Hallo,
Privatisierungen sind im Bereich der Verwaltung ja sehr "angesagt". Momentan frage ich mich, wie der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung umgesetzt wird, wenn ganze Aufgabenbereiche ins Privatrecht übertragen werden. Müssen die privaten Firmen dann auch bei Entscheidungen die Grundrechte (z.B.), das Übermaßverbot etc beachten? Oder kann und darf sich die Verwaltung solcher Aufgaben einfach entledigen mit der Folge, dass der Rechtssschutz der Bürger nicht mehr so intensiv ist? Zum Beispiel bei Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten...
Privatisierung der öffentlichen Verwaltung
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Re: Privatisierung der öffentlichen Verwaltung
Art. 33 IV GG? Interessant dazu: BVerfG 2 BvR 133/10 (Privatisierung Maßregelvollzug)
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Re: Privatisierung der öffentlichen Verwaltung
Danke für das interessante Urteil, die Vorschrift allein gibt ja noch nicht so viel her, zumindest nicht, in welchem Umfang die Privatisierung zulässig ist und auf welche Art (formelle oder materielle Privatisierung).
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Re: Privatisierung der öffentlichen Verwaltung
Ist eine juristische Person des Privatrechts gänzlich oder mehrheitlich in öffentlicher Hand, so ist auch sie unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Siehe hierzu das Fraport-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 69906.html