Übertragung des Namens in den Ausweis nach der Einbürgerung

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kasamb
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Übertragung des Namens in den Ausweis nach der Einbürgerung

Beitrag von kasamb »

Hallo,
man kommt aus der Ukraine und hat im Rahmen des Einbürgerungsprozesses seine ukrainische Staatsangehörigkeit aufgegeben und musste deswegen auch seinen ukrainischen Reisepass abgeben.
Sagen wir mal, sein Name in seiner Geburtsurkunde ist Maks Maksovic Mustirmun. In seinem ehemaligen Reisepass, dessen beglaubigte Kopie er immer noch hat, steht Max Mustermann, und natürlich sind alle Dokumente, die er je bekommen habe, sind auf den Namen aus seinem ehemaligen Reisepass ausgestellt. In seiner Einbürgerungsurkunde steht dann eine dritte Variante, und zwar Max Maksovic Mustermann. Gibt es ein Gesetz, nach dem in seinem Ausweis sein Name so stehen würde, wie er in seinem ukrainischen Reisepass stand, ohne eine Namensänerung in seiner Geburtsurkunde beim Standesamt zu beantragen? Also, sprich, Max Mustermann?
Also nochmals:

In der Geburtsurkunde steht:
Vorname-Maks
Vatersname-Maksovic
Nachname-Mustirmann

Im abgegebenen ukrainischen Reisepass steht:
Vorname-Max
Nachname-Mustermann

In der Einbürgerungsurkunde sowie im von der Einbürgerungsbehörde ausgestellten Identitätsnachweis (mit einem Passfoto):
Vorname-Max Maksimovic
Nachname-Mustermann

Gelten soll der Name, wie er im ukrainischen Pass stand:
Vorname-Max
Nachname-Mustermann

Eine zweite Frage ist, ob man zuerst einen vorläufigen Ausweis bekommen könnte, ohne dabei einen richtigen Ausweis zu beantragen und könnte man später eine Namensänderung in seiner Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, sodass dann der richtige Name in seinen richtigen Ausweis übernommen werden könnte, obwohl der in seinem vorläufigen anders war?

Danke schon mal
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Tibor
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Re: Übertragung des Namens in den Ausweis nach der Einbürger

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Einfach mal beim Standes- bzw Bürgeramt vorsprechen. Geschlossen.
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