Rechtmäßigkeit Ablehnung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

mea parvitas
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Re: Rechtmäßigkeit Ablehnung

Beitrag von mea parvitas »

Derweil gibt es im Anwaltsforum kostenlose Rechtsberatung für Rechtsanwälte und Richter. Nicht wirklich konsequent.
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thh
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Re: Rechtmäßigkeit Ablehnung

Beitrag von thh »

mea parvitas hat geschrieben:Derweil gibt es im Anwaltsforum kostenlose Rechtsberatung für Rechtsanwälte und Richter. Nicht wirklich konsequent.
Der Grad zwischen rechtlicher Diskussion und Rechtsberatung kann ein schmaler sein; im Einzelfall mag man es noch mit Schadensminimierung rechtfertigen.

Aus Rechtsgründen ist die unentgeltliche Rechtsberatung - durch Volljuristen - ohnehin nicht mehr problematisch. Das ist mehr eine Frage des erwünschten Stils im Forum: fachlicher Austausch von Studenten, Referendaren und im Beruf stehenden Juristen, oder mehr oder weniger kompetente Hotline für allgemeine und spezielle Probleme des rechtssuchenden Publikums?
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mea parvitas
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Re: Rechtmäßigkeit Ablehnung

Beitrag von mea parvitas »

Bin voll und ganz bei dir.
Die Argumentation, dass Studenten Hausarbeiten und Klausuren als Lernübung verstehen sollen und dementsprechend eigenständig durch Wälzen von Literatur lösen sollen, lässt sich hören.
Genau diese Argumentation kann ich aber auch auf Referendare und im Beruf stehende Juristen übertragen. Ich bin mir sich, das 95% der Fragen durch Studieren entsprechender Literatur binnen kurzer Zeit beantwortet werden können. Und auch fortgeschrittene Juristen können an dem eigenständigen Bewältigen (oder auch Scheitern) von Aufgaben wachsen.
Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum jeder Thread, der möglicherweise einen Bezug zu einer Hausarbeit aufweist, konsequent geschlossen wird, wohingegen jedem Thread im Referendars- oder Anwaltsforum unabhängig von eigenem Input stattgegeben wird. So lange die Hausarbeit inhaltlich nicht diskutiert wird und der Threadersteller eigene Ansätze liefert, sollten allgemeine Fragen zulässig sein.
Nichtsdestotrotz sollte natürlich auch Berücksichtigung finden, ob der Threadersteller dem Forum auch eine Art Gegenleistung erbringt / erbracht hat, indem er sich an Diskussionen fern von den eigenen Problemen beteiligt hat / beteiligen wird.
Aber der Übergang zwischen "löst mal mein Problem" und "ich bin ernsthaft an einer fachlichen Auseinandersetzung interessiert und gebe eigenen Input" ist - wie du schon sagtest - fließend.
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Tibor
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Re: Rechtmäßigkeit Ablehnung

Beitrag von Tibor »

Tja, ist der Fred hier geschlossen oder auf?
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thh
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Re: Rechtmäßigkeit Ablehnung

Beitrag von thh »

mea parvitas hat geschrieben:Bin voll und ganz bei dir.
[...]
Genau diese Argumentation kann ich aber auch auf Referendare und im Beruf stehende Juristen übertragen. Ich bin mir sich, das 95% der Fragen durch Studieren entsprechender Literatur binnen kurzer Zeit beantwortet werden können. Und auch fortgeschrittene Juristen können an dem eigenständigen Bewältigen (oder auch Scheitern) von Aufgaben wachsen.
Man sollte hoffen, dass der im Beruf stehende Jurist das im Rahmen seiner Ausbildung bereits gelernt hat ...

Anyway, wollte man das streng durchhalten, könnte man das Forum - jedenfalls die Fachforen - vermutlich schließen, denn welche Frage ließe sich nicht durch entsprechende Recherche beantworten? Andererseits ist es aber zum einen so, dass die Diskussion juristischer Fragen - die mit einer vertieften Durchdringung derselben verbunden ist oder jedenfalls sein sollte - das Wissen und Verständnis der Beteiligten erweitern und vertiefen und die Fähigkeit zum Formulieren und juristischen Argumentieren schärfen kann. Und zum anderen ist es nicht nur für den Fragenden effizienter, eine Frage in die Runde zu werfen, als alleine nach der Antwort zu suchen - es hilft auch allen Mitlesern weiter, die daraus ebenfalls lernen können.

Ich finde daher, dass nicht nur die Diskussion von Rechtsfragen, sondern auch das Aufwerfen von Fragen durchaus hierhin gehören - allerdings im Rahmen einer Fachdiskussion, die durchaus an einem konkreten Fall (sei es ein Übungsfall, sei es ein echter) aufgehängt sein darf, deren primäres (oder jedenfalls einziges) Ziel aber eben nicht nur die Lösung dieses Falles "zum Abschreiben" ist, sondern - auch - das Dazulernen.
mea parvitas hat geschrieben:Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum jeder Thread, der möglicherweise einen Bezug zu einer Hausarbeit aufweist, konsequent geschlossen wird, wohingegen jedem Thread im Referendars- oder Anwaltsforum unabhängig von eigenem Input stattgegeben wird. So lange die Hausarbeit inhaltlich nicht diskutiert wird und der Threadersteller eigene Ansätze liefert, sollten allgemeine Fragen zulässig sein.
Das würde ich so unterschreiben - mit der Einschränkung, dass Hausarbeiten Prüfungsleistungen (oder prüfungsähnliche Leistungen) sind und das besonders dagegen spricht, eine "gemeinschaftliche" Lösung zu finden.
mea parvitas hat geschrieben:Aber der Übergang zwischen "löst mal mein Problem" und "ich bin ernsthaft an einer fachlichen Auseinandersetzung interessiert und gebe eigenen Input" ist - wie du schon sagtest - fließend.
Das ist einerseits richtig, andererseits lässt sich - wie so oft, auch in der Praxis - die Mehrzahl der Fälle recht sauber in die eine oder andere Kategorie einordnen.

(Ich würde sogar nahezu vertreten wollen, dass derjenige, der einen Klausurfall oder ein reales Rechtsproblem in einen Schulfall transformieren kann, der abstrakt auf die relevante Rechtsfrage "eingedampft" ist, ohne dass dabei wesentliche Nuancen verloren gehen, gar kein "Vorsagen" braucht. Nicht ohne Grund sind Fragen nach Hausarbeitsinhalten oder Rechtsberatung sehr oft schon an ihrem Stil zu erkennen.)
Tibor hat geschrieben:Tja, ist der Fred hier geschlossen oder auf?
Immer diese Fangfragen!
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