Verwaltungsverfahrensvorschrift - Bedeutung?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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wayner
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Verwaltungsverfahrensvorschrift - Bedeutung?

Beitrag von wayner »

Ich muss über das Thema Bedeutung und EInklagbarkeit von Verwaltungsverfahrensvorschriften im dt. Recht referieren und frage mich nun ob jede Verwaltungsvorschrift auch eine Verwaltungsverfahrensvorschrift ist (Die Worte also Synonyme sind) oder ob nur bestimmte Verwatungsvorschriften auch Verwaltungsverfahrensvorschriften sind.

Vllt kann mir ja einer von euch helfen! Tausend Dank!
Herr Schraeg
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Re: Verwaltungsverfahrensvorschrift - Bedeutung?

Beitrag von Herr Schraeg »

wayner hat geschrieben:ob jede Verwaltungsvorschrift auch eine Verwaltungsverfahrensvorschrift ist
Nein.
wayner hat geschrieben:ob nur bestimmte Verwatungsvorschriften auch Verwaltungsverfahrensvorschriften sind.
Ja, wobei es aber auch Verwaltungsverfahrensvorschriften gibt, die keine Verwaltungsvorschriften sind.

Verwaltungsvorschriften sind Regelwerke, die von der Verwaltung aufgestellt werden. Sie können das materielle Recht betreffen oder auch das Verfahren.

Verwaltungsverfahrensvorschriften sind Regelwerke, die das Verwaltungsverfahren betreffen. Das können Verwaltungsvorschriften sein (siehe oben) oder formelle Gesetze wie z.B. das "Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)".

Dein Referatsthema ist deshalb so weit und umfassend, dass es nicht einmal von einer Habilitationsschrift, geschweige denn in einem Referat, abgedeckt würde. Gehe ich dann recht in der Annahme, dass das Referat nicht in einem juristischen Studiengang gehalten werden muss? Dann kann eine Einschränkung - z.B. "Einklagbarkeit" von Vorschriften des VwVfG o.ä.- sinnvoll sein.
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