Messer führen in der Öffentlichkeit ?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Messer führen in der Öffentlichkeit ?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo

weiß nicht ob ich hier im Öffentlichen Recht richtig bin, aber da es was mit Öffentlichkeit zu tun hat frag ich mal hier

Und zwar kam mir neulich eine Frage auf die mir niemand klären konnte, im Internet haben sich die Meinungen dazu
mehrmals gespalten. Deswegen frag ich mal in einem Juraforum, vielleicht weiß jemand Antwort auf meine Frage

Und zwar: Darf ich Messer in der Öffentlichkeit führen? z.B. schweizer Taschenmesser oder feststehende Gürtelmesser

Dass ich daheim bei mir im Wald für die Waldarbeit alles mögliche führen darf ist klar da ist das Führen ja begründet
aber in der Stadt oder so? Ich hab u.a. ein Messer mit 10cm langer, einseitig geschliffener Klinge und wollte mal wissen
ob ich es in der Stadt oder auf dem Weg zur Arbeit einfach mitnehmen darf bzw. mit mir führen am Gürtel? Falls mich
die Polizei kontrolliert wird es dann konfisziert und von der Polizei einbehalten?

Würde mich da mal erkundigen wäre froh wenn mir jemand ein Rat hätte

Grüße,
Gwendolin
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Tibor
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Re: Messer führen in der Öffentlichkeit ?

Beitrag von Tibor »

Hier keine Rechtsberatung.

Internet?

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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