verweigern, insbesondere wenn das fragliche Gutachten (m.E. zu Recht) zum Ergebnis einer Strafbarkeit kommt?
Wenn das Gutachten zum Ergebnis der Strafbarkeit kommt und ein Strafverlangen der türkischen Regierung vorliegt, wird auch die Ermächtigung erteilt. Allerdings sollte die Bundesregierung, insbesondere die Kanzlerin, vielleicht besser abwarten, bis dieses Gutachten vorliegt. Zumal das Gutachten erst dann nötig wird, wenn ein Strafverlangen vorliegt. Und nicht auf diplomatischer Ebene verlautbaren, das Gedicht überschreite eindeutig die Grenzen zulässiger Satire und sei auch nach deutschem Recht nicht erlaubt, bevor das gerichtlich (möglicherweise sogar vom BVerfG) festgestellt wurde. Ein "Sorry, ich finde das voll geschmacklos, aber sowas gehört zu einer Demokratie, damit muss sich jetzt die Justiz befassen, so läuft das hier" wäre mE die bessere, die einzig richtige Reaktion gewesen.
Ich denke, dass Böhmermann Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit - gerade auch in der Türkei - hier keinen Gefallen getan hat.
Zustimmung. So viel Weitblick hat er nicht, ist ja noch jung ;)
Es überrascht allerdings nicht, dass er nun auch den zugegebenermaßen unschönen, aber eben doch pragmatischen Ansatz der Bundesregierung torpediert, die Sache möglichst nicht weiter hochkocken zu lassen.
So wie ich Böhmermann einschätze, geht es ihm gar nicht darum, "heil aus der Sache rauszukommen". Die Aufmerksamkeit wird ihm (auch dem ZDF) recht sein, jeder diskutiert über Böhmermann. Die Geldstrafe (wenn denn überhaupt) wird ihm auch keine schlaflosen Nächte bereiten. Die diplomatischen Wellen sind ihm vielleicht ein bisschen unangenehm, aber die Sache im Ergebnis wert. Ich mag ihn zwar, aber bescheiden ist er nunmal nicht. Ich nehme ihm jedoch ab, dass es ihm tatsächlich um eine Auseinandersetzung in der Sache (zu den Grenzen der Meinungsfreiheit) geht.
Nebenbei gehört zur Wahrheit auch, dass Merkel eine rechtliche Einordnung nicht vorgenommen hat.
Die Versicherung, der Inhalt des Gedichtes sei wegen seines absichtlich verletztenden Charakters nicht von der deutschen Meinungsfreiheit gedeckt, würde ich durchaus als rechtliche Einordnung bezeichnen wollen.
Zuletzt geändert von [enigma] am Freitag 8. April 2016, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Honigkuchenpferd/[enigma]: kann es sein, dass Ihr vollkommen aneinandervorbeschreibt?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Schon wieder? :eeeek:
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

[enigma] hat geschrieben:Wenn das Gutachten zum Ergebnis der Strafbarkeit kommt und ein Strafverlangen der türkischen Regierung vorliegt, wird auch die Ermächtigung erteilt. Allerdings sollte die Bundesregierung, insbesondere die Kanzlerin, vielleicht besser abwarten, bis dieses Gutachten vorliegt. Und nicht auf diplomatischer Ebene verlautbaren, das Gedicht überschreite eindeutig die Grenzen zulässiger Satire und sei auch nach deutschem Recht nicht erlaubt, bevor das gerichtlich (möglicherweise sogar vom BVerfG) festgestellt wurde. Ein "Sorry, ich finde das voll geschmacklos, aber sowas gehört zu einer Demokratie, damit muss sich jetzt die Justiz befassen, so läuft das hier" wäre mE die bessere, die einzig richtige Reaktion gewesen.
Ein Gutachten des Auswärtigen Amtes gibt es. Es kommt zu dem Ergebnis, Böhmermann habe sich höchstwahrscheinlich strafbar gemacht. Im Übrigen hat sich die Bundesregierung - in Kenntnis dieses Gutachtens - doch so eindeutig, wie du es darstellst, gar nicht geäußert.
So wie ich Böhmermann einschätze, geht es ihm gar nicht darum, "heil aus der Sache rauszukommen". Die Aufmerksamkeit wird ihm (auch dem ZDF) recht sein, jeder diskutiert über Böhmermann. Die Geldstrafe (wenn denn überhaupt) wird ihm auch keine schlaflosen Nächte bereiten. Die diplomatischen Wellen sind ihm vielleicht ein bisschen unangenehm, aber die Sache im Ergebnis wert. Ich mag ihn zwar, aber bescheiden ist er nunmal ist. Ich nehme ihm jedoch ab, dass es ihm tatsächlich um eine Auseinandersetzung in der Sache (zu den Grenzen der Meinungsfreiheit) geht.
Das weiß ich nicht. Ich denke allerdings, dass Böhermann Erdogan ordentlich Munition geliefert hat, um kritische Meinungsäußerungen in der Türkei noch stärker zu gängeln. Und je höhere Wellen das schlägt, desto schlimmer wird es.
Die Versicherung, der Inhalt des Gedichtes sei wegen seines absichtlich verletztenden Charakters nicht von der deutschen Meinungsfreiheit gedeckt, würde ich durchaus als rechtliche Einordnung bezeichnen wollen.
Wo hat sie das denn gesagt? Zur Frage, ob das von der Meinungsfreiheit (oder einer anderen Gewährleistung von Art. 5 GG) gedeckt ist oder nicht, hat sich Merkel nach meiner Kenntnis explizit gar nicht geäußert. Und auch implizit nicht wirklich. Der Umstand allein, dass ein Text "bewusst verletzend" ist (O-Ton Merkel), heißt jedenfalls nicht, dass er rechtlich unzulässig sein muss.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Wir sind uns einig, dass die Bundesregierung mit der Frage einer Ermächtigungserteilung nach § 104a StGB befasst ist? Und damit selbstverständlich auch die Bundeskanzlerin. Ich finde ihre Aussage zwar politisch äußerst verunglückt, aber warum soll sie sich - in einem schlicht rechtlichen Sinne - nicht äußern dürfen? Mit einem Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz hat das wenig zu tun. Außer man hypertrophiert diesen dahingehend, dass der Exekutive die Äußerung einer rechtlichen Meinung untersagt ist, weil es sich nicht um die Judikative handelt. Selbstverständlich kann Frau Merkel ein bestimmtes Verhalten für strafbar halten, sollte sie das überhaupt getan haben, sofern sie hierdurch keinen Einfluss auf die Judikative nimmt. (Spannend übrigens, dass das eigentlich spannende Sachthema hier noch nur am Rande interessiert. Aber wahrscheinlich sollte man das Ganze doch auslagern.)
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Freitag 8. April 2016, 13:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

[enigma] hat geschrieben:
Nebenbei gehört zur Wahrheit auch, dass Merkel eine rechtliche Einordnung nicht vorgenommen hat.
Die Versicherung, der Inhalt des Gedichtes sei wegen seines absichtlich verletztenden Charakters nicht von der deutschen Meinungsfreiheit gedeckt, würde ich durchaus als rechtliche Einordnung bezeichnen wollen.
Das scheint mir doch ein bisschen viel der Interpretation zu sein, mal ganz davon ab, dass wir den vollen Wortlaut des Gesprächs nicht kennen und insofern nicht wissen, ob es nicht zugleich (wie ich vermuten würde) den Hinweis darauf gab, dass das selbstverständlich am Ende die Justiz prüfen muss. Und sich zu der Sache überhaupt nicht zu äußern, bis ein umfangreiches juristisches Gutachten geschrieben ist (was ja auch nicht in Stein gemeißelt ist), dürfte rein tatsächlich auch eher schwierig sein.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Honigkuchenpferd hat geschrieben: Ein Gutachten des Auswärtigen Amtes gibt es. Es kommt zu dem Ergebnis, Böhmermann habe sich höchstwahrscheinlich strafbar gemacht. Im Übrigen hat sich die Bundesregierung - in Kenntnis dieses Gutachtens - doch so eindeutig, wie du es darstellst, gar nicht geäußert.
Das Gutachten ist nach § 104a StGB aber nur nötig, wenn die Bundesregierung anlässlich eines ausländischen Strafverlangens (das hier nicht vorliegt) die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen will. Dass das Gutachten dennoch in Auftrag gegeben wurde und die Kanzlerin sich klar positioniert, ist gerade der mE berechtigte Kritikpunkt von Scherz.
Das weiß ich nicht. Ich denke allerdings, dass Böhermann Erdogan ordentlich Munition geliefert hat, um kritische Meinungsäußerungen in der Türkei noch stärker zu gängeln. Und je höhere Wellen das schlägt, desto schlimmer wird es.
Sehe ich wie gesagt auch so. Die Frage ist, ob man das nicht in Kauf nehmen muss, wenn es sich beim Gedicht um zulässige Satire handelte.
Wo hat sie das denn gesagt? Zur Frage, ob das von der Meinungsfreiheit (oder einer anderen Gewährleistung von Art. 5 GG) gedeckt ist oder nicht, hat sich Merkel nach meiner Kenntnis explizit gar nicht geäußert. Und auch implizit nicht wirklich. Der Umstand allein, dass ein Text "bewusst verletzend" ist (O-Ton Merkel), heißt jedenfalls nicht, dass er rechtlich unzulässig sein muss.
Merkel bezeichnete das Gedicht als bewusst verletzend und wies darauf hin, dass die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos gewährleistet sei. Das ist mE eine klare Positionierung in Richtung Schmähkritik und damit strafbarer Beleidigung.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von [enigma] »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Wir sind uns einig, dass die Bundesregierung mit der Frage einer Ermächtigungserteilung nach § 104a StGB befasst ist?
Wenn ein ausländisches Strafersuchen vorliegt. Das ist hier nicht der Fall.
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Beitrag von Einwendungsduschgriff »

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