Hilfspolizei?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Tobias__21
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Hilfspolizei?

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

hat das jemand genauer verfolgt, wie sich das De Maiziere genau vorstellt, oder was genau er da einführen möchte? War das nur ein Appel an die Länder, oder will er das auf Bundesebene einführen (Gesetzgebungskompetenz?). Ich habe das gestern zufällig in den Nachrichten mitbekommen und verstehe den Wirbel darum nicht so recht. Den freiwilligen Polizeidienst gibt es doch schon seit Jahrzehnten auf Länderebene. Die tragen auch Waffen und Uniform. Kann man sicher kritisch sehen, keine Frage, mich wundert nur warum das jetzt so hochkocht und man ihn dafür teilweise scharf kritisiert. Eigentlich ist das doch ein alter Hut.
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OJ1988
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von OJ1988 »

Der freiwillige Polizeidienst wurde in BW zumindest meines Wissens vor wenigen Jahren abgeschafft.
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Ara
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,
Den freiwilligen Polizeidienst gibt es doch schon seit Jahrzehnten auf Länderebene.
Bayern, Hessen, Sachsen und BW haben ihn (BW sollte abgeschafft werden, nach dem Regierungswechsel besteht er nun aber doch fort).

Es geht ihm tatsächlich darum ihn bundesweit auszuweiten... Wobei es meines Erachtens nicht Zufall ist in welchen Ländern es ihn bisher gibt und in welchen nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein norddeutsches Land sich auf sowas einlassen wird.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Tibor
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von Tibor »

Also eine Art gemeinnütziger Bürgerwehr e.V. mit Uniformierung und Schlagstock? :upsetangry
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Tobias__21
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von Tobias__21 »

In BW gibt es den tatsächlich noch, und er wird auch genutzt, bspw. bei Fußballspielen zur Verkehrssicherung. Und so weit ich mich erinnere (darauf will ich aber nicht schwören) geht, bzw. ging, die "Ausbildung" in BW gerade mal zwei Wochen und nicht drei Monate, wie De Maiziere das anregt. Auf die zwei Wochen will ich mich aber nicht festnageln lassen, muss das erst nochmal nachschauen. Jedenfalls tragen die Waffen und Uniformen und sie sind für den normalen Bürger nicht unterscheidbar von richtigen Polizeibeamten. Man erkennt das nur an den Sternen auf der Schulter, die haben da Streifen oder so :). Und wie stellt sich de Maiziere das vor, das bundesweit auszuweiten? Da fehlt doch schon die Kompetenz, oder will man das noch irgendwie unter "Bundespolizei" mogeln? :)
Die Ausbildung umfasst zwei Wochen für die Grundausbildung sowie einer darauf folgenden Einführungsverwendung und erfolgt in einer Polizeischule der Bereitschaftspolizei oder bei den Aufstellungsdienststellen (in der Regel die Polizeidirektionen). Die Weiterbildung erfolgt einzeln auf den jeweiligen Dienststellen (zum Beispiel Reviere) und gesammelt in Fortbildungen.

Die Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes haben bei ihrer Dienstverrichtung dem Bürger gegenüber die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Dies bedeutet, dass sie alle polizeirechtlichen Maßnahmen wie Sicherstellungen, polizeiliche Beschlagnahmen, Durchsuchungen durchführen können. Ferner sind sie daher auch zur Ausübung des Polizeizwanges, einschließlich des unmittelbaren Zwanges berechtigt.
Quelle Wikipedia.

Ich suche gerade noch nach dem entsprechenden Gesetz, da muss ja irgendwas geben. Sind diese freiwilligen Polizisten dann Beliehene? Meinem Verständnis nach muss das ja so sein, wenn man ihnen hoheitsrechtliche Befugnisse übertragt, oder? Obwohl, irgendwas war da ja mit Art. 33 IV GG und der Privatisierung des Maßregelvollzugs. Dort gab es ja auch gewisse Eingriffsbefugnisse, bspw. Fesselung der Patienten, die dann von Ärzten/Pflegern vorgenommen wurden. Vielleicht gehts also auch ohne Beleihung. Die Beleihung dürfte sowieso unzulässig sein, da Gefahrenabwehr eine Kernaufgabe des Staates ist
§ 6
Rechte und Pflichten
(1) Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen Dritten gegenüber die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes. Sie erhalten freie Dienstkleidung. Das Innenministerium erläßt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium nähere Bestimmungen über Art, Umfang und Ausführung der Dienstkleidung.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... GBW1985pP1

Kann mir jemand sagen was für eine Art Regelung dieser § 6 ist?
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Freitag 17. Juni 2016, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

OJ1988 hat geschrieben:Der freiwillige Polizeidienst wurde in BW zumindest meines Wissens vor wenigen Jahren abgeschafft.
http://www.baden-wuerttemberg.de/filead ... _final.PDF

(Dort, S. 60)

Zur gesetzlichen Grundlage: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... GBW1985pP1
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De Owwebacher
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von De Owwebacher »

Hier mal der Link zu dem, was De Maiziere wirklich vorgeschlagen hat (drittletzte Frage in dem Interview):

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-wachpolizei-soll-einbrueche-verhindern-aid-1.6051826 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Er redet also nicht vom freiwilligen Polizeidienst, sondern von der sächsischen Wachpolizei, wie es sie ähnlich auch in Berlin und Hessen gibt. Das sind also hauptberufliche Polizeikräfte im Angestelltenverhältnis. Die Rechtsgrundlagen sind
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrif ... 21625.html
Für Hessen § 13 HSOG-DVO
Für Berlin § 5 Abs. 2 ASOG iVm der PDieVO
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thh
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von thh »

De Owwebacher hat geschrieben:Hier mal der Link zu dem, was De Maiziere wirklich vorgeschlagen hat (drittletzte Frage in dem Interview):

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-wachpolizei-soll-einbrueche-verhindern-aid-1.6051826 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Danke für den Link! - Ein sehr ausgewogenes Interview, das mit gut gefällt. Hätte ich nach dem Medienbild nicht gedacht.
De Owwebacher hat geschrieben:Er redet also nicht vom freiwilligen Polizeidienst, sondern von der sächsischen Wachpolizei, wie es sie ähnlich auch in Berlin und Hessen gibt. Das sind also hauptberufliche Polizeikräfte im Angestelltenverhältnis. Die Rechtsgrundlagen sind
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrif ... 21625.html
Für Hessen § 13 HSOG-DVO
Für Berlin § 5 Abs. 2 ASOG iVm der PDieVO
Danke. - Also (Personen- und) vor allem Objektschutz.
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JS
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Re: Hilfspolizei?

Beitrag von JS »

thh hat geschrieben:
De Owwebacher hat geschrieben:Hier mal der Link zu dem, was De Maiziere wirklich vorgeschlagen hat (drittletzte Frage in dem Interview):

http://www.rp-online.de/politik/deutschland/thomas-de-maiziere-wachpolizei-soll-einbrueche-verhindern-aid-1.6051826 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Danke für den Link! - Ein sehr ausgewogenes Interview, das mit gut gefällt. Hätte ich nach dem Medienbild nicht gedacht.
Nicht alles was er sagt ist falsch oder gar lächerlich. Den Wachpolizei-Vorschlag finde ich zum Beispiel gut. Aber es kommt bei ihm eben oft zu Ausfällen wie die Sache mit den 70 Prozent krankgeschriebenen Männern unter 40. Dadurch disqualifiziert er sich und hilft der Auseinandersetzung in der Sache nicht.
"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
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