Fragen Allg.Verwaltungsrecht!

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Fragen Allg.Verwaltungsrecht!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallihallo !

Ich habe ein paar Fragen, die ich euch gerne stellen würde:

(1)Die nächste Verwaltungsrechtklausur steht an, und es wurde gesagt, dass es hauptsächlich um den Erlass eines VA bzw. die Verweigerung eines VA gehen wird. (es kommt nur Va und Recht der öfftl.Sachen dran)
Wie könnte denn beispielsweise eine solche Klausur aussehen, bzw. wonach könnte gefragt werden?

(2) Ich bin nochmal alle Fragen durchgegangen, die in einer Verwaltungsrechtklausur gestellt werden könnten.
(a) Hat die Klage Aussicht auf Erfolg ?( Also Verpfl./Anf.klage prüfen)
(b) Ist die VA rechtmäßig?
---> gibt es noch andere Fragestellungen? Das sind bis jetzt die einzigen, die ich so gelesen habe

(3) In allen Klausuren, die ich zum VA bearbeitet habe, ist die Ermächtigunsgrundlage grundsätzlich 48,49 VwVfG. Kann es auch Fälle geben, in denen eines der Gesetzesauszüge, die am Ende genannt werden, eine Ermächtigungsgrundlage bildet? Wenn ja, wann ist dies der Fall?

Vielen Dank ! ;)
Sebast1an
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Re: Fragen Allg.Verwaltungsrecht!

Beitrag von Sebast1an »

miraaa hat geschrieben: (3) In allen Klausuren, die ich zum VA bearbeitet habe, ist die Ermächtigunsgrundlage grundsätzlich 48,49 VwVfG.
Das glaube ich nicht. :-k
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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