Hallo,
wir alle begegnen Wörtern, welche keine abschließende Aufzählung ausdrücken sondern lediglich Beispiele verdeutlichen. Zu nennen wären da Wörter wie "insbesondere" oder "beispielsweise".
Meine Frage geht dahingehend, ob dem Wort "einschließlich" die gleiche Bedeutung zukommt. Hätte ich vermutet, allerdings stellt sich mir dann die Frage, warum jemand ein "beispielsweise" in einem § zu "einschließlich" ändert. Konkret geht es um die Änderungen bei der Seveso-III-RL zur Seveso-II-RL:
Art. 12 Abs. 1 lit c. Seveso-II-RL
Dazu überwachen sie neue Entwicklungen in der Nachbarschaft bestehender Betriebe wie beispielsweise Verkehrswege, Örtlichkeiten mit Publikumsverkehr, Wohngebiete, wenn diese Ansiedlungen oder Maßnahmen das Risiko eines schweren Unfalls vergrößern oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern können.
Art. 13 Abs. 1 lit c. Seveso-III-RL
Dazu überwachen sie neue Entwicklungen in der Nachbarschaft von Betrieben, einschließlich Verkehrswegen, öffentlich genutzten Örtlichkeiten und Wohngebieten, wenn diese Ansiedlungen oder Entwicklungen Ursache von schweren Unfällen sein oder das Risiko eines schweren Unfalls vergrößern oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmern können.
Viele Grüße
courier
Einschließlich vs. beispielsweise - Änderungen Seveso-III-RL
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Re: Einschließlich vs. beispielsweise - Änderungen Seveso-II
M.E. besteht kein Unterschied. Dass der Begriff verändert wurde, kann reiner Zufall sein, weil dem Entwurfsverfasser für die Seveso-III-Richtlinie "including" besser gefiel oder sprachlich "richtiger" erschien als "such as".
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