Hallo
weiß nicht ob ich hier im Öffentlichen Recht richtig bin, aber da es was mit Öffentlichkeit zu tun hat frag ich mal hier
Und zwar kam mir neulich eine Frage auf die mir niemand klären konnte, im Internet haben sich die Meinungen dazu
mehrmals gespalten. Deswegen frag ich mal in einem Juraforum, vielleicht weiß jemand Antwort auf meine Frage
Und zwar: Darf ich Messer in der Öffentlichkeit führen? z.B. schweizer Taschenmesser oder feststehende Gürtelmesser
Dass ich daheim bei mir im Wald für die Waldarbeit alles mögliche führen darf ist klar da ist das Führen ja begründet
aber in der Stadt oder so? Ich hab u.a. ein Messer mit 10cm langer, einseitig geschliffener Klinge und wollte mal wissen
ob ich es in der Stadt oder auf dem Weg zur Arbeit einfach mitnehmen darf bzw. mit mir führen am Gürtel? Falls mich
die Polizei kontrolliert wird es dann konfisziert und von der Polizei einbehalten?
Würde mich da mal erkundigen wäre froh wenn mir jemand ein Rat hätte
Grüße,
Gwendolin
Messer führen in der Öffentlichkeit ?
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- Tibor
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Re: Messer führen in der Öffentlichkeit ?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."