Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Moderator: Verwaltung
- [enigma]
- Urgestein
- Beiträge: 7600
- Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Wobei ich mir da angesichts einiger Äußerungen, mit denen Scherz in den Medien zitiert wird, ohnehin Sorgen mache.
Smooth seas don`t make good sailors
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Volltext LG Hamburg
https://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1695-LG-Hamburg-Az-324-O-25516-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Jan-Boehmermann-wegen-teilweise-persoenlichkeitsrechtsverletzender-Passagen-des-Schmaehgedichts.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
https://www.telemedicus.info/urteile/Allgemeines-Persoenlichkeitsrecht/1695-LG-Hamburg-Az-324-O-25516-Einstweilige-Verfuegung-gegen-Jan-Boehmermann-wegen-teilweise-persoenlichkeitsrechtsverletzender-Passagen-des-Schmaehgedichts.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Auch wenn ich im Ergebnis zustimme, ist die Begründung an manchen Stellen erratisch.
Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob das Gericht mit "Aussagegehalt" den Sinn dieses Wortes meint, wenn es behauptet
Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob das Gericht mit "Aussagegehalt" den Sinn dieses Wortes meint, wenn es behauptet
Gerade weil es im übernächsten Absatz dann auf einmal heißtDer Aussagegehalt ist für den Antragsteller nicht so verletzend, dass aufgrund dessen der Unterlassungsanspruch begründet wäre.
.Die Äußerungen im Gedicht sind zweifelsohne schmähend und ehrverletzend.
- [enigma]
- Urgestein
- Beiträge: 7600
- Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Mit "Aussagegehalt" ist wohl die hinter den eigentlichen Worten stehende Aussage, also die Meinungsäußerung als Grundlage der konkreten Formulierungen gemeint, mit den "Äußerungen" die Formulierungen selbst. Das kann man durchaus getrennt bewerten, bzw jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ich finde die beiden Passagen jetzt nicht so widersprüchlich.OJ1988 hat geschrieben:Auch wenn ich im Ergebnis zustimme, ist die Begründung an manchen Stellen erratisch.
Ich bin mir z.B. nicht sicher, ob das Gericht mit "Aussagegehalt" den Sinn dieses Wortes meint, wenn es behauptetGerade weil es im übernächsten Absatz dann auf einmal heißtDer Aussagegehalt ist für den Antragsteller nicht so verletzend, dass aufgrund dessen der Unterlassungsanspruch begründet wäre..Die Äußerungen im Gedicht sind zweifelsohne schmähend und ehrverletzend.
Smooth seas don`t make good sailors
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4770
- Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/d ... 20404.html
Was für eine unsinnige Argumentation: Wie war das nochmal mit der "unentbehrlichen Mittlerfunktion"?„Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm“, sagt Sprenger dem Nachrichtenmagazin.
"Honey, I forgot to duck."
-
- Super Power User
- Beiträge: 1296
- Registriert: Dienstag 4. April 2006, 22:10
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Verstößt nicht Böhmermann's Gedicht unmittelbar gegen Art. 1 I GG, womit es keinen Schutz genießen kann, wenn man mal annimmt, dass seine Aussage auch so verstanden werden musste (wovon ich ausgehe, denn er sagte doch extra noch, dass man das so nicht darf)?
-
- Urgestein
- Beiträge: 6850
- Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
- Ausbildungslevel: RA
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Nein.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
-
- Super Power User
- Beiträge: 1296
- Registriert: Dienstag 4. April 2006, 22:10
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Warum? Immerhin wird Erdogan als kopulierendes Tier dargestellt, das verstößt schon prima facie gegen die Würde Erdogan's als Mensch.Parabellum hat geschrieben:Nein.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
So manches ist 'würdelos', z.T. auch Forenbeiträge, zur Quantifizierung eines Menschenwürdeverstoßes möge man sich dann aber doch (gerne auch: erstmals) ein Grundrechtelehrbuch zu Gemüte führen.
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Weil E durch die Äußerungen Bs ja nicht zu einem bloßen Objekt herabgewürdigt wird (wenn man die Objektformel zu Grunde legt). Im Gegenteil nimmt B den E ja gerade als Subjekt wahr und bezieht seine Äußerungen auf das Individuum E. Natürlich dringt B mit seinen Äußerungen, insbesondere der sexuellen Anspielungen, auch in Es "Intimssphäre" vor (Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG -> allgemeines Persönlichkeitsrecht), bei der der Art 1 I GG auch irgendwie beachtet werden muss, wenngleich nicht in der Absolutheit seiner Rechtsfolgen --> Gar keine Rechtfertigungsmöglichkeit. Kernbereich, usw. Und ab da bin ich auch raus. Das war nämlich u.a eines dieser Themen, das ich mal nachlesen wollte wenn der Examensstress endlich vorbei ist.Pippen hat geschrieben:Warum? Immerhin wird Erdogan als kopulierendes Tier dargestellt, das verstößt schon prima facie gegen die Würde Erdogan's als Mensch.Parabellum hat geschrieben:Nein.
Diese ganze Thematik rund um Art. 1 I GG fand ich schon immer sehr schwer fassbar. Und soweit ich das überblicken kann, bedient sich hier auch das BVerfG diverser Fallgruppen um das einigermaßen fassbar zu machen - wenn man auch hier die Objektformel zu Grunde legt und nicht ganz anderen Ansätzen folgt. ( Da lasse ich mich aber auch gern eines besseren belehren)
In der JuS 2016, 559 findet sich übrigens ein aktueller Aufsatz zu der Thematik aus strafrechtlicher Sicht. Gelesen habe ich ihn allerdings noch nicht.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Super Power User
- Beiträge: 1296
- Registriert: Dienstag 4. April 2006, 22:10
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Das kann man aber leicht auch andersherum sehen: Wen ich als Tier verspotte, dem nehme ich seine Subjektsqualität und mache ihn zu einem kopulierenden Säugetier. Es könnte alles so einfach sein - wer aus der Sicht eines verständigen Dritten einem anderen dessen Wert als Mensch abspricht, der verstößt gegen Art. 1 I GG (und damit könnte man die Sache notfalls sogar mittels Umfragen entscheiden) - isses aber nicht.Tobias__21 hat geschrieben:Weil E durch die Äußerungen Bs ja nicht zu einem bloßen Objekt herabgewürdigt wird (wenn man die Objektformel zu Grunde legt). Im Gegenteil nimmt B den E ja gerade als Subjekt wahr und bezieht seine Äußerungen auf das Individuum E.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
So kann man es gerade nicht sehen. Nicht leicht oder einfach. In einer Klausur wäre es Bullshit.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
B nimmt den E aber gerade in seiner Subjektsqualität wahr. Das Gedicht erfolgt ja als eine Reaktion auf Es persönliches Verhalten im Vorfeld, mit dem sich B auseinandergesetzt hat. Klar, ist Es Ehre hier betroffen, aber nicht jede Beleidigung ist ein Verstoß gegen Art. 1 I GG. Da muss schon noch etwas mehr dazu kommen, bspw. eine Demonstration von Macht oder Überlegenheit, Demütigungen, sadistisches Verhalten, etc. Hier begegnet B dem E jedoch auf gleicher Stufe und beleidigt ihn "nur" verbal. E kann sich jederzeit wehren und hat das ja auch gerichtlich getan. Er wird also gerade nicht zu einer "vertretbaren Größe" herabgewürdigt. Anders wäre es wenn B dem E irgendwie übergeordnet wäre und E in irgendeiner Art Abhängigkeitsverhältnis zu E stünde und B das ausnutzt um seine "Macht" über E zu demonstrieren. So nach dem Motto: Schaut her, ich kann mit ihm tun und lassen was ich will, er hat das hinzunehmen weil ich hier das Sagen habe. Aber selbst da wird bspw. ein bloßes "A...." oder eine andere Beschimpfung nicht ausreichen, das muss schon wirklich demütigend sein. Bsp: Der Offizier droht einem Soldaten bei einer Übung verbal mit dem Tod, lässt ihn eine Patrone küssen und beschimpft ihn währenddessen. BVerwGE 93, 56-61
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Fossil
- Beiträge: 13077
- Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Pippen hat geschrieben:Das kann man aber leicht auch andersherum sehen: Wen ich als Tier verspotte, dem nehme ich seine Subjektsqualität und mache ihn zu einem kopulierenden Säugetier. Es könnte alles so einfach sein - wer aus der Sicht eines verständigen Dritten einem anderen dessen Wert als Mensch abspricht, der verstößt gegen Art. 1 I GG (und damit könnte man die Sache notfalls sogar mittels Umfragen entscheiden) - isses aber nicht.Tobias__21 hat geschrieben:Weil E durch die Äußerungen Bs ja nicht zu einem bloßen Objekt herabgewürdigt wird (wenn man die Objektformel zu Grunde legt). Im Gegenteil nimmt B den E ja gerade als Subjekt wahr und bezieht seine Äußerungen auf das Individuum E.
Definitiv nein. Da verkommt die Menschenwürde doch arg zur kleinen Münze, wollte man nun jede Bezeichnung als "Schwein", "Dumme Kuh / Ziege" oder gar "Bullenschwein" für eine Verletzung der Menschenwürde halten.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5042
- Registriert: Freitag 6. August 2010, 23:30
Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Pippen ist die Fleisch gewordene kleine Münze. Erinnert sich denn niemand?