Liebe Forennutzer :
Ich habe eine Frage zum Thema Rechtsbeugung :
Der Personenkreis ist ja eng begrenzt .
Kann auch ein Jurist, der für die Sozialversicherung arbeitet, grundsätzlich darunter fallen ? Ich denke an einen verantwortlichen Mitarbeiter, der etwa über medizinische Anträge, Erwerbsminderungsrentenanträge entscheidet ?
Besten Dank sagt die Pimpernelle !
Rechtsbeugung durch die Sozialversicherung ???
Moderator: Verwaltung
- scndbesthand
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Re: AW: Rechtsbeugung durch die Sozialversicherung ???
Was würde denn dafür, was dagegen sprechen?
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