NRW Landtag beschließt 2,5-Prozent-Sperrklausel
Ist der einzige Weg zum Bundesverfassungsgericht in diesem Fall die abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG oder gibt es noch einen anderen Weg?
NRW Landtag beschließt 2,5-Prozent-Sperrklausel
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Re: NRW Landtag beschließt 2,5-Prozent-Sperrklausel
Verfassungsbeschwerde geht ja nicht, Art. 28 ist nicht in Art. 93 I Nr. 4a GG genannt. Bliebe neben der abstrakten Normenkontrolle noch die konkrete Normenkontrolle übrig. Aber welches Gericht könnte denn da vorlegen? Kann ja eigentlich nur das Landesverfassungsgericht sein (sofern die Verfassung in NRW ein entsprechendes Verfahren vorsieht), da gegen die Verfassung selbst (wenn sie geändert wird) als auch gegen das entsprechende Änderungsgesetz ja kein Rechtsweg offen steht. J
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